Anlage 1
— PRAXISSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorbereitung und Auswertung der Praktika entsprechend der Bildungs- und Lehraufgabe der Praktika unter besonderer Berücksichtigung des Theorie-Praxis-Bezuges. Reflexion und Verarbeitung der konkreten Praxiserfahrungen.
Lehrstoff:
Vorbereitung des Praktikums:
Information über Praxisbereiche und einzelne Praxisstellen, insbesondere im Hinblick auf deren Klientenkreis, Arbeitsmethoden und Organisation.
Vorbereitung auf methodisch relevante Situationen, die für alle Praxisstellen von Bedeutung sein können, wie zB der Hausbesuch oder andere allgemein übliche Beratungssituationen.
Beratung des Studierenden bei der Planung seiner praktischen Ausbildung und der Wahl der einzelnen Praxisstellen. Vorbereitung des Studierenden auf das jeweils bevorstehende Praktikum.
Betreuung des Studierenden während des Praktikums, insbesondere durch Besuche an der Praxisstelle und Gruppentreffen.
Auswertung des Praktikums:
Berichterstattung über Organisation, Aufgaben- und Klientenkreis der Praxisstellen und Verlauf des Praktikums. Aufarbeiten allgemeiner methodischer Erfahrungen. Ergänzung theoretischer Kenntnisse bzw. gezielte Delegation dieser Aufgabe an die Lehrer der einschlägigen Unterrichtsveranstaltungen. Auswertung der Praxiserfahrungen durch Reflexion der eigenen Rolle des Studierenden, seiner Haltungen und Reaktionen gegenüber den Klienten und Mitarbeitern der Praxisstelle. Formulierung von Entscheidungskriterien für die Wahl des künftigen Berufsfeldes.
Didaktische Grundsätze:
Die Arbeit der Studierenden im Seminar soll grundsätzlich in Kleingruppen (ohne organisatorische Trennung) erfolgen, doch kann bei Bedarf auch Einzelberatung angeboten werden bzw. können Informationsblöcke im Plenum vermittelt werden. Die methodischen und theoretischen Themen sind an den Praxisfeldern, die für die Studierenden jeweils aktuell sind, zu bearbeiten, wobei durch die Kleingruppenarbeit die Vielfalt der Praxisfelder Berücksichtigung finden kann. Nach Abschluß des Praktikums bilden der schriftliche Praxisbericht des Studierenden und die Beschreibung durch die Praxisstelle die Basis für die Auswertung. Enge Kooperation mit den Lehrern der einschlägigen Unterrichtsfächer ist anzustreben.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102745
alte Dokumentnummer
N6198710172U
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