Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

— AKTUELLE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse bzw. praktischer Fertigkeiten insbesondere im Bereich der „Methodik der Sozialarbeit“.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß die Studierenden möglichst zu selbständiger Arbeit angeleitet werden.

Auch die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zu fachübergreifender Behandlung von Problemkreisen ist möglich.

Die Auswahl des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Akademie für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des Allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102749

alte Dokumentnummer

N6198710176U

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