Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

— MUSISCH-KREATIVE FACHGEBIETE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ausgewählte Formen handwerklich-gestalterischer, spiel- und bewegungsorientierter, rhythmisch-musikalischer sowie sprachlich-kommunikativer Techniken der Kreativitätsförderung kennenlernen und Möglichkeiten der Animation verschiedener Zielgruppen sozialer Arbeit zur Beschäftigung mit diesen Techniken erproben.

Lehrstoff:

Handwerklich-gestalterische, spiel- und bewegungsorientierte, rhythmisch-musikalische und sprachlich-kommunikative Techniken als methodische Instrumente sozialer Arbeit:

Spiel, technisches Werken, textiles Werken, Tanz, Entspannungstechniken, darstellendes Spiel, Rollenspiel, kreativer Umgang mit Texten/Sprachgestaltung, technische Medien als Hilfsmittel, Plakatgestaltung, bildnerische Gestaltungsformen und ähnliches.

Der Sozialarbeiter als Animator. Entwicklung und Erprobung von kreativitätsfördernden Lernhilfen und Aufforderungsreizen.

Didaktische Grundsätze:

Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktion der Akademie für Sozialarbeit. Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102750

alte Dokumentnummer

N6198710177U

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