Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Erzieher dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen, sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder und Jugendliche für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüberhinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Horten, Heimen, Tagesheimstätten sowie in der außerschulischen Jugenderziehung zu vermitteln. Weiters sind die Voraussetzungen für gezielte Elternberatung im musischen Bereich zu schaffen.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

  1. 1. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Liedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Schüler, insbesondere Kinder-, Volkslieder, Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Liedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente) und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche: Klangexperimente, musikalische Spiele, Liedbegleitung, Improvisation (Querverbindung zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren, spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung im Bereich der Musik. Übersicht über die vielfältigen Erscheinungsformen von Musik; Einfluß und Stellenwert in der heutigen Gesellschaft. Technische Mittler von Musik. Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung.

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypien, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedform.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

  1. 2. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Lied; Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

Einführung in die Probleme der Musikerziehung insbesondere in Horten und Heimen; Möglichkeiten der Hörerziehung und des Musikkonsums.

  1. 3. Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen mit praktischen Übungen.

Singen im Dienste der Werkbetrachtung.

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung (Querverbindung zur Spielmusik).

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik wie Sonate, Symphonie, Konzert, Cantate.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Analyse und Interpretation musikalischer Erscheinungsformen wie E-Musik, Jazz, Folklore, Schlager, Beat, Pop; Musikindustrie. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts. Gestalten von Musikhörstunden.

Stufen der musikalischen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen als Grundlage für eine altersgemäße Musikerziehung. Aufgaben der Musikerziehung in Hort und Heim.

  1. 4. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes und Jugendlichen. Fragen der Mutation.

Festigen und Erweitern des erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor im gleichen und gemischten Satz aus verschiedenen Epochen. Lieder für den geselligen Kreis.

Anleitung zu selbständigem musikalischem Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Liedern). Verklanglichen einer Textvorlage. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbsterfinden von Texten und Melodien; Einsetzen von Akkordbezeichnungen zu gegebenen Melodien. Einblick in die musikalischen und technischen Möglichkeiten jugendlicher Musiziergruppen neuen Typs.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Besprechung von Konzerten, Opernaufführungen, Rundfunksendungen und Schallplatten.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich und den Beruf.

Spezielle Aufgaben der Musikerziehung und der Musikausübung in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugenderziehung. Vertrautheit mit dem wissenschaftlich erforschten musikalischen Verhalten Jugendlicher.

  1. 5. Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, allenfalls auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik. Einsicht in die weitreichenden sozialen Implikationen von Musik und Musikindustrie.

Erörterung und Diskussion von Praxiserfahrungen. Methoden der Liedvermittlung. Erkennen von Stimmfehlern, Möglichkeiten der Abhilfe.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler in Horten, Heimen sowie in der außerschulischen Jugenderziehung sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Hort- und Heimpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Hort, Heim und außerschulische Jugendarbeit sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.

Beim Singen-Musizieren-Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:

  1. 1. Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.
  2. 2. Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen. Mutanten sollten vom Singen nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen können. (Wo immer möglich, sind sie zum Instrumentalmusizieren heranzuziehen).
  3. 3. Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.
  1. 1. Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.
  2. 2. Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmittel und instrumentalen Spieltechniken.
  3. 3. Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101633

alte Dokumentnummer

N6198516822S

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