Anlage 2C
Anlage zu § 2
C. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- 1. Schulwesen einschließlich Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime; Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer, soweit diese nicht schon durch Z 3 des Teiles 1 erfasst ist; Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fällt; Kindergarten- und Hortwesen.
- 2. Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Universitäten, einschließlich betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.
Angelegenheiten der Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge).
Angelegenheiten anderer wissenschaftlicher Anstalten und Forschungseinrichtungen einschließlich der österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens.
Angelegenheiten der studentischen Interessenvertretung und der Studienbeihilfen und Stipendien.
Angelegenheiten der Förderung des Baus von Studentenheimen. Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme sowie europäischen Rahmenprogramme.
- 3. Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
- 4. Angelegenheiten der Museen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung fallen; Angelegenheiten des Denkmalschutzes; Angelegenheiten der Österreichischen Nationalbibliothek, der Österreichischen Phonothek und der Hofmusikkapelle.
- 5. Angelegenheiten des Kultus.
- 6. Angelegenheiten der Volksbildung.
- 7. Angelegenheiten der schulischen, wissenschaftlichen, kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
- 8. Angelegenheiten der Förderung der Schul- und Kulturfilme.
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