Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.

Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.

Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.

Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik. Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Wirtschaften, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).

Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

  1. 2. Klasse (3 Wochenstunden):

Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.

Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.

Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.

Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate, uä.). Funktion und Organisation von Betrieben.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.

  1. 5. Klasse (1 Wochenstunde):

Einsichten in das Nord-Südproblem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.

Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisationen. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze:

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich an Hand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.

Besonders in der 5. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen mit einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.

In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden.

Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis herzustellen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101626

alte Dokumentnummer

N6198516815S

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