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VNEP-V – Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2026

VNEP-V § 0

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Kurztitel

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 156/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.06.2026

Abkürzung

VNEP-V

Index

58/02 Energierecht

Langtitel

Verordnung des Vorstands der E-Control über den Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz (Verteilernetzentwicklungsplanverordnung – VNEP-V)

StF: BGBl. II Nr. 156/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 119 Abs. 2 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, BGBl. I Nr. 91/2025, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Regelungsgegenstand

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Anzeige und Aufforderung zur Abänderung

§ 4. Aufbau des Verteilernetzentwicklungsplans

2. Hauptstück
Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan

1. Abschnitt
Ausgangssituation

§ 5. Allgemeines

§ 6. Darstellung des Versorgungsgebiets

§ 7. Darstellung des Verteilernetzes

§ 8. Bestand an Stromerzeugungsanlagen

§ 9. Bestand an Elektrizitätsspeicheranlagen

§ 10. Bestand an anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen

§ 11. Darstellung der Entwicklung der Netzanschlusskapazitäten

§ 12. Möglichkeiten zur Fernüberwachung und -steuerung

§ 13. Alternative Darstellung auf der gemeinsamen Internetplattform

2. Abschnitt
Planungsannahmen, Planungsgrundsätze und -methoden

§ 14. Darstellung der Planungsannahmen

§ 15. Darstellung der Planungsgrundsätze und -methoden

3. Abschnitt
Netzentwicklungsprojekte und -programme, Planungsüberlegungen

§ 16. Allgemeiner Inhalt

§ 17. Netzentwicklungsprojekt

§ 18. Netzentwicklungsprogramm

§ 19. Weitere und längerfristige Planungsüberlegungen

4. Abschnitt
Flexibilität

§ 20. Maßnahmen zur Flexibilitätsbeschaffung

§ 21. Darstellung der beschafften und zu beschaffenden Flexibilität

§ 22. Flexibler Netzzugang

5. Abschnitt
Standorte für einen systemdienlichen Betrieb von Energiespeicheranlagen und Stromerzeugungsanlagen

§ 23. Geeignete Standorte für einen systemdienlichen Betrieb

6. Abschnitt

§ 24. Stellungnahmen

7. Abschnitt
Mehrkostenfaktor für die Verkabelung von 110-kV-Freileitungsprojekten

§ 25. Methode zur Ermittlung des Mehrkostenfaktors

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 26. Verweise

§ 27. Inkrafttreten

Schlagworte

Inh,

Fernsteuerung, Planungsgrundsatzmethode, Netzentwicklungsprogramm

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013205

Dokumentnummer

NOR40278782

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