VNEP-V § 0
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Kurztitel
Verteilernetzentwicklungsplanverordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
30.06.2026
Abkürzung
VNEP-V
Index
58/02 Energierecht
Langtitel
Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 119 Abs. 2 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Regelungsgegenstand
§ 2. Begriffsbestimmungen
§ 3. Anzeige und Aufforderung zur Abänderung
§ 4. Aufbau des Verteilernetzentwicklungsplans
2. Hauptstück
Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan
1. Abschnitt
Ausgangssituation
§ 5. Allgemeines
§ 6. Darstellung des Versorgungsgebiets
§ 7. Darstellung des Verteilernetzes
§ 8. Bestand an Stromerzeugungsanlagen
§ 9. Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen
§ 10. Bestand an anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen
§ 11. Darstellung der Entwicklung der Netzanschlusskapazitäten
§ 12. Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung
§ 13. Alternative Darstellung auf der gemeinsamen Internetplattform
2. Abschnitt
Planungsannahmen, Planungsgrundsätze und -methoden
§ 14. Darstellung der Planungsannahmen
§ 15. Darstellung der Planungsgrundsätze und -methoden
3. Abschnitt
Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen
§ 16. Allgemeiner Inhalt
§ 17. Netzentwicklungsprojekt
§ 18. Netzentwicklungsprogramm
§ 19. Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen
4. Abschnitt
Flexibilität
§ 20. Maßnahmen zur Flexibilitätsbeschaffung
§ 21. Darstellung der beschafften und zu beschaffenden Flexibilität
§ 22. Flexibler Netzzugang
5. Abschnitt
Standorte für einen systemdienlichen Betrieb von Energiespeicheranlagen und Stromerzeugungsanlagen
§ 23. Geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb
6. Abschnitt
§ 24. Stellungnahmen
7. Abschnitt
Mehrkostenfaktor für die Verkabelung von 110-kV-Freileitungsprojekten
§ 25. Methode zur Ermittlung des Mehrkostenfaktors
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 26. Verweise
§ 27. Inkrafttreten
Schlagworte
Inh,
Fernsteuerung, Planungsgrundsatzmethode, Netzentwicklungsprogramm
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Gesetzesnummer
20013205
Dokumentnummer
NOR40278782
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