Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— BIOLOGISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Biologie und Umweltkunde)

Lehrstoff:

1. oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Anleitung zu Naturbeobachtungen auch unter Verwendung von Behelfen, wie Lupe, Fernglas, Mikroskop, Photoapparat. Eingehendes Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.

Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung verschiedener Naturobjekte sowie Anleitung für das Anlegen von Sammlungen.

Anlegen von Versuchspflanzungen; Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten. Pflege von Zimmerpflanzen.

Exemplarisches Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen); verhaltenspsychologische Studien. Durchführung einfacher Sezierübungen.

Didaktische Grundsätze:

In Ergänzung zu den didaktischen Grundsätzen der Biologie und Umweltkunde sollen die Schüler durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern (und Jugendlichen) vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.

Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101649

alte Dokumentnummer

N6198516838S

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