Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 1

Anlage 1.4

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie und

Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10

3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.5 Chemisches und

bodenkundliches

Laboratorium ............ - 3 - - - 3

3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4. Gartenbau:

4.1 Gärtnerischer

Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - - 2

4.2 Bodenkunde und

Pflanzenernährung ....... - - 2 2 - 4

4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 3 6

4.4 Gehölzkunde und

Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 - 7

4.5 Stauden und

Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 - 6

4.6 Gartenbau u.

Blumenbinderei –

Praktikum ............... 6 6 4 - - 16

4.7 Garten- und

Landschaftsgestaltung *5) - 2 4 - - 6

4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 3 - - 3

4.9 Gemüsebau *5) ........... - - - 3 4 7

4.10 Zierpflanzen u.

biotechnologische

Produktion .............. - - 2 3 4 9

4.11 Versuchstechnik und

Pflanzenzüchtung ........ - - - - 2 2

4.12 Technik und Energie ..... - - 1 1 3 5

5. Unternehmensführung und

Recht:

5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

5.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9

5.3 Marketing und Management - - - - 3 3

5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

5.5 Recht ................... - - - - 2 2

6. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 36 37 34 178

7. Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Marketing und Management - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE UND BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.

Geobotanik:

Floren-, Vegetations- und Arealkunde samt systematisch ökologischen Exkursionen mit botanischem Schwerpunkt.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.

Praktische Fertigkeiten:

Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.

Bodenuntersuchung:

Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.

Wasseruntersuchung:

pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.

Herstellen von Nährlösungen:

Nährstoffmangellösungen.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. GARTENBAU

4.1 GÄRTNERISCHER PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, gartenbauliche Ausbildung, Absatzwege, gartenbauliche Zeitschriften, gartenbauliche Messen.

Betriebsmittelausstattung:

Kulturflächen, erdelose Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.

Klimasteuerung:

Licht, Temperatur, Bewässerung.

Kulturmaßnahmen:

Anzucht, Saatgutvorbereitung, Entwicklungssteuerung, Einsatz von Wachstumsregulatoren, Aktivitätswechsel, Ernte.

Boden:

Bodenbearbeitung, Pathogene im Boden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.

4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mineralische Bodenbestandteile:

Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.

Organische Bodenbestandteile:

Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.

Bodenwasser:

Wasserspannung und Wasserkapazität.

Bodenluft:

Zusammensetzung und Gasaustausch.

Bodenkörper:

Bodengefügeformen und deren Entstehung, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalischchemische Eigenschaften des Bodenkörpers.

Pedogenese:

Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.

Humuswirtschaft:

Kompostierung, Rotteverlauf.

Gärtnerische Erden und Substrate:

Organische, mineralische und synthetische Substratkomponenten, Ergänzungsstoffe für Torf, Qualitätsanforderungen an Komposte, Anwendungsbereiche.

Bodenuntersuchung:

Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse, Düngungsempfehlungen, bedarfsgerechte Düngung.

Licht und Wasser:

Fotosynthese der C tief 3- und C tief 4-Pflanzen, Qualitätskriterien für Gießwasser, Interpretation von Wasseranalysenergebnissen, Wasseraufbereitung, Berechnen von Nährlösungskonzentrationen.

Nährstoffe:

Einteilung der Nährstoffe, Nährstoffaufnahme der Pflanze, Aufgaben der Nährstoffe in der Pflanze, Nährstoffdynamik im Boden und in der Pflanze, Nährstoffversorgung, Pflanzenanalyse, Diagnose von Mangel- und Überschusserscheinungen, Trockensubstanz und Aschegehalt der Pflanze.

Düngung:

Düngemittelgesetz, Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Stickstoffhaushalt der Pflanze einschließlich Nitrat-Problematik, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis, Ertragsgesetze.

4.3 PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ursachen der Pflanzenschädigung:

Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge sowie indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.

Pflanzenschutzmittelkunde:

Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei Zubereitung und Applikation, Antiresistenzmanagement, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, mechanische, biotechnische und physikalische Pflanzenschutzmaßnahmen, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, Gefahren durch Neobiota.

Schutz einzelner Kulturen:

ausgewählte Hauptprobleme bei Obst- und Baumschulkulturen samt Beikrautregulierung, KIP- Vorschriften und ihre Umsetzung, Lösungsvorschläge für Hauptprobleme an Gemüse und Zierpflanzen im Freiland und unter Glas wie Topfpflanzen, Schnittblumen, Blumenzwiebeln und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware, Hydrokulturen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Gehölzkunde:

Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.

Laub- und Nadelgehölze:

Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge, geschichtliche Hintergründe.

Grundlagen der Gehölzverwendung:

geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen und Sortenwahl, Standort, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.

Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.

Bedeutung der Baumschulwirtschaft:

in Österreich, in Europa und International.

Arbeitsabläufe in der Baumschule:

Saatgut, Vermehrung der Gehölze, Entstehung von Sortimenten, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung. Qualitätsbezeichnungen und –kriterien in der Baumschule und im Handel.

Bauliche Einrichtungen, Maschinen und Geräte, Standortskriterien einer Baumschule.

Bestimmen, Erkennen und Beurteilen von Saatgut und Jungpflanzen. Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.

Spezielle Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.

Zwiebel- und Knollenpflanzen:

Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.

Freilandziergräser, Farne und Bambusse:

Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.

Wasser- und Sumpfpflanzen:

Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.

Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:

Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.

Sommerblumen:

Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.6 GARTENBAU- UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:

Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:

Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.

Gehölzkunde und Baumschulwesen:

Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.

Staudenkunde und Sommerblumen:

Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Baukunde und Gartentechnik:

Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.

Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:

Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.

Blumenbinderei:

Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.

4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fachzeichnen:

Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.

Entwurf und Entwurfsdarstellung:

Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.

Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:

Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.

Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:

Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.

Landschaftsbau:

Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.

Geschichte der Gartenkunst:

Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

4.8 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vermessungswesen in Österreich:

Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.

Grundlagen des Vermessungswesens:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.

Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:

Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Nivellier, Gefällsmesser, Schlauchwaage.

Messmethoden:

Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.

Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Instrumentenprüfung.

Berechnungen:

Koordinatenrechnung.

Planerstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.9 GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Bedeutung des Gemüsebaues:

Stellung und Einteilung des Gemüsebaus, Entwicklung des Gemüsebaus, Zusammensetzung von Gemüse, Nährwert, gesundheitlicher Wert, Inhaltsstoffe, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich, Statistik zur Gemüseproduktion in Österreich, Bedeutung der einzelnen Kulturen, Import-Exportverhältnisse.

Voraussetzungen für den Gemüsebau:

Klima und Klimatisierungseinrichtungen, Gebäude, Maschinen und Geräte, Absatzbedingungen.

Durchführung des Gemüsebaus:

Aussaat, Pflanzenanzucht, Pflege und Abhärtung von Gemüsejungpflanzen, Pflege der Gemüsebestände.

Aufbereitung und Vermarktung von Gemüse:

Ernte, Sortierung, Qualitätsklassen, Verpackung, Lagerung, Konservierung.

Heil- und Gewürzkräuter:

Botanik, Ansprüche, Inhaltsstoffe, Aussaat und Jungpflanzenanzucht, Kulturmaßnahmen, Ernte, Aufbereitung, Vermarktung.

Spezieller Gemüsebau:

Herkunft, wirtschaftliche und ernährungsphysiologische Bedeutung, Botanik, Inhaltsstoffe, Klima- und Bodenansprüche, Aussaat bzw. Jungpflanzenanzucht, Pflege- und Kulturmaßnahmen, Ernte und Vermarktung, Sortenanforderungen für alle gängigen Gemüsearten der verschiedenen Pflanzenarten.

Den Gemüsebau betreffende Fachthemen:

Qualitätsproduktion, Biologischer Gemüsebau, Erhaltung genetischer Ressourcen, Gentechnik, Hausgemüsebau.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.10 ZIERPFLANZEN UND BIOTECHNOLOGISCHE PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Produktion der Topf- und Kübelpflanzen:

Geschichte der Gefäßkultur, Vermehrung, Substrate, Gefäße, Kulturarbeiten, Kulturführung und Kulturpläne, Ansprüche, Verwendung, Pflege, Verpackung, Vermarktung.

Hydrokultur:

Bedeutung von Grünpflanzen im Raum, Einsatz, Aufbau, verwendete Materialien, Düngung, Pflanzenwahl, Pflege, Pflanzenvermehrung.

Gestaltung mit Topf- und Kübelpflanzen:

Pflanzenwahl von Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Hydrokulturwannen, Substratwahl, Pflanzgefäße.

Produktion von Schnitt- und Trockenblumen:

Vermehrung, Substrate, Kulturarbeiten, Kulturführung und Kulturpläne, Ansprüche, Verwendung, Ernte, Aufbereitung, Konditionieren, Lagern, Verpackung, Vermarktung.

Sonderverfahren:

Verfrühung und Treiberei.

Zierpflanzenproduktion im In- und Ausland:

Bedeutung und Struktur des Zierpflanzenbaus in Österreich, Marktverhältnisse, Absatzwege, Struktur des Zierpflanzenbaus der weltweit bedeutenden Länder.

Biotechnologische Produktion im Zierpflanzenbau:

Medienzusammensetzung, Herstellung von Medien, Ausgangsformen, Laboreinrichtung, steriles Arbeiten, Etablierung, Mikrovermehrung der wichtigsten gartenbaulichen Pflanzen, Gewebekultur, Meristemkultur, Eliza Test, Bedeutung Mikrovermehrung im Zierpflanzenbau.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III, IV. und im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.11 VERSUCHSTECHNIK UND PFLANZENZÜCHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Versuchwesen:

Aufgaben des Versuchswesen, Versuchswesen in Österreich, Forschung, Weitergabe, Organisation.

Veröffentlichungen über Versuche:

Eigenberichte, Publizistik, Datenbanken, Literaturrecherche.

Versuchstechnik:

Planung, Anlage, Durchführung, Auswertung, Erstellung eines Versuchsberichtes.

Züchtung:

Entwicklung, Bedeutung und Ziele der Pflanzenzüchtung, Evolution der Kulturpflanzen, Nutzung und Erhaltung genetischer Ressourcen.

Genetische Grundlagen:

Populationsgenetik, Selektionserfolg, Inzuchtdepression, Heterosis.

Allgemeine Zuchtziele:

Ertragszüchtung, Qualitätszüchtung, Resistenzzüchtung,

Toleranzzüchtung, Zuchtmethodik: Auslesezüchtung, Kombinationszüchtung, Hybridzüchtung, Mutationszüchtung, biotechnologische Zuchtverfahren, Erhaltungszüchtung, spezielle Pflanzenzüchtung im Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstbau, Sortenschutz, Sortenzulassung, Saatgutanerkennung, Gentechnik in der Pflanzenzüchtung.

Anbau von Samenträgern:

Ausgangsmaterial, Vermehrungsvertrag, Kultur der Samenträger, Blütenbildung, natürliche und künstliche Bestäubung, Reife und Ernte.

Aufbereitung und Prüfung des Saatgutes:

Dreschen, Reinigen, Sortieren, Trocknen, Lagerung, Verpackung, Veredelung, Prüfung.

4.12 TECHNIK UND ENERGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Festigkeitslehre, technische Darstellungsmethoden und Normen, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Drehmoment.

Werkstoffkunde:

Metalle, Kunststoffe, Maschinenelemente, Treibstoffe, Schmiermittel.

Traktoren und Anhänger:

Arbeitsweise, Motoren, Kupplung, Kraftübertragung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten.

Elektrische Maschinen, Anlagen- und Energietechnik:

Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs-, Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen.

Maschinen des Gartenbaus:

Bodenbearbeitung Saat und Einzelkornsaat, Pflanzung, Pflege, Pflanzenschutz, Düngung, Beregnung, Ernte, Mähen, Mulchen, Kompostieren.

Kosten der Mechanisierung.

Gewächshausanlagen:

Produktionsgewächshäuser und Verkaufsgewächshäuser, Lager, Arbeitsräume, Sozialräume, Heizungsanlagen, Nebenräume, Funktion und Anordnung, Sicherheit und Arbeitnehmerschutz, Inneneinrichtungen von Gewächshäusern, Wasserversorgung, Düngeanlagen, Transport. Bauweisen und Planung von Gewächshaus- und Heizungsanlagen, Bauabwicklung.

Planung eines Gewächshausbetriebes je nach vorgesehenen Kulturen. Klimaabhängige Wachstumsfaktoren.

Klimatisierung von Gewächshäusern im Sommer und Winter, Steuerung, Automatisation, Heizungssysteme, Energieeinsparungs- und Umweltschutzmaßnahmen.

  1. 5. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

5.3 MARKETING UND MANAGEMENT

Siehe Anlage 1.2.

5.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

6. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

7. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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