Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

3. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die „Ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen“ dienen der Vermittlung ergänzender berufsspezifischer Kenntnisse, bieten die Möglichkeit spezieller Vorbereitung auf die berufliche Laufbahn und können darüber hinaus auch psychohygienische Aufgaben erfüllen.

Lehrstoff:

SPEZIALGEBIETE AUS HUMAN- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN

Ausgewählte Kapitel (zB im Zusammenhang mit einem Projekt) aus den Human- und Sozialwissenschaften, insbesondere der Psychologie, der Pädagogik, der Sozialmedizin, der Rechtskunde und der Soziologie.

SPEZIELLE HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT

Ausgewählte Kapitel aus den Teilbereichen des Unterrichtsgegenstandes „Handlungsfelder der Sozialarbeit“.

SPEZIELLE METHODEN DER SOZIALARBEIT

Ausgewählte Kapitel aus den Methoden der Sozialarbeit im Sinne einer Vertiefung in einem bestimmten Bereich wie Gesprächsführung, Beratungstechniken, soziale Gruppenarbeit, Verhaltenstraining, Beschäftigungstherapie, Musik- und Spezialtherapie, gruppendynamische Übungen.

TECHNIKEN DER EMPIRISCHEN SOZIALFORSCHUNG

Exemplarische Anwendung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte, insbesondere Aufstellungen von Forschungsplänen, Erhebung spezieller Daten und deren methodische Ausarbeitung, Anwendung statistischer Methoden.

KREATIVITÄTSTRAINING

Methoden zur Förderung der Kreativität in Anwendung der Erkenntnisse aus Psychologie und Pädagogik.

Didaktische Grundsätze:

Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktionen der Akademien für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102746

alte Dokumentnummer

N6198710173U

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