Anlage 2I
Anlage zu § 2
-------------
I. Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
- 1. Allgemeine Sozialpolitik.
- 2. Angelegenheiten der Sozialversicherung mit Ausschluss der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
- 3. Angelegenheiten der allgemeinen und der besonderen Fürsorge. Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Mutterschafts- und der Säuglingsfürsorge.
- 4. Pflegevorsorge sowie Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten.
- 5. Allgemeine Bevölkerungspolitik.
- 6. Angelegenheiten der Seniorenpolitik.
- 7. Angelegenheiten der Konsumentenpolitik einschließlich des Konsumentenschutzes, soweit dieser nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fällt; Koordination der Konsumentenpolitik.
Dazu gehören insbesondere auch:
Beschwerden in Konsumentenangelegenheiten.
Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung.
Evaluierung der Konsumentenpolitik, Verbraucherforschung, Verbraucherbildung, Verbraucherinformation.
Angelegenheiten des Schutzes vor gefährlichen Produkten, soweit es sich nicht um gewerbe- oder wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten handelt.
- 8. Koordination in Pflegeangelegenheiten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)