Anlage 1
3. Ergänzende Unterrichtsveranstaltungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die „Ergänzenden Unterrichtsveranstaltungen“ dienen der Vermittlung ergänzender berufsspezifischer Kenntnisse, bieten die Möglichkeit spezieller Vorbereitung auf die berufliche Laufbahn und können darüber hinaus auch psychohygienische Aufgaben erfüllen.
Lehrstoff:
SPEZIALGEBIETE AUS HUMAN- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN
Ausgewählte Kapitel (zB im Zusammenhang mit einem Projekt) aus den Human- und Sozialwissenschaften, insbesondere der Psychologie, der Pädagogik, der Sozialmedizin, der Rechtskunde und der Soziologie.
SPEZIELLE HANDLUNGSFELDER DER SOZIALARBEIT
Ausgewählte Kapitel aus den Teilbereichen des Unterrichtsgegenstandes „Handlungsfelder der Sozialarbeit“.
SPEZIELLE METHODEN DER SOZIALARBEIT
Ausgewählte Kapitel aus den Methoden der Sozialarbeit im Sinne einer Vertiefung in einem bestimmten Bereich wie Gesprächsführung, Beratungstechniken, soziale Gruppenarbeit, Verhaltenstraining, Beschäftigungstherapie, Musik- und Spezialtherapie, gruppendynamische Übungen.
TECHNIKEN DER EMPIRISCHEN SOZIALFORSCHUNG
Exemplarische Anwendung der in der Vorlesung vermittelten Inhalte, insbesondere Aufstellungen von Forschungsplänen, Erhebung spezieller Daten und deren methodische Ausarbeitung, Anwendung statistischer Methoden.
KREATIVITÄTSTRAINING
Methoden zur Förderung der Kreativität in Anwendung der Erkenntnisse aus Psychologie und Pädagogik.
Didaktische Grundsätze:
Die Verteilung des Lehrstoffangebotes liegt in der Zuständigkeit der Direktionen der Akademien für Sozialarbeit; Anregungen aus dem Kreis der Studierenden sind zu beachten. Das Angebot hat sich jedoch im Rahmen des allgemeinen Bildungszieles der Akademie für Sozialarbeit zu bewegen.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102746
alte Dokumentnummer
N6198710173U
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