Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— LITERATURPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses an der Lektüre und an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.

Lehrstoff:

4. und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):

Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.

Didaktische Grundsätze:

Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch (einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur) zugemessenen Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101648

alte Dokumentnummer

N6198516837S

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