Anlage 2J BMG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2000

Anlage 2J

Anlage zu § 2

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J. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

  1. 1. Allgemeine Sozialpolitik.
  2. 2. Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Arbeitslosenversicherung.
  3. 3. Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
  4. 4. Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
  5. 5. Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik.
  6. 6. Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen; Angelegenheiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
  7. 7. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
  8. 8. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
  9. 9. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
  10. 10. Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
  11. 11. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
  1. a) Wohnungswesen;
  2. b) öffentliche Abgaben;
  3. c) Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
  4. d) Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
  5. e) Volksbildung.
  1. 12. Allgemeine Bevölkerungspolitik.
  2. 13. Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
  3. 14. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik. Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung. Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.

  1. 15. Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
  2. 16. Angelegenheiten des Gesundheitswesens.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Gesundheitspolitik.

    Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.

    Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung

    und Gesundheitsberatung.

    Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.

    Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.

    Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.

    Angelegenheiten der Sportmedizin.

    Hygienewesen und Impfwesen.

    Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka. Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens. Überwachung und Bekämpfung des Missbrauches von Alkohol und Suchtgiften.

    Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet.

    Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in Bezug auf

    Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.

    Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.

    Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.

  1. 17. Angelegenheiten des Veterinärwesens.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen; Preisregelungen auf diesem Gebiet.

    Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle. Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.

    Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.

  1. 18. Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten der Ärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen und der sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte, Tierärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitätspersonen.

  1. 19. Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.

    Nahrungsmittelhygiene.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen

    Nahrungsmittelkontrolle.

  1. 20. Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.

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