Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit in Horten, Heimen und in der außerschulischen Jugendarbeit befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern mit ein. Darüber hinaus sollen die Schüler dazu befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern und Jugendlichen anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das bildnerische Gestalten mit Kindern und Jugendlichen geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für das Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

  1. 3. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Beruf.

Farbiger Bereich:

Farbe in Bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua.). Schriftdesign. Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise bei Kindern und Jugendlichen (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Altersstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern und bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich und farbiger Bereich:

Weitere Gestaltungstechniken zB Collage, Montage, Frottage.

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

  1. 5. Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video. Werbung in ihrer Wirkweise und Absicht.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation der Arbeiten von Kindern und Jugendlichen; Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik, Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Hort- und Heimräumen sowie der Spielplatzgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ermöglichen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit in den verschiedenen Berufsfeldern des Erziehers festzuhalten.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101636

alte Dokumentnummer

N6198516825S

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