Anlage 1
— 2. Methodik der Sozialarbeit
THEORIE DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der für die verschiedenen Formen der Sozialarbeit grundlegenden Kenntnisse und Einsichten.
Auseinandersetzung mit der Eigenart und Eigenständigkeit des Berufsbildes des Sozialarbeiters unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen in Theorie und Praxis. Anleitung und Hinführung zur qualifizierten selbständigen Berufsausübung in den verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialarbeit.
Die Theorie der Sozialarbeit ist sowohl in der Einführungsphase als auch in der Reflexionsphase als übergreifendes Grundlagenfach für alle anderen Fächer, insbesondere für die Handlungsfelder und die Methoden der Sozialarbeit, anzusehen.
Lehrstoff:
Gesellschaftliche Funktion der Sozialarbeit:
Gesellschaftlicher Bedarf und individuelle Bedürfnisse. Geschichte der gesellschaftlichen Hilfen; Charakteristika der gesellschaftlichen Hilfen in der Gegenwart (Motive, Formen, Ziele).
Sozialarbeit als gesellschaftliche Hilfe (Entwicklung, gegenwärtiger Stand, Zukunftsperspektiven); die Stellung der Sozialarbeit im System der sozialen Sicherheit.
Gegenwärtige Notstände und zukünftige Arbeitsstruktur im Mikro-, Mezzo- und Makrobereich.
Organisation sozialer Dienste:
Öffentlich-rechtliche und freie Träger (Organisation, Zusammenarbeit, spezielle Probleme, Finanzierung). Regionalisierung.
Anstellungsverträge von Sozialarbeitern. Freiberufliche Sozialarbeit. Funktion des ehrenamtlichen Mitarbeiters in der Sozialarbeit. Die Bedeutung materieller Ressourcen für den Sozialarbeiter und die Sozialarbeit.
Der Begriff „Klient“ in der Sozialarbeit (individuelle und gesellschaftliche Aspekte); die Position des Klienten in der Gesellschaft. Besondere Bedürfnisse von Klienten und Klientengruppen. Professionelle Beziehungsformen zwischen Sozialarbeiter und Klienten (Kooperieren, Verhandeln, Konflikte). Arbeit mit Zielgruppen und Aktionssystemen.
Entwicklung des Sozialarbeiterberufes; Professionalisierungsprozeß;
Ausbildung, Weiterbildung, Supervision, Berufsorganisation usw.;
Abgrenzung gegenüber und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Berufen, Teamarbeit, Handlungskompetenzen und Handlungsspielräume, Öffentlichkeitsarbeit.
Berufsethik des Sozialarbeiters (Berufskodex, Menschenrechte, Zeugnisverweigerung).
Persönlichkeitsvoraussetzungen und -entwicklung (Helferproblematik, Psychohygiene).
Persönliche und gesellschaftliche Bedeutung von Macht und Verantwortung des Sozialarbeiters gegenüber seinen Klienten und seinen Anstellungsträgern (typische Konfliktpunkte usw.).
Theorie der Sozialarbeit im engeren Sinne:
Geschichte der Theoriebildung. Unterschiedliche Ansätze. Definitionen der Sozialarbeit.
Handlungstheorien der Sozialarbeit:
Allgemeine und spezielle Methoden der Problemlösung. Die Rolle der Forschung in der Sozialarbeit.
Didaktische Grundsätze:
Im 1. Semester sind die einzelnen Handlungsfelder und Methoden der Sozialarbeit nur überblicksweise zu behandeln; die detaillierte Darstellung erfolgt in den einschlägigen Unterrichtsgegenständen.
In den weiteren Semestern sollten die Vermittlung und Reflexion einer übergreifenden eigenständigen Theorie der Sozialarbeit angestrebt werden.
Wegen der übergreifenden Bedeutung des Faches ist eine Verbindung zu den anderen Fächern, insbesondere zu den Handlungsfeldern der Sozialarbeit, herzustellen.
Aktuelles Tagesgeschehen sowie der jeweils neue Stand der Forschung im Bereich der Theorie der Sozialarbeit sind in den Unterricht einzubeziehen.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102739
alte Dokumentnummer
N6198710166U
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