Anlage 2e BMG

Alte FassungIn Kraft seit 15.2.1997

Anlage 2e

Anlage zu § 2

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E. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

  1. 1. Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
  2. 2. Angelegenheiten der Bundesfinanzen.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Erstellung des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.

    Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden.

    Zollwesen einschließlich der Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Zollwache.

    Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.

    Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.

  1. 3. Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen. Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht. Punzierungswesen.

    Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.

  1. 4. Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
  2. 5. Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
  3. 6. Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.

    Dazu gehören insbesondere:

    Verfügung über Bundesvermögen.

    Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt. Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.

    Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.

    Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.

    Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996, eingerichteten Gesellschaften.

    Angelegenheiten der ÖIAG und deren Beteiligungen.

  1. 7. Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
  2. 8. Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.

    Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.

  1. 9. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation.

    Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.

    Allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung. Allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens. Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision.

  1. 9a. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.

    Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.

    Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.

    Hinwirkung auf die einheitliche Gestaltung der Dienstverhältnisse der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.

    Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.

  1. 9b. Finanzielle Angelegenheiten des Dienstverhältnisses von öffentlich Bediensteten.
  2. 10. Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Aufsicht einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
  3. 11. Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.

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