Anlage 2h
H. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUGEND UND FAMILIE
- 1. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung.
- 2. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
- 3. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
- 4. Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
- 5. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
- a) Wohnungswesen;
- b) öffentliche Abgaben;
- c) Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung und Gesundheitsvorsorge;
- d) Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschußrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
- e) Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
- f) Volksbildung.
- 6. Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
- 7. Allgemeine Bevölkerungspolitik.
- 8. Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
- 9. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik. Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung. Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
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