2. Hauptstück
Inhaltliche Vorgaben zum Verteilernetzentwicklungsplan
1. Abschnitt
Ausgangssituation Allgemeines
§ 5.
Die Ausgangssituation für die Netzplanung nach § 4 Abs. 1 Z 1 hat zu enthalten:
- 1. eine Darstellung des Versorgungsgebiets,
- 2. eine Darstellung des Verteilernetzes,
- 3. den Bestand an Stromerzeugungsanlagen, Elektrizitätsspeicheranlagen und nach § 98 ElWG anzeigepflichtigen Verbrauchsanlagen unter Berücksichtigung historischer und aktueller Entwicklungen,
- 4. die Entwicklung zulässiger, gebuchter und verfügbarer Netzanschlusskapazitäten und
- 5. Angaben zu den Möglichkeiten zur Fernüberwachung und steuerung, zur Optimierung des Netzbetriebs mittels Smart-Grid-Komponenten und zur Steuerung von Lastflüssen.
Schlagworte
Fernsteuerung
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Gesetzesnummer
20013205
Dokumentnummer
NOR40278759
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