Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – VIERJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 8

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 8

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 3 2 3 2 10

2.4 Zweite lebende

Fremdsprache *3) ........ - 2 2 2 6

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - 3

2.7 Psychologie und

Philosophie ............. - - - 2 2

3. Kunst und Kultur:

3.1 Bildnerische Erziehung

und Gestaltung .......... 2 2 - - 4

3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - 2

4. Naturwissenschaften:

4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - 3

4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - 4

4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 3 - - 6

4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 8

4.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - 2 2 - 4

4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - 4

5. Landwirtschaft:

5.1 Pflanzen- und

Gartenbau *4) ........... - - 3 3 6

5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 3 6

5.3 Landwirtschafts- und

Gartenbaupraktikum ...... 2 2 3 - 7

5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - 2 2

6. Ernährung:

6.1 Ernährung und

Lebensmitteltechnologie . - 3 3 2 8

6.2 Küchenführung und

Lebensmittelverarbeitung 3 2 3 2 10

7. Unternehmensführung und

Recht:

7.1 Volkswirtschaft ......... - - - 2 2

7.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *4) ...... - 3 4 3 10

7.3 Marketing ............... - - - 2 2

7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 2 - - 4

7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

7.6 Projektmanagement ....... - - 2 - 2

7.7 Recht ................... - - - 2 2

8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 - 6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 35 37 38 38 148

9. Pflichtpraktikum Abschnitt I 8 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 4 Wochen zwischen III. und

IV. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 8

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2

Bewegung und Sport ...... - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV

Wochenstunden

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 4

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 8

____________________________________________________________________

Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Siehe Anlage 1.7.

3. KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEUNG UND GESTALTUNG

Siehe Anlage 1.7.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.7.

4. NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5. LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.7.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6. ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Siehe Anlage 1.7.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.7.

7. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.7.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang 1 Wochenstunde.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

9. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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