Anlage 1
Anlage 1.9
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND
ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT – VIERJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV
____________________________________________________________________
1. Religion ................ 2 2 2 2 8
2. Humanwissenschaften und
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 8
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - 2 - - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 3 2 3 2 10
2.4 Zweite lebende
Fremdsprache *3) ........ - 2 2 2 6
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - 2 3 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - 3
2.7 Psychologie und
Philosophie ............. - - - 2 2
3. Kunst und Kultur:
3.1 Bildnerische Erziehung
und Gestaltung .......... 2 2 - - 4
3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - 2
4. Naturwissenschaften:
4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - 3
4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - 4
4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 3 - - 6
4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 8
4.5 Chemisches und
biotechnologisches
Laboratorium ............ - 2 2 - 4
4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - 4
5. Landwirtschaft:
5.1 Pflanzen- und
Gartenbau *4) ........... - - 3 3 6
5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 3 6
5.3 Landwirtschafts- und
Gartenbaupraktikum ...... 2 2 3 - 7
5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - 2 2
6. Ernährung:
6.1 Ernährung und
Lebensmitteltechnologie . - 3 3 2 8
6.2 Küchenführung und
Lebensmittelverarbeitung 3 2 3 2 10
7. Unternehmensführung und
Recht:
7.1 Volkswirtschaft ......... - - - 2 2
7.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *4) ...... - 3 4 3 10
7.3 Marketing ............... - - - 2 2
7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 2 - - 4
7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2
7.6 Projektmanagement ....... - - 2 - 2
7.7 Recht ................... - - - 2 2
8. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 - 6
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl . 35 37 38 38 148
9. Pflichtpraktikum Abschnitt I 8 Wochen zwischen dem II. und
III. Jahrgang
Abschnitt II 4 Wochen zwischen III. und
IV. Jahrgang
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Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV
Wochenstunden
____________________________________________________________________
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 8
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - 2
Qualitätsmanagement ..... - - - 2 2
Bewegung und Sport ...... - - - 2 2
____________________________________________________________________
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV
Wochenstunden
____________________________________________________________________
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 4
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 8
____________________________________________________________________
Förderunterricht *5)
____________________________________________________________________
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
____________________________________________________________________
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Mit Übungen.
*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis III. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
- 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Siehe Anlage 1.7.
3. KUNST UND KULTUR
3.1 BILDNERISCHE ERZIEUNG UND GESTALTUNG
Siehe Anlage 1.7.
3.2 MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 1.7.
4. NATURWISSENSCHAFTEN
4.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
4.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1.
4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
5. LANDWIRTSCHAFT
5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU
Siehe Anlage 1.7.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.7.
5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
6. ERNÄHRUNG
6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1.7.
6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1.7.
7. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
7.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
7.3 MARKETING
Siehe Anlage 1.
7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.7.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang 1 Wochenstunde.
7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
7.6 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
7.7 RECHT
Siehe Anlage 1.
8. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
9. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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