Anlage 2d
Anlage zu § 2
-------------
D. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT UND SOZIALES
- 1. Allgemeine Sozialpolitik.
- 2. Angelegenheiten der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung.
- 3. Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten oder des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr fallen, mit Ausnahme des Arbeitnehmerschutzes im Bergbau und in Verkehrsbetrieben.
Dazu gehören insbesondere auch:
- a) Arbeitsvertragsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen;
hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
- b) Arbeitnehmerschutzrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
Arbeitsinspektorate mit Ausnahme der Verkehrs-Arbeitsinspektorate.
- c) Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
- d) Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Dazu gehören insbesondere auch:
Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von
Lohntarifen.
- 4. Angelegenheiten des Arbeitsmarktes.
- 5. Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge, soweit es sich nicht um die Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge handelt.
- 6. Angelegenheiten der Behindertenhilfe.
- 7. Angelegenheiten des Gesundheitswesens.
Dazu gehören insbesondere auch:
Allgemeine Gesundheitspolitik.
Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung.
Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung
und Gesundheitsberatung.
Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.
Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.
Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.
Angelegenheiten der Sportmedizin.
Hygienewesen und Impfwesen.
Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka. Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Betriebswirtschaftliche Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens. Überwachung und Bekämpfung des Mißbrauches von Alkohol und Suchtgiften.
Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet.
Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in bezug auf
Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.
Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.
Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.
- 8. Angelegenheiten des Sanitätspersonals.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Ärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen und der sonstigen Sanitätspersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung. Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitätspersonen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)