Anlage 1
— ADMINISTRATION DER SOZIALARBEIT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sind mit Administration und Dokumentation als Instrumenten methodischer Sozialarbeit vertraut zu machen. Sie sollen befähigt werden, administrative Erfordernisse auch unter Verwendung technischer Hilfsmittel und unter Beachtung arbeitsökonomischer Prinzipien zu erledigen.
Lehrstoff:
Planung und Organisation von Arbeitsprozessen, Optimierung von Arbeitsabläufen, Grundlagen der Organisationsentwicklung. Daten- und Faktensammlung, Objektivität und methodische Absicherung von Akteninhalten, Rechtsfragen der Aktenführung (Einsicht, Herausgabe usw.), Grundzüge der Kanzleiorganisation.
Arbeitsunterlagen, Fallverlaufsdarstellungen, Abfassen relevanter Schriftstücke (Berichte, Fachkorrespondenz, fachliche Stellungnahmen usw.). Anwendungsbereiche von text- und datenverarbeitenden Systemen in der Sozialarbeit, Datenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll sich insbesondere an den Handlungsfeldern der Sozialarbeit orientieren, ausgewählte Probleme sollen planspielartig und mit Hilfe in der Praxis verwendeter Unterlagen geübt werden. Nach Möglichkeit ist auch Gelegenheit zur Benutzung technischer Hilfssysteme zu Übungszwecken zu geben.
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2025
Gesetzesnummer
10008629
Dokumentnummer
NOR12102743
alte Dokumentnummer
N6198710170U
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