Anlage 1
— RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung allgemeiner rechtlicher Grundkenntnisse.
Bekanntmachen mit der Rechtssprache und der Logik des rechtlichen Denkens. Vertrautmachen mit den für die Sozialarbeit wichtigen Rechtsgebieten. Einblick in Entstehung und Auswirkung von Rechtsbestimmungen anhand aktueller Gesetzgebungsverfahren (die Rechtsgebiete des Lehrstoffes betreffend) und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Hintergründe und Entwicklungstendenzen.
Kennenlernen des Aufbaus und der wesentlichen Bestimmungen der Bundesverfassung.
Kennenlernen der staatlichen Einrichtungen, die Recht vollziehen oder der Durchsetzung von Rechtsansprüchen dienen (Verwaltungsbehörden, Gerichte, deren Kompetenzen und Verfahrensvorschriften).
Befähigung der Studierenden, als Sozialarbeiter Klienten bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen behilflich zu sein und im Auftrag der Behörden der Rechtslage entsprechend vorzugehen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe des Rechtes:
Rechtsordnung, subjektives Recht, Naturrecht - Rechtspositivismus, Rechtsnormen, Rechtsquellen.
Begriff der Person; Rechts- und Handlungsfähigkeit.
Staatsbürgerschaftsgesetz.
Eherecht.
Eltern- und Kindschaftsrecht:
Rechtsverhältnisse der ehelichen und unehelichen Kinder sowie der Kinder aus geschiedenen Ehen; Legitimation, Namensgebung, Annahme an Kindes Statt, Pflegeverhältnis, Unterhaltsregelungen, Vormundschaft. Kuratel und Sachwalterschaft.
Grundzüge des Zivilprozeßrechts und des Insolvenzrechts. Fristen und Rechtsmittel.
Grundzüge des Außerstreitverfahrens, insbesondere vormundschafts- und pflegschaftsgerichtliche Verfahren.
Grundzüge des Erbrechts.
Einschlägige Kapitel des Mietrechts und des Konsumentenschutzgesetzes.
Aufbau und Funktion der Behörde, insbesondere der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, Kompetenzverteilung. Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.
Jugendwohlfahrtsgesetze, Sozialhilfegesetze und Behindertengesetze.
Jugendschutzgesetze. Weitere Schutz- und Förderungsmaßnahmen für spezielle Personengruppen.
Beihilfenwesen (Familien-, Bildungs-, Wohnbeihilfen usw.).
Sozialversicherungsrecht:
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung.
Arbeitsrecht:
Grundzüge des Arbeitsvertragsrechtes, Arbeitnehmerschutz. Mutterschutzgesetzgebung.
Gesetzliche Maßnahmen zur beruflichen Förderung der Arbeitnehmer und zur Sicherung des Arbeitsplatzes (Arbeitsmarktförderungsgesetz, Berufsausbildungsgesetz, Arbeitsplatzsicherungsgesetz).
Grundzüge des Strafrechts und Strafprozeßrechts, insbesondere Jugendstrafrechtsverfahren, Grundzüge des Strafvollzugsgesetzes.
Bewährungshilfegesetz. Suchtgiftgesetz.
Rechtliche Aspekte des Arbeitsbündnisses zwischen Klienten und Sozialarbeitern:
Amtshaftung, Amtsverschwiegenheit, Anzeigepflicht, Aufsichtspflicht
ua. Der Sozialarbeiter als Bürger:
Vereinsrecht, Rechtsgrundlagen für Sonderformen oder spezielle Handlungsschritte der Sozialarbeit (zB Hearings, Informationsveranstaltungen, Demonstrationen, alternative Arbeits- und Erwerbsformen, Gemeinwesenprojekte, Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis ua.).
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrstoffauswahl soll die möglichen Einsatzbereiche der Sozialarbeiter berücksichtigen. Zur Veranschaulichung soll bei der Aufbereitung einzelner Rechtsbereiche im Vordergrund stehen, welche Personen oder Gruppen von der jeweiligen rechtlichen Regelung in welcher Weise betroffen sind.
Der Bezug zur Praxis der Sozialarbeit soll hergestellt werden. Nach Möglichkeiten sollen Kontakte aus der Praxis verschiedener Rechtsbereiche vermittelt und in die Lehrveranstaltungen einbezogen werden, zB Richter, Rechtsanwälte, Sachwalter usw. Zusammenhänge zwischen Rechtsvorschriften und den jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklungen sind aufzuzeigen. Die Bedeutung des Rechts für die humanen Fachwissenschaften bzw. umgekehrt ist in ihrer Wechselwirkung und Komplexität zu erhellen und in Querverbindungen sichtbar zu machen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102736
alte Dokumentnummer
N6198710163U
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