Anlage 2I
Anlage zu § 2
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I. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
- 1. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.
Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.
Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens.
Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission. Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.
- 2. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation.
Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.
Allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung. Allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens. Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems.
- 3. Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung hinsichtlich der automationsunterstützten Datenverarbeitung.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung.
- 4. Angelegenheiten des Sports.
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