Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

— PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit berufsrelevanten Inhalten der wissenschaftlichen Psychologie kritisch auseinanderzusetzen und diese zu einem sozialarbeiterischen Handlungskonzept in Beziehung zu bringen. Sie sollen sich Ergebnisse psychologischer Forschung zugänglich machen und diese bei der Analyse und Behandlung von beruflichen Frage- und Problemstellungen anwenden können. Dabei ist sowohl eine individuozentrierte als auch eine sozial- und umweltpsychologische Sicht zu berücksichtigen.

Der Psychologieunterricht soll dem Studierenden helfen, Möglichkeiten und Grenzen des eigenen Handlungsrepertoires zu reflektieren und dabei Aspekte der eigenen Psychohygiene wahrnehmen zu können. Die Aufgabenstellungen und methodischen Ansätze der angewandten Psychologie sollen hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit in der Sozialarbeit erfaßt werden; die teammäßige Kooperation mit Fachpsychologen soll dadurch begünstigt werden.

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie aus der Sicht verschiedener fachlicher Richtungen, insbesondere aus dem phänomenologischen, tiefenpsychologischen und lernpsychologischen Aspekt sowie unter Bedachtnahme auf die Ansätze der humanistischen Psychologie und der jeweils neueren wissenschaftlichen Sichtweisen. Entwicklungsstörungen (zB Hospitalismus, Separationsreaktionen), Interventionsstrategien mit besonderer Berücksichtigung der Prävention, Elternberatung, Entwicklungsdiagnostik, Möglichkeiten der Förderung.

Lebenslaufpsychologie.

Alterspsychologie.

Konflikt- und Friedenspsychologie.

Praxisrelevante Erkenntnisse über Interaktionsbedingungen, soziale Kognition (zB Personenwahrnehmung), soziale Einstellungen (zB Vorurteile), Kommunikationspsychologie (zB Beziehungsstörungen, soziale Austauschprozesse), Gruppendynamik (zB Geschlechtsrollen), berufsrollenspezifische Fragen, Konfliktstrategien, Psychohygiene des Sozialarbeiters.

Beschreibung, Erklärung und Veränderung von Störungen des psychischen Geschehens, deren multikausale Determiniertheit; Ansätze diagnostischer und therapeutischer Methoden, Indikationsfragen, Interventionsmöglichkeiten des Sozialarbeiters auf der Basis psychotherapeutischer Konzepte (Modifizierung des „Setting“). Übersicht über problemadäquate Ressourcen für die Sozialarbeit aus verschiedenen Bereichen der Angewandten Psychologie (zB forensische, klinische, pädagogische, Arbeits-, Freizeit- und Organisationspsychologie).

Wirkung der materiellen Umwelt (zB Wohnumwelt auf Erleben und Verhalten, ausgewählte Problemstellungen als Beispiel für die Bedeutung interdisziplinärer Kooperation).

Didaktische Grundsätze:

Die Inhalte sollen problem- und praxisorientiert und in Beziehung zu Erlebnisdimensionen des Alltags und gegebenenfalls schon stattgehabter Klientenkontakte erarbeitet werden. Dabei ist neben der Grundlagenvermittlung dem Erfahrungslernen sowie dem übenden Verhalten entsprechend Raum zu geben. Die selbständige Auseinandersetzung mit Informationsressourcen (Fachliteratur, Medien, Fachveranstaltungen usw.) ist zu fördern.

Der Psychologieunterricht ist nach Möglichkeit mit den human- und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie mit den Inhalten der Methodikfächer zu koordinieren.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102733

alte Dokumentnummer

N6198710160U

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