Anlage 2a BMG

Alte FassungIn Kraft seit 15.2.1997

Anlage 2a

Anlage zu § 2

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TEIL 2 A. BUNDESKANZLERAMT

  1. 1. Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik. Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen. Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.

    Koordination in Angelegenheiten der elektronischen

    Informationsübermittlung.

    Wirtschaftliche Koordination.

    Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Strukturpolitik; Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds.

    Koordination in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung und Regionalpolitik einschließlich der Koordination von Regionalprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds. Koordination in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung und des staatlichen Krisenmanagements. Koordination der grundlegenden Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber den Europäischen Gemeinschaften.

  1. 2. Informationstätigkeit der Regierung.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung. Pressedienst mit Ausnahme der Angelegenheiten der Presseattachés; Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen. Angelegenheiten der Österreichischen Staatsdruckerei - ,Wiener Zeitung`.

  1. 3. Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren;

    verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.

    Angelegenheiten der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte. Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.

    Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen. Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung. Kundmachungswesen des Bundes.

    Angelegenheiten der Landesverfassungen.

    Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.

  1. 4. Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
  2. 5. Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien; Angelegenheiten der Rechtsbereinigung.

    Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.

    Allgemeine Angelegenheiten der automationsunterstützten Datenverarbeitung einschließlich der Koordination ihrer Planung und ihres Einsatzes sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes.

    Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes. Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliotheken und der Statistik.

    Zusammenfassende Behandlung und Koordination in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren.

  1. 6. Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission.
  2. 7. Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
  3. 8. Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
  4. 9. Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

    Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der österreichischen Delegation bei der OECD in Paris.

  1. 10. Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts.
  2. 11. Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Datenschutzes.
  3. 12. Angelegenheiten der Archive.
  4. 13. Angelegenheiten des Sports.
  5. 14. Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission.
  6. 15. Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.

    Angelegenheiten des Konsumentenpolitischen Beirates. Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.

  1. 16. Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.

    Nahrungsmittelhygiene.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen

    Nahrungsmittelkontrolle.

  1. 17. Angelegenheiten des Veterinärwesens mit Ausnahme der Angelegenheiten, die vom Bundesamt für Agrarbiologie zu besorgen sind.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten des Verkehrs mit tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen; Preisregelungen auf diesem Gebiet.

    Angelegenheiten der Futtermittelhygiene und -kontrolle. Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.

    Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung der Tierärzte nach ihrer Graduierung und der sonstigen Veterinärpersonen.

  1. 18. Angelegenheiten des Giftverkehrs.
  2. 19. Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
  3. 20. Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
  4. 21. Angelegenheiten der Kunst; Bundestheater.

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