§ 63 Bgld. HK-VO 2019

Alte FassungIn Kraft seit 12.9.2019

§ 63

Vermerk der Registrierung im Anlagendatenblatt

Bei mittelgroßen Feuerungsanlagen ist im Anlagendatenblatt (Anlage 2.2) anzugeben, ob die Registrierung gemäß § 45 Bgld. HKG

  1. 1. im Onlineregister www.edm.gv.at erfolgt ist, oder
  2. 2. auf Grund welcher bundesrechtlichen Verpflichtung die Anlage registriert worden ist.

13.09.2019

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