vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24 VNEP-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.6.2026

6. Abschnitt

Stellungnahmen

§ 24.

Dem Verteilernetzentwicklungsplan sind alle im Rahmen der Konsultation eingelangten Stellungnahmen anzuhängen und im Rahmen einer Zusammenfassung zu würdigen. In dieser Zusammenfassung ist darzulegen, inwieweit diese Stellungnahmen bei der weiteren Netzplanung berücksichtigt wurden oder noch zu berücksichtigen sind.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013205

Dokumentnummer

NOR40278778

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)