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Anlage1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Anlage 1

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LEHRANSTALTEN I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Anlage1

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 9 unter Bedachtnahme auf § 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, der Vermittlung einer höheren allgemeinen und fachlichen Bildung zu dienen, die zur Ausübung einer gehobenen Berufstätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet befähigt sowie zur Universitätsreife führt.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der in seiner Umsetzung insbesondere auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ermöglicht.

In das Unterrichtsgeschehen sind technische, wissenschaftliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen unter Berücksichtigung des Aktualitätsbezuges einzubringen.

Bei den inhaltlichen und didaktischen Planungen sind durch die Lehrerinnen und Lehrer jene Qualitätsziele festzulegen und im Unterricht zu berücksichtigen, welche die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgaben sicher zu stellen haben.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen, ständige Absprachen zwischen den Lehrenden und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen Prinzipien wie die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Lehrenden werden angehalten, auf eine geschlechtssensible Pädagogik und Didaktik im Sinne des „Gender Mainstreaming“ Bedacht zu nehmen.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Anschaulichkeit sowie die Lebens- und Berufsnähe erhöhen sowohl die Lernmotivation als auch den Unterrichtsertrag.

Das allgemeine Bildungsziel erfordert, dass der Unterricht den Anforderungen der beruflichen und außerberuflichen Praxis gerecht wird. Da der Unterricht auf die Anwendung von Wissen und Können vorbereitet, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht Aufgabenstellungen selbstständig bearbeiten. Große Bedeutung kommt dabei der eigenständigen Formulierung von Problemen, dem Wissen um die Folgen von Entscheidungen und der Übernahme von Verantwortung durch die Schülerinnen und Schüler zu.

Der korrekte Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern. Zur Förderung der Fremdsprachenkompetenz hat der Unterricht in geeigneten Themenbereichen aller Unterrichtsgegenstände außerhalb des Fremdsprachenunterrichts auch unter Verwendung von Texten, Literatur und anderen Medien in der/den Fremdsprache(n) zu erfolgen. Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbs zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten soll die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln führen. Dem Einüben von Problemlösungs- und Entscheidungstechniken kommt ebenso wie der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel sowie Kommunikations- und Präsentationstechniken große Bedeutung zu. Die genannten Techniken gelangen in der Übungsfirma in besonderem Maße zur Anwendung.

Der Unterricht in den Übungen des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ist in Form einer Übungsfirma zu gestalten. In der Übungsfirma soll durch Simulation der Realsituation den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache auszuführen. Für die Übungsfirma ist ein Organisationsmodell nach Möglichkeit auch fächerübergreifend auszuarbeiten.

Die pädagogischen Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung sind so einzusetzen, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Da in der Praxis anspruchsvolle Aufgaben fast durchwegs Teamarbeit fordern, kommt dieser Arbeitsform im Unterricht hohe Bedeutung zu. Alle Maßnahmen, welche die berufliche Praxis und schulische Arbeit verbinden - Nutzung von Erfahrungen, die beim Ferialpraktikum und an den Lehreinrichtungen der Schule erworben werden, Lehrausgänge und Exkursionen, Vorträge auch von externen Fachleuten, Elemente des elektronischen Lernens - fördern das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Wissenserwerb und die Anwendbarkeit des erworbenen Wissens.

Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch verschiedene Lehrende unterrichtet werden, ohne dass mehrere Lehrende gleichzeitig unterrichten, wobei eine enge Kooperation der Lehrenden im Hinblick auf die gemeinsame Beurteilung der Schüler/innenleistungen zu erfolgen hat.

Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht, nach Möglichkeit mit fächer- und jahrgangsübergreifendem Bezug, zu empfehlen. Unterrichtsgegenstände mit Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Im fachpraktischen Unterricht ist es für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung der Schülerinnen und Schüler zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich zuzuteilen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann im Sinne des § 10 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2003, teilweise in Blockunterricht angeboten werden.

Schularbeiten

In den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“, „Lebende Fremdsprache“, „Englisch-Fachseminar“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Angewandte Mathematik“, „Darstellende Geometrie“ und „Mechanik“ sind im I. und II. Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird, je zwei einstündige Schularbeiten, in folgenden Jahrgängen, in denen der Unterrichtsgegenstand geführt wird, je zwei zweistündige und im Abschlussjahrgang zwei dreistündige Schularbeiten durchzuführen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 5 Abs. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume in den Bereichen der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen, allgemein-kulturellen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel dieses Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens und auf facheinschlägige Studienangebote Bedacht zu nehmen.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. 1. Der Pflichtgegenstand "Religion" ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.
  2. 2. Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsbereiches kann um bis zu einem Drittel, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.
  3. 3. Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des allgemein bildenden Ausbildungsbereiches kann um bis zu 5% der Gesamtstundenzahl aller allgemein bildenden Pflichtgegenstände, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.
  4. 4. In jedem Jahrgang können bis zu zwei weitere Pflichtgegenstände – auch alternative Pflichtgegenstände – eingeführt werden und/oder das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht werden.
  5. 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände pro Jahrgang darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten und 32 Wochenstunden nicht unterschreiten.
  6. 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in allen Jahrgängen der Ausbildung darf nicht über- oder unterschritten werden.
  7. 7. In jedem Jahrgang kann ein Pflichtgegenstand, dessen Wochenstundenausmaß reduziert wurde, mit einem fachverwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrende mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefassten Pflichtgegenstände hervorgehen.

    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können in der zweiten Hälfte eines Ausbildungsganges Ausbildungsschwerpunkte im Ausmaß von mindestens acht Stunden, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen, gesetzt werden; bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können auch jeweils verschiedene Ausbildungsschwerpunkte vorgesehen werden. Die Bezeichnungen dieser Ausbildungsschwerpunkte können als Ergänzung zur Lehrplanbezeichnung aufgenommen werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und unverbindliche Übungen vorgesehen werden.

Bei jenen im Lehrplan enthaltenen Freigegenständen, für die keine Bildungs- und Lehraufgabe sowie kein Lehrstoff vorgesehen ist, sind Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff schulautonom ergänzend und vertiefend zum jeweiligen Pflichtgegenstand festzulegen (siehe Abschnitt V, Unterabschnitt B dieser Anlage).

Werden im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan weitere Unterrichtsgegenstände geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff zu enthalten.

Werden durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Unterrichtsgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß geschaffen, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffumschreibungen festzulegen.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der schulautonomen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das in besonderem Maße auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen, auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems, auf die Bildungsaufgabe der Schulart (§§ 2 und 9 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes) und das Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht nimmt.

Die im Lehrstoff enthaltene Verteilung der Übungen auf die einzelnen Jahrgänge und/oder das vorgesehene Stundenausmaß der Übungen pro Jahrgang kann schulautonom abgeändert werden, wobei jedoch die Übungen nicht zur Gänze entfallen dürfen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.

  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. 4. Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht
  1. a) für die fünfjährige höhere land- und forstwirtschaftliche

    Lehranstalt:

Bildungs- und Lehraufgabe:

In den Höheren Lehranstalten erhält der Religionsunterricht ein zum Teil wissenschaftliches Gepräge.

Eingehende Aufmerksamkeit ist auf dieser Stufe dem Nachweis von der weltgeschichtlichen Bedeutung der jüdischen Religion und ihrem segensvollen Einfluss auf die Kultur der Menschheit zu widmen.

Der jüdische Religionsunterricht hat die Aufgabe, das Religionsgefühl bei den Schülern zu wecken und zu pflegen und ihnen ein ihrem Bildungsgrad entsprechendes religiöses Wissen zu vermitteln. Dadurch sollen die Schüler für eine den Forderungen der Religion gemäße Lebensführung und für die Bildung einer religiössittlichen Weltanschauung gewonnen werden. Diese soll sie befähigen, an allen religiösen Fragen ihrer Religionsgemeinschaft verständnisvollen und lebendigen Anteil zu nehmen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Biblische Geschichte von der Weltschöpfung bis König Salomo.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 1, 15, 23, 121, 128, 113, 114 und 115. Das Gebetbuch (Wochentage).

II. Jahrgang:

Geschichte von der Zweiteilung des Reiches bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Der Sabbat. Die drei Wallfahrtsfeste.

Übersetzungen aus der Bibel:

Die Psalmen 124, 130 und 117. Das Meereslied. Exodus 15. Gebetbuch für Sabbat.

III. Jahrgang:

Geschichte:

Die Zeit der Gaonim. Die Karaiten. Das Christentum. Der Islam. Juda Halevi und Maimonides. - Esra bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Übersetzung ausgewählter Kapitel aus den prophetischen

Büchern: Amos, Micha und Hoschea. Die Hohen Feste Rosch Haschanah und Jom Kippur. Gebetbuch für die drei Wallfahrtsfeste.

IV. Jahrgang:

Geschichte:

Raschi, Joseph Karo, Sabbatai Zewi, Chassidismus, Baal Schem. Emanzipationsbewegung. M. Mendelson, Herzl. Übersicht über die Bücher der Bibel (Thora und die früheren Propheten). Erörterung der Zehn Gebote und Leviticus 19. Die nachbiblischen Feiertage Chanukkah, Purim und die Fasttage. Gebetbuch für Neujahrsfest und Versöhnungstag.

V. Jahrgang:

Geschichte:

Cremieux, Paul Ehrlich, Einstein und Freud. Jüdische Nobelpreisträger. Jüdische Weltinstitutionen. Jüdische Institutionen in Österreich bis 1938. Die Entstehung des Staates Israel (29. November 1947 und 14. Mai 1948). Chaim Weizmann, Ben Gurion. Gebetsordnung für die Festtage, Freuden- und Trauerfeste. – Besondere Aufgaben der jüdischen Frau im Haushalt (Ritualvorschriften).

In allen Jahrgängen wird nach Vorkenntnissen der Schüler die neuhebräische Sprache und die Geographie Israels unterrichtet.

Didaktische Grundsätze:

Das Lehrziel wird erreicht durch Vorträge des Religionslehrers, durch Anschauungsunterricht (Bilder, Diapositive und Schallplatten), durch zeitweisen Besuch der Gottesdienste insbesondere an den Feiertagen, Besuch des jüdischen Museums und anderer Museen.

Die Schüler werden durch Befragung und durch schriftliche Aufsätze geprüft.

  1. b) für die vierjährige Sonderform:

Für den israelitischen Religionsunterricht an der vierjährigen Sonderform der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt gilt der Lehrplan für den Religionsunterricht für die fünfjährige höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt (Lit. a dieser Ziffer) sinngemäß mit der Maßgabe, dass die dort für den V. Jahrgang vorgesehenen Unterrichtsfächer zu entfallen haben.

  1. c) für die dreijährige Sonderform:

    Wird gesondert bekannt gemacht.

  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. 10. Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mündliche und schriftliche Sprachgestaltung:

Referate zu selbstgewählten Themen, verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Wortschatz, Wortverwendung, Wortbedeutung, Stilmittel, Stilfiguren, Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte, Erzählung, Schilderung, Sachbericht, Kurzfassung, Inhaltsangabe, Sachbeschreibung, Vorgangsbeschreibung, argumentative Textformen, Schriftverkehr, Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug, Interpretationsarbeit, Kommentar, Leserbrief.

Sprachbetrachtung und Textverstehen:

Rechtschreib- und Zeichensetzregeln, Fremdwörter, grammatische Strukturen, Dichtersprache, Berufssprache, Erlebnissprache, Sachsprache, Werbesprache, Hochsprache, Umgangssprache, Dialekt und Mundart, Bestimmungselemente der Wortarten, Wortentstehung, Analyse schwieriger Satzkonstruktionen, Sprachlogik, Entstehung der Sprache, Sprachstämme, Entwicklung der deutschen Sprache.

Literarische Bildung:

Poetische Literatur, Trivialliteratur, literarische Zweckformen, Fachliteratur, Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte, ausgewählte Werke deutschsprachiger und fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert.

Medien:

Massenmedien, Nachrichten, Werbung, Bildung und Unterhaltung, Analyse und Interpretation von Medieninhalten.

Informationsbeschaffung und –auswertung:

Nachschlagewerke, elektronische Informationsquellen, Bibliotheken.

Arbeitstechniken:

Arbeitsplanung, Lerntechniken, Verhandlungstechniken.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kommunikation:

Grundlagen, Verbale und nonverbale Kommunikation, Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat), Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation in Gruppen, Argumentation, Fragetechnik, Aktives Zuhören, Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik, Artikulation in der Standardsprache, Planung und Aufbau einer Rede, Rhetorische Stilmittel und Stilfiguren.

Präsentation:

Arten der Präsentation. Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, Kreative Arbeitstechniken.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Themen aus dem sozialen und persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, politische, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich, auf die Länder des Sprachenbereiches und die EU-Staaten, internationale sowie aktuelle Themen.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Naturwissenschaftliche Sachverhalte, Betriebsformen, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen der Fachrichtung, betriebswirtschaftlich relevante Themen, Themen aus der beruflichen Praxis, Struktur der österreichischen und europäischen Land- und Forstwirtschaft, Agrarpolitik, Umweltpolitik.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Die Entwicklung der sprachlichen Strukturen anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.

Zur Erreichung des Niveaus des Independent Users A2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) festgelegten Standards für Sprachenkompetenz, die auf eine elementare Sprachverwendung abzielen, sollen die Schülerinnen und Schüler weiters

Lehrstoff:

Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.

ENGLISCH – FACHSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fachlich relevante Kommunikationsthemen:

Nationale und internationale land- und forstwirtschaftliche Betriebsformen und -zweige, Themen zu Standortfragen, Produktionsfaktoren und -mittel des Fachbereiches, Entwicklungen und Einsatz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Themen zur Betriebsführung, Umweltschutz, aktuelle fachliche Themen.

Wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen:

Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Themen, besondere Strukturen sowie Entwicklungen der österreichischen und europäischen Land- und Forstwirtschaft.

Beruflich relevante Kommunikationsformen:

Statement, Referat/Fachvortrag, Diskussion, Moderation, Präsentation, Fachartikel, Abstracts, Geschäftsbrief, Verhandlung, Verkaufsgespräch.

Wortschatz und sprachliche Strukturen:

Festigung und Vertiefung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Grammatik, des entsprechenden Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen, Wirtschaft vom Feudalismus zum Frühkapitalismus, Kultur, Gesellschaft und Wissenschaft.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft.

Zeitalter der Aufklärung und der Bürgerlichen Revolution:

Geistige Grundlagen, Staatslehren, Revolution und Restauration, Entstehung der USA, Nationalismus und Liberalismus (Menschenrechte, Gewaltentrennung, Entstehung des Parlamentarismus), industrielle Revolution und soziale Frage, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Landwirtschaft.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen, Europäisierung der Welt, Europa vor dem Ersten Weltkrieg, Erster Weltkrieg, Ideologien und politische Bewegungen, Massenparteien, Wahlrecht, Wirtschaft, Wissenschaft, Landwirtschaft, Kultur.

Tendenzen und Entwicklungen im 20. Jahrhundert:

Russische Revolution, Neuordnung Europas, Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand), Krise der Demokratien, Völkerbund, außereuropäische Entwicklungen, Entwicklung in Österreich in der Innen- und Außenpolitik in der 1. Republik, Nationalsozialismus, Holocaust, Zweiter Weltkrieg, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung, Wissenschaft, Landwirtschaft).

Vereinte Nationen und internationale Organisationen, Ost-West-Konflikt, Blockbildung, Krisenherde, Einigung Europas, Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien, Nord-Süd-Konflikt, soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Friedensinitiativen, Rassismus, Terrorismus, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft-Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Landwirtschaft, Entwicklungen in Österreich in der Innen- und Außenpolitik der

  1. 2. Republik, Neutralität, Sozialpartnerschaft.

Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:

Veränderungen und Konflikte in Ost- und Südeuropa, Nationalismus, Migration und multikulturelle Gesellschaft, Politische Dimension der europäischen Integration.

Grundlagen der Politik:

Direkte und indirekte Demokratie, Parlamentarismus, Politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, Parteien, Interessenvertretungen), Politikbereiche des politischen Systems in Österreich, internationale Politik, Grund- und Freiheitsrechte, Menschenrechte.

GEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Geographie:

Orientierung auf der Erde, Interpretation von Karten, topographisches Grundgerüst, Kontinente und Ozeane, physische Geographie.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen.

Großregionen:

Naturpotential, Grenzen des Wachstums, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete, politische und wirtschaftliche Integration.

Globale Disparitäten:

Entwicklungsländer (Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme, Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen, Industrialisierung, Ferntourismus, Urbanisierung, Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen), Industrieländer (Typen, Merkmale, Probleme, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, infrastrukturelle Einrichtungen zur Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen, Landwirtschaft und Industriegesellschaft, Veränderungen städtischer und ländlicher Regionen, Freizeitverhalten, Tourismus).

Österreich:

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft (Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Großlandschaften, Naturpotential, demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität, zentralörtliches Gefüge, Stadt-Umlandbeziehungen, regionale Disparitäten, Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung, politische und administrative Gliederung), Raumordnung (Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitende Raumplanung, räumliche Gliederung, raumwirksame Planungen und Maßnahmen), Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Messen und Maßsystem:

Internationales Maßsystem, Messen und Rechnen, Standardisierung und Normung.

Kinematik:

Translation und Rotation, zusammengesetzte Bewegung.

Dynamik:

Kräfte und Momente, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, starre Körper und feste Körper, Flüssigkeiten und Gase.

Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Arten, Verhalten, Schall, Licht.

Wärmelehre:

Temperatur, Wärmeenergie, Energieumwandlungen, Wärmetransport und Wärmeübergang.

Elektrizität:

Elektrische Größen und Maßeinheiten, statische Elektrizität, Elektrodynamik – Strom und Magnetismus, Halbleiter-Elektronik, elektromagnetische Wellen.

Radioaktivität und Atomphysik:

Arten und Eigenschaften der Radioaktivität, Umgang mit Radioaktivität, Schutz und Vorsorge, Welle und Teilchen, Kernenergie.

Relativitätstheorie:

Spezielle und allgemeine Relativitätstheorie.

ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden, Stoffe, Fachsprache.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Energiezustände, Elektronegativität, Periodensystem der Elemente, Massen-, Volums- und Energieverhältnisse bei chemischen Reaktionen.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (Komplexbindung, Wasserstoffbrückenbindung, van der Waals’sche Kräfte - Polarität von Stoffen).

Chemische Grundgesetze:

Massen- und Volumsverhältnisse bei chemischen Reaktionen (Stöchiometrische Gesetze), Massenwirkungsgesetz.

Energieumsatz chemischer Reaktionen:

Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie, freie Enthalpie, Kinetik chemischer Reaktionen.

Reaktionstypen:

Elektronenreaktionen, Oxidationszahl, Protonenreaktionen, Fällungs- und Komplexbildungsreaktionen, Löslichkeitsprodukt.

Saure und basische Reaktion:

Säure-Basen-Definitionen, Wasserstoffionenkonzentration, Neutralisation und Protolyse, Salze, Reaktionen der Salze.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase, Halogene, Schwefel, Stickstoff, Phosphor.

Chemie der Metalle:

Eigenschaften, Gitterstrukturen, Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganische Chemie:

Kalium, Calzium, Magnesium, Natrium, Phosphor und Schwefel (Mineraldüngung, Wasserhärte und Wasseraufbereitung), Umweltbelastung durch Emissionen und Immissionen.

Chemie des Kohlenstoffes:

Orbitalmodell, Kohlenstoffverbindungen, organische Verbindungen, organische Reaktionstypen, Methoden der Visualisierung und Moleküldarstellung, Stoffsuche, Reaktions- und Stoffplanung, Inverkehrsetzen von Stoffen, Stoffdatenblatt.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie, Alkene, cis/trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-C-Doppelbindung, Diene (Butadien und Isopren), Alkine, cyclo-Alkane, aromatische Verbindungen, Erdgas, Erdöl, Ersatz durch nachwachsende Rohstoffe.

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate, Hydroxylderivate, Carbonylverbindungen, Ether, Carbonsäuren und ihre Anhydride, Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindungen, Halogencarbonsäuren, Hydroxycarbonsäuren, Aminosäuren, Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe, heterocyclische Verbindungen, kondensierte Ringsysteme.

Angewandte organische Chemie:

Kunststoffe, Farbreaktionen, chemische Reaktionen und Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln, Funktionen organischer Lösungsmittel, Lebensmittelkonservierung.

Ester:

Fruchtester, Fette, Seifen und Waschmittel, Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide , Polysaccharide, Heteropolysaccharide, struktureller Aufbau von Naturstoffen, Lignin, chemischer Holzaufschluss.

Proteine und Proteide:

Biogene Aminosäuren, Amide, Peptide, Proteine und Proteide, biologische Funktionen der Proteine.

Molekularbiologie:

DNA, RNA, Werkzeuge (Restriktionsenzyme, Gele, PCR), DNA-Analyse, genetische Regulation des Intermediärstoffwechsels, genetische Veränderung von prokaryontischen/eukaryontischen Zellen, Risiken und Chancen der Gentechnologie.

Biotechnologische Verfahren:

Fermentationen (biochemische Prinzipien, technologische Anwendungen), Antibiotika, Enzyme, Hormone, Konservierungs- und Desinfektionsmittel/-verfahren, Biodiesel.

ANGEWANDTE BIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoff- und Energiewechsel, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Evolutionstheorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie, Systematik, Zeigerarten, land- und forstwirtschaftlich sowie ökologisch bedeutende Vertreter.

Geobotanik:

Vegetationskunde.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Genetik:

Molekularbiologische und allgemeine Grundlagen, Gentechnik, Reproduktionstechnik, Erbkrankheiten.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Humanökologie und Ökosystemlehre, Ökologie der Lebensräume, Natur- und Umweltschutz.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch. Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen von Sammlungen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt je Jahrgang 2 Wochenstunden.

In der Fachrichtung „Land- und Ernährungswirtschaft“ beträgt das Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Terme:

Grund- und Definitionsmenge, Umformen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten sowie mit rationalen Exponenten.

Gleichungen:

Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, lineare Ungleichungen, quadratische Gleichungen, Wurzelgleichungen, Gleichungen höheren Grades, Gleichungssysteme, Äquivalenzumformungen.

Matrizen und Vektoren:

Operationen, Anwendungen.

Planimetrie und Stereometrie:

Dreieck, Viereck und regelmäßiges Viereck, Kreis, Kongruenz, Ähnlichkeit, pythagoräische Lehrsatzgruppe, Stereometrie, Schrägriss, technisches Freihandzeichnen.

Funktionen:

Begriff, Eigenschaften, Darstellung, rationale Funktionen, Lineare Funktion (lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation, lineare Optimierung, Logistik), Prozentrechnung, Exponential- und Logarithmusfunktion, Winkelfunktionen.

Folgen, Reihen:

Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Differenzengleichungen.

Finanzmathematik:

Dekursive Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldtilgung, Anwendungen aus der Wirtschaftsmathematik.

Differentialrechnung und Integralrechnung:

Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Stammfunktion und Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen, Kosten- und Preistheorie.

Numerische Mathematik:

Zahlensysteme, Zahlendarstellung, Überschlagsrechnung, Fehlerrechnung, numerische Methoden zur Lösung von Gleichungen, numerische Differentiation und Integration.

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:

Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen und deren Parameter, Schätzungen und statistische Tests für die Parameter von Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Regression und Korrelation. Zahlenmengen.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Computersysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten, Betriebssysteme, Installation und Wartung, Datencodes, Datenkompression und -transfer.

Textverarbeitung:

Erfassen, Be- und Verarbeiten sowie Gestaltung von Dokumenten, Serienbriefe.

Tabellenkalkulation:

Struktur, Einsatzbereiche, Bedienung, Funktionen, Datenanalyse und –präsentation, Erstellung funktioneller Spreadsheets.

Datenbanken:

Aufbau, Funktion, Einsatzbereiche, Datenbanktypen, Relationen, Verknüpfungen, Abfragen, Berichte, Formulare, Datenbankanwendungen.

Grafik:

Grafiktypen und Einsatzbereiche, Eigenschaften von Bildern und Grafiken, Erstellen, Bearbeiten, Konvertieren, Archivieren.

Netzwerke:

Netzwerktypen, Technik, Funktionsweise, Protokolle, Dienste, Planung und Aufbau von Netzwerken.

Internet:

Informationsaufbereitung und –beschaffung, Datenbeurteilung, Sicherheitsaspekte, Emaileinsatz, Erstellung von Web-Sites und Webanwendungen.

Informatik und Gesellschaft:

Gesetze und Normen, Urheberrecht, Datenschutz, Gesellschaftliche Auswirkungen.

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundfunktionen des ländlichen Raumes:

Lebens-, Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum, Beziehungsgefüge des ländlichen und städtischen Lebensraumes.

Kennzahlen des ländlichen Raumes:

Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft auf regionaler Ebene und Gemeindeebene.

Soziologische Grundlagen:

Sozialgefüge und -strukturen im ländlichen Raum, Brauchtum und Volkskultur, Heimatbegriff und regionale Identität, Kulturentwicklung im ländlichen Raum, Volkskultur, Siedlungsformen und -entwicklung.

Ökologische Grundlagen:

Ökologie und Systemdenken, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Quantifizierung von Umwelteinflüssen, Kreislaufmodelle.

Entwicklungsmodelle für den ländlichen Raum:

Orts- und Landschaftsgestaltung, Dorf- und Ortserneuerung, ökologische Landentwicklung, Partnerschaften und Kooperationen in den Bereichen Kultur, Tourismus, Gastronomie und Direktvermarktung auf Gemeindeebene und regionaler Ebene, Betriebskooperationen.

Regionale Verwaltung:

Aufbau, Ablauf, Verordnungen und Richtlinien, Gemeindeordnung, Finanzausgleich, regionales Förderungswesen, Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Regionale Raumordnung:

Grundlagen der Bau- und Raumordnung, forstliche Raumplanung, regionale Entwicklungskonzepte, ländliche Infrastruktur der Ver- und Entsorgung.

Naturschutz (Rechtsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Nationalparkmanagement, Berg- und Naturwacht, Naturschutzorganisationen, EU-Naturschutzrichtlinien, Renaturierung).

Dienstleistungen für den ländlichen Raum:

Moderne Erwerbsformen für den ländlichen Raum, Erwerbskombinationen, Tourismusentwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Urlaub am Bauernhof, Nahversorgung, Versorgung im Sozialwesen, Erhalt sowie Inwertsetzung von Kulturlandschaftsgütern, Natur-, Kultur- und Erlebnisraum, Erlebnispädagogik.

VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Begriffe:

Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftskreislauf, Dynamik der Wirtschaft, Geld und Geldfunktionen, Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft.

Wirtschaftssysteme:

Markt und Marktformen, Preisbildung, alternative Wirtschaftsordnungen, Volkswirtschaftstheorien.

Volkswirtschaftspolitik:

Wachstums- und Konjunkturpolitik, Industrie- und Technologiepolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, Umweltpolitik, Agrarpolitik, Regional- und Verkehrspolitik, Geld- und Währungspolitik, Außenhandelspolitik, Entwicklungspolitik.

Finanzwissenschaft:

Budget und Fiskalpolitik, Steuern und Steuerinzidenz, Finanzausgleich, öffentliche Güter und externe Effekte, Kosten-Nutzen-Analyse.

Globale Wirtschaft:

Währungsfonds, Weltbank und Zentralbanken, internationales Kreditwesen, Börsen und Finanzmärkte, Agrarmärkte und deren institutioneller Rahmen, Europäische Integration, Migration, Internationale Arbeitsteilung.

BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Betriebswirtschaft:

Gliederung, Unternehmen (Wirtschaften, Charakterisierung und Typisierung), Faktoren der betrieblichen Leistungserstellung, der Produktionsfaktor Boden und sein rechtlicher Rahmen, rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung, Einheitsbewertung und der Einheitswert, Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch, Unternehmensgründung und –auflösung, Insolvenzen, Rechtsformen der Unternehmung, Kaufvertrag.

Buchführung:

Grundlagen des Rechnungswesens (Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme, Buchführungsvorschriften), System der doppelten Buchführung (Begriffe und Merkmale, Konto, Belegwesen, Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung, Bücher der doppelten Buchführung, Verbuchung von Geschäftsfällen entsprechend der betrieblichen Praxis und der aktuellen Situation. Inventur und Bewertung, Jahresabschluss, Reinschrift der Bilanz nach RLG (Steuerbilanz und Handelsbilanz für das Einzelunternehmen), Bilanzanalyse, Betriebsvergleich und Schlussfolgerungen, Personalverrechnung.

Kostenrechnung:

Kostenbegriff und Gliederung, kosten- und produktionstechnische Grundlagen, Voll- und Teilkostenrechnung, die Kostenrechnung als Instrument zur Unternehmensführung.

Planungsrechnung:

Datenerhebung und Strukturierung, Produktionsprogrammplanung, Gesamtbetriebsplanung und Teilbereichsplanung, Investitions- und Finanzierungsplan.

Investitions- und Finanzierungsrechnung:

Arten der Investition und Finanzierung mit besonderer Berücksichtigung der Kreditfinanzierung, Kreditkostenvergleiche, Finanzplanung, Kapitaldienstgrenze und Kapitalflussrechnung, Investitionsrechenverfahren, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risken von Investitionen, Investitions- und Finanzierungspläne.

Steuern, Abgaben und Versicherungen:

Berechnung, Abfassung von Steuererklärungen, Umsatzsteuer (gesetzliche Bestimmungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Binnenmarktregelung zur Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung), Einkommensteuer (Steuererklärungen und -berechnung), Sozialversicherung, Risikomanagement.

Agrarpolitik und Förderungswesen:

Europäische und nationale Agrarpolitik, land- und forstwirtschaftliches Förderungswesen.

Der Übungsanteil des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ist in Form einer Übungsfirma zu führen.

Das Ausmaß der Übungen für den Betrieb der Übungsfirma beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden, im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Unternehmensführung:

Leitbild und Zielformulierung, Umfeldanalyse, Tendenzen und Trends, Instrumente der strategischen Planung, Unternehmensstrategie, Controlling, Personalmanagement (Leitung, Kommunikation, Konfliktmanagement, Führungsstile und -instrumente).

Marketing:

Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und -kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentation, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblätter und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.

PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Projektabläufe:

Projektstart (Zieldefinition, Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off), Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine, Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung, Risikoanalyse), Projektsteuerung und -durchführung (Ist-Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse, Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung), Projektabschluss (Projektabschlusssitzung, Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).

Projekte:

Übungen und Studien vornehmlich aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände der Fachrichtung entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen des Rechtswesens:

Entwicklung und Aufbau der Rechtsordnung, Internationales Recht, Recht der Europäischen Union, Völkerrecht, Menschenrechte.

Privatrecht:

Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Liegenschaftsrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Grundzüge der Verwaltung, Verwaltungsverfahrensrecht, Gerichtswesen, gerichtliche Verfahren, Arbeitsrecht, Gewerberecht, Grundzüge des Strafrechts.

Berufsfachliches Recht:

Relevante, fachrichtungsbezogene Rechtsbereiche inklusive

steuerrechtlicher Aspekte für das Berufsfeld.

Quellen der Rechtsinformation.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Organisationsform:

Das Pflichtpraktikum ist gemäß der in den Anlagen angeführten Stundentafeln durchzuführen. Es ist in einem der Zielsetzung der Fachrichtung oder des Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten, daher ist eine nicht facheinschlägige Tätigkeit für das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar. Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten, ist jedoch nicht für das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Praxisstellen verantwortlich. Auslandspraktika sind im Hinblick auf die Erweiterung der Sprachkompetenzen zu empfehlen. Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Die Schülerinnen und Schüler haben nach jedem Praktikumsabschnitt der Schule einen selbstverfassten Praktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen, welcher im Rahmen der Nachbereitung besonders auszuwerten ist.

B. FREIGEGENSTÄNDE

KONVERSATION IN LEBENDEN FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache bzw. Zweite lebende Fremdsprache.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ festzulegen.

COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- unter Verwendung eines gängigen Textverarbeitungsprogramms

Dokumente erstellen, redigieren, normengerecht, zweckmäßig und gefällig gestalten sowie ein- und ausgeben können.

Lehrstoff:

Grundlagen der Hardware und des Betriebssystems.

Textverarbeitungssoftware.

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung, Rechtschreibung und Silbentrennung, Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke, Typographie und Lay-out. Verknüpfung von Programmen (z.B. Serienbrief), Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).

QUALITÄTSMANAGEMENT

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Qualitätsmanagement“ festzulegen.

INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Integrierte Managementsysteme“ (siehe Anlage 1.5) festzulegen.

MARKETING UND MANAGEMENT

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Marketing und Management“ (siehe Anlage 1.2) festzulegen.

BEWEGUNG UND SPORT

Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ festzulegen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen. Chorpartitur. Molltonleiter. Transposition.

Gesang:

Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder. Österreichische und internationale Volkslieder. Mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Musiktheorie:

Musikinstrumente. Orchesterpartitur. Dirigieren.

Musikgeschichte:

Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu. Ständige Kontakte mit den Lehrkräften des betreffenden Pflichtgegenstandes sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung oder Ergänzung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen sind, jedoch grundsätzlich geeignet und leistungswillig sind, sollen Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm/ihr die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

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