XI. Elektrizitätswesen
Anlage2
- 182. Bewilligungen in den unter Art. 10 Abs. 1 Z 10 B-VG fallenden Angelegenheiten des Starkstromwegerechtes, und zwar
- Bewilligung der Vornahme von Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage 32,70
- Bewilligung der Errichtung, der Inbetriebnahme, der Änderung oder der Erweiterung elektrischer Leitungsanlagen, je Bewilligung 32,70
- Aufhebung von bei Gefährdung von Personen getroffenen behördlichen Verfügungen (§ 9 Elektrotechnikgesetz, BGBl. Nr. 57/1965) 32,70
- Bewilligung von Ausnahmen von der Anwendung bestimmter elektrotechnischer Sicherheitsvorschriften (§ 10 Elektrotechnikgesetz) 65
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