Anlage 2h
Anlage zu § 2
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H. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Militärische Angelegenheiten.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich
festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.
Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.
Angelegenheiten der Militärluftfahrt.
Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.
Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.
Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.
Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.
Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder dem Bundesheer dienen, einschließlich des Heeresgeschichtlichen Museums.
Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).
Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig. Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der SIVBEG - Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m. b. H., solange der Bund Gesellschafter ist, sowie die Aufsicht über diese Gesellschaft.
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