Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

— 4. Praktika PFLICHTPRAKTIKA/PRAXISSEMESTER

Bildungs- und Lehraufgabe:

In den Informationspraktika soll der Studierende soziale Einrichtungen kennenlernen. Im Langzeitpraktikum soll er unter entsprechender Anleitung seine künftige berufliche Rolle kennenlernen, reflektieren und einüben.

Lehrstoff:

Informationspraktika:

Kennenlernen des Aufgabenkreises sowie des inneren Aufbaus der Praxisstelle und der Art des Zusammenwirkens innerhalb der Praxisstelle (Führungsstil, Kooperation) und gegebenenfalls mit übergeordneten, nebengeordneten und nachgeordneten Stellen derselben Institution.

Beschreiben des Klientenkreises der Praxisstelle und dessen spezielle Probleme. Information über die wichtigsten Stellen, mit denen die Praxisstelle zusammenarbeitet.

Information über die Vorschriften, die die Praxisstelle zu beachten hat. Ausführung schriftlicher Arbeiten, die für einen Sozialarbeiter der betreffenden Praxisstelle anfallen und im Sinne der Fallführung relevant sind.

Die Praktika sollen es dem Studierenden ermöglichen, das eigene Handeln in der Begegnung mit dem Klienten zu reflektieren und damit seine Berufsentscheidung zu überprüfen.

Der Studierende soll angeregt werden, Fragestellungen und Probleme aus der Praxis in den theoretischen Unterricht einzubringen.

Langzeitpraktikum:

Erleben des persönlichen Kontaktes mit Klienten. Abbau von Kontaktbarrieren. Erfassen der Situation, der Bedürfnisse und der Problematik von Klienten in ihren Ursachen.

Entwicklung von Zielvorstellungen unter Berücksichtigung der soziokulturellen Rahmenbedingungen und der persönlichen Situation des Klienten.

Gezielte Methodenanwendung sowohl gegenüber Klienten als auch im Kontakt mit anderen Systemen (Bezugsgruppen des Klienten, Institutionen, Gemeinwesen ua.). Aufbau einer Klientenbeziehung durch „Arbeitsbündnis“ (zumindest in teilnehmender Beobachtung).

Erlernen von administrativen und verwaltungstechnischen Fertigkeiten.

Trainieren von Verhandlungs- und Kommunikationstechniken.

Anwendung praktischer Fertigkeiten in der Alltagsbewältigung und Freizeitgestaltung im Umgang mit Klienten, die dafür konkrete Hilfestellung benötigen.

Anwendung von Wissen aus den Human- und Sozialwissenschaften; Erleben der Umsetzbarkeit solcher Wissensinhalte in die Praxis.

Reflexion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit in der Begegnung mit dem Klienten.

Systematische Auswertung und Dokumentation von Arbeitsergebnissen.

Eingliederung und Rollenfindung in konkreten Organisationsstrukturen (Institutionen); Erfassen und Reflektieren von übergeordneten Strukturen des Staates und der Verwaltung, die Einflüsse auf sozialarbeiterisches Handeln haben; Wahrnehmen der Rolle des Sozialarbeiters im Bereich sozialer Planung.

Koordination, Kooperation und Teamfähigkeit innerhalb und außerhalb von Institutionen.

Auseinandersetzung mit Kontrollinstanzen, Erleben von kontrollierender Sozialarbeit als Schutzfunktion für Klienten, Beziehen einer Position gegenüber sozialer Kontrolle.

Erfahren von arbeitsrechtlichen Normen.

Didaktische Grundsätze:

Die Praktika sind im allgemeinen ganztätig zu absolvieren. Die Arbeitszeit richtet sich nach der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit in der Praktikumsstelle.

Die zeitliche Anordnung der Praktika ist von der Leitung der Akademie unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu treffen.

Die Gesamtzeit der Informationspraktika kann entsprechend den Ausbildungsbedürfnissen und örtlichen Gegebenheiten aufgeteilt werden, jedoch darf die Praktikumszeit den theoretischen Unterricht in keinem Semester um mehr als vier Wochen kürzen. Ein einzelnes Teilpraktikum darf nicht kürzer als zwei Wochen ganztägig dauern, bis zum Ausmaß von vier Wochen können Praktika in den Hauptferien absolviert werden.

Das Langzeitpraktikum soll nach Möglichkeit in einem Block absolviert werden, doch sind für jene Studierenden, denen dies aus beruflichen Gründen nicht möglich ist, individuelle Lösungen vorzusehen, die die Erreichung des Ausbildungszieles in Umfang und Qualität auf anderen Wegen sicherstellen. Insbesondere bezüglich aller Sonderregelungen ist das Einvernehmen mit den Praktikumsbetreuern der Akademie herzustellen.

Der begleitende Unterricht im Praxissemester kann sowohl kontinuierlich abgehalten als auch geblockt werden.

Der Studierende kann im Einvernehmen mit der Praktikumsleitung unter den zur Verfügung stehenden Praxisstellen wählen, doch müssen bei der Auswahl sein Ausbildungsstand und ebenso die fachliche Qualifikation und Berufsbezogenheit der Praktikumsstelle berücksichtigt werden. Es kann auch eine Praxisstelle auf Vorschlag des Studierenden angetreten werden, wenn das Einverständnis der Praktikumsleitung vorliegt. Praktikumsstellen außerhalb des Standortes der Akademie oder des Bundesgebietes können besetzt werden, wenn die eignungsmäßigen Voraussetzungen und die entsprechende Betreuung gesichert sind.

Die Akademie hat für die fachgemäße Vorbereitung, Organisation, Betreuung und Auswertung der Praktika Praktikumsleiter zu bestellen, die als qualifizierte Fachkräfte auf dem Gebiet der Sozialarbeit ausgewiesen sein müssen.

In Zusammenarbeit mit den Praktikumsstellen ist anzustreben, daß die Studierenden von fachlich versierten Bediensteten, im Langzeitpraktikum von ausgebildeten Sozialarbeitern in die Agenden der Praktikumsstellen eingeführt und entsprechend betreut werden. Diese Einführung und Betreuung soll sich im Sinne des Lehrplans der Praktika vollziehen. Zu diesem Zweck können entsprechend den Bestimmungen des Lehrbeauftragtengesetzes Lehraufträge im Ausmaß von einer Wochenstunde von der Akademie vergeben werden. Der Praktikumsleiter der Akademie hat dabei den Betreuer je nach Notwendigkeit und Bedarf zu informieren und zu unterstützen.

Bei Vorbereitung und Auswertung der Praktika ist insbesondere enge Zusammenarbeit mit den Lehrern der Handlungsfelder und der Methoden der Sozialarbeit zu verwirklichen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102747

alte Dokumentnummer

N6198710174U

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