Anlage 1 Lehrpläne - Akademie für Sozialarbeit

Alte FassungIn Kraft seit 26.9.1987

Anlage 1

— PRAXISORIENTIERTE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen sollen Gelegenheit bieten, das Theorie-Praxis-Verhältnis in Ausbildung und Berufpraxis deutlich zu machen.

Die Studierenden sind im Zusammenhang mit konkreten, exemplarischen Berufsfeldererfahrungen zu befähigen, theoretische Aussagen auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis zu prüfen und in berufsspezifisches Handeln umzusetzen, Probleme der Praxis aufzugreifen und zum Ausgangspunkt theoretischer Arbeiten zu machen, Berufsmotivation, Berufsverhalten und Arbeitsbedingungen zu reflektieren, kooperative Lern- und Arbeitsformen einzuüben.

Lehrstoff:

Praxisbezug, Aufarbeiten bzw. Ergänzen der theoretischen Grundlagen des betreffenden Handlungsfeldes der Sozialarbeit und Reflexion sowohl der eigenen Tätigkeit als auch des Gruppenprozesses in der Arbeitsgruppe stellen die wesentlichen Inhalte einer Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltung dar.

Der Praxisbezug kann in Form von Fall- bzw. Gruppenführung oder von Mitarbeit in einem Gemeinwesenprojekt bzw. in einem (handlungsorientierten) Forschungsprojekt stattfinden.

Methodische Techniken wie Gesprächsführung, Arbeit mit Gruppen usw. sollen geübt werden, desgleichen Dokumentationstechniken wie das Abfassen von Protokollen und Berichten.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffangebote sind nach Möglichkeit interdisziplinär zu planen und durchzuführen, auch in Form von Team-teaching.

Die Auswahl richtet sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Studienabschnittes und nach individuellen und gruppenspezifischen Gegebenheiten, wobei der Leitung der Akademie die Zuordnung des Lehrstoffes zu den vorgesehenen Wochenstunden überlassen wird.

Die Arbeit in den Praxisorientierten Unterrichtsveranstaltungen ist in Kleingruppen durchzuführen, wobei die Teilnehmerzahl zwischen sechs und elf zu liegen hat.

Jeder Studierende hat in jedem Semester eine Praxisorientierte Unterrichtsveranstaltung zu belegen; im Laufe der Ausbildung soll er nach Möglichkeit an mindestens zwei der Art nach verschiedenen Angeboten im Mindestausmaß von drei Wochenstunden mitgearbeitet haben.

Die in der Stundentafel ausgewiesene Wochenstundenanzahl ist für die Vorbereitung und Auswertung der Praxiskontakte vorgesehen. Für den Praxisbezug ist durch entsprechende Gestaltung des Stundenplanes ein Zeitraum im Mindestausmaß eines Halbtages freizuhalten.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008629

Dokumentnummer

NOR12102744

alte Dokumentnummer

N6198710171U

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