Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch Freude am gemeinschaftlichen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben. Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten, entwickelt werden.

Lehrstoff:

2. bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimmen.

Methodische Fragen über den Aufbau von Spielgruppen und Bands. Improvisationen, allenfalls auch mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten.

Angaben über einschlägige Literatur.

Didaktische Grundsätze:

Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.

Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.

Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101645

alte Dokumentnummer

N6198516834S

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