Anlage2 BVwAbgV

Alte FassungIn Kraft seit 08.12.1990

VIII. Veterinärwesen

Anlage2

117. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 740/1990)

118. Genehmigung der Ausfolgung eines vom

Wasenmeister oder von Organen einer Tier-

körperverwertungsanstalt eingefangenen Hundes

(§ 41 Tierseuchengesetz) ............................. 90

119. Viermonatige amtstierärztliche Beobachtung

eines vom Wasenmeister oder von Organen einer

Tierkörperverwertungsanstalt eingefangenen und

dann ausgefolgten Hundes (§ 41 Tierseuchengesetz) .... 600

120. Amtstierärztliche Bescheinigung für Hunde und

Katzen, die zu Tierausstellungen, Tierschauen

u. dgl. oder in das Ausland verbracht werden

(§ 9 Tierseuchengesetz), je Tier ..................... 90

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