Anlage 1
— LITERATURPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses an der Lektüre und an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.
Lehrstoff:
4. und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.
Didaktische Grundsätze:
Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008573
Dokumentnummer
NOR12101648
alte Dokumentnummer
N6198516837S
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