Anlage2 BVwAbgV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1983

III. Unterrichtswesen

Anlage2

40. Bewilligung zur Führung einer gesetzlich ge-

regelten Schulartbezeichnung (§ 11

Privatschulgesetz, BGBl. Nr. 244/1962) ............... 300

41. Genehmigung eines Organisationsstatutes

gemäß § 14 Abs. 2 lit. b Privatschulgesetz ........... 500

42. Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine

Privatschule (§ 14 Privatschulgesetz) oder an

eine land- und forstwirtschaftliche Privat-

schule

a) für jedes Schuljahr ............................... 200

b) für die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen

Bedingungen ....................................... 500

Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes für un-

mittelbar aufeinanderfolgende Schuljahre ist die

Verwaltungsabgabe insgesamt nur bis zum Höchst-

betrag von S 500 zu entrichten.

43. Bewilligung eines Schulversuches an Privat-

schulen .............................................. 300

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