Anlage 2J
Anlage zu § 2
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J. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
- 1. Allgemeine Sozialpolitik.
- 2. Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
- 3. Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
- 4. Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
- 5. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
- 6. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
- 7. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
- 8. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
- 9. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
- 10. Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
- 11. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
- a) Wohnungswesen;
- b) öffentliche Abgaben;
- c) Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
- d) Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
- e) Volksbildung.
- 12. Allgemeine Bevölkerungspolitik.
- 13. Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
- 14. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik. Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung. Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
- 15. Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
- 16. Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Dazu gehören insbesondere auch:
Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.
Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.
Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.
Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.
- 17. Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und der Mitzuständigkeit anderer Bundesministerien.
- 18. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
- 19. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
- 20. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)
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