Anlage2 BVwAbgV

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.2000

VIII. Veterinärwesen

Anlage2

117. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 740/1990)

118. Genehmigung der Ausfolgung eines vom

Wasenmeister oder von Organen einer Tier-

körperverwertungsanstalt eingefangenen Hundes

(§ 41 Tierseuchengesetz) ............................. 135

119. Viermonatige amtstierärztliche Beobachtung

eines vom Wasenmeister oder von Organen einer

Tierkörperverwertungsanstalt eingefangenen und

dann ausgefolgten Hundes (§ 41 Tierseuchengesetz) .... 900

120. Amtstierärztliche Bescheinigung für Hunde und

Katzen, die zu Tierausstellungen, Tierschauen

u. dgl. oder in das Ausland verbracht werden

(§ 9 Tierseuchengesetz), je Tier ..................... 135

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