Anlage2 BVwAbgV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

XIX. Bergwesen

Anlage2

  1. 426. Erteilung der Bewilligung zur Herstellung (Errichtung) einer Bergbauanlage (Anlage eines Hüttenwerkes) oder zum Bau einer Bergwerksbahn oder wesentlicher Änderungen an einer solchen Anlage (§§ 146, 147 und 211 des Berggesetzes 1975) bei veranschlagten Herstellungskosten
  1. 427. Erteilung der Bewilligung zum Betrieb (zur Benützung) einer Bergbauanlage (Anlage eines Hüttenwerkes) oder einer Bergwerksbahn oder einer wesentlich geänderten derartigen Anlage (§§ 146, 147 und 211 des Berggesetzes 1975) bei tatsächlichen Herstellungskosten

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)