Anlage 1
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN HÖHEREN LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LEHRANSTALTEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten haben im Sinne des § 9 unter Bedachtnahme auf § 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966, der Vermittlung einer höheren allgemeinen und fachlichen Bildung zu dienen, die zur Ausübung einer gehobenen Berufstätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet befähigt sowie zur Universitätsreife führt.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen
- –über jene Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Stand der Wissenschaft und der Technik sicher verfügen, die sie zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Berufen, insbesondere der jeweiligen Fachrichtung sowie auf verwandten Gebieten befähigen;–über jene Kenntnisse und Fertigkeiten sicher verfügen, die sie zum Studium an Fachhochschulen, Akademien und Universitäten, zur selbstständigen Weiterbildung sowie zur Menschenführung befähigen;–ihre Weiterbildung planen und die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fördern können;–die Anforderungen von Natur, Wirtschaft und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Sinne des Schutzes und der Verbesserung der Lebensgrundlagen, der Erhaltung einer gesunden Umwelt vereinen und aufeinander abstimmen können;–die durch Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis ihrer Fachrichtung kennen und beachten können;–mediale Informationen aufnehmen, kritisch beurteilen und mit anderen Erkenntnissen in Beziehung setzen können;–Konflikte erkennen, analysieren und bewältigen können und zur Kommunikation sowie Zusammenarbeit bei Problemlösungen bereit und fähig sein;–die Tragweite ihrer Entscheidungen in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Nachwelt abschätzen können;–zur initiativen Mitwirkung am öffentlichen Geschehen und am österreichischen Kulturleben, insbesondere zum Einsatz für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum auch in Bezug auf das unternehmerische Denken befähigt sein, die demokratischen Prinzipien bejahen, nach Objektivität streben und fremden Standpunkten mit Achtung und Toleranz gegenübertreten;–an der eigenen Arbeit Freude empfinden, zur Selbstkritik fähig sein und bereit sein, die Arbeit anderer zu achten;–Zugang zu den Werten finden, die die Lebens- und Arbeitswelt der Land- und Forstwirtschaft geprägt haben und bestimmen;–die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in ihren historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten kennen und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen;–die Bedeutung der Kommunikationsfähigkeit in den Fremdsprachen, insbesondere vor dem mehrsprachigen Hintergrund der Europäischen Union, erkennen und fähig sein im gemeinschaftlichen/internationalen Berufsfeld der Land- und Forstwirtschaft mit fremdsprachiger Kompetenz aufzutreten;–globale Probleme der Menschheit einschätzen und in ihren Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft bewerten können.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der in seiner Umsetzung insbesondere auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ermöglicht.
In das Unterrichtsgeschehen sind technische, wissenschaftliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen unter Berücksichtigung des Aktualitätsbezuges einzubringen.
Bei den inhaltlichen und didaktischen Planungen sind durch die Lehrerinnen und Lehrer jene Qualitätsziele festzulegen und im Unterricht zu berücksichtigen, welche die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgaben sicher zu stellen haben.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungen, ständige Absprachen zwischen den Lehrenden und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen Prinzipien wie die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Lehrenden werden angehalten, auf eine geschlechtssensible Pädagogik und Didaktik im Sinne des „Gender Mainstreaming“ Bedacht zu nehmen.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Anschaulichkeit sowie die Lebens- und Berufsnähe erhöhen sowohl die Lernmotivation als auch den Unterrichtsertrag.
Das allgemeine Bildungsziel erfordert, dass der Unterricht den Anforderungen der beruflichen und außerberuflichen Praxis gerecht wird. Da der Unterricht auf die Anwendung von Wissen und Können vorbereitet, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht Aufgabenstellungen selbstständig bearbeiten. Große Bedeutung kommt dabei der eigenständigen Formulierung von Problemen, dem Wissen um die Folgen von Entscheidungen und der Übernahme von Verantwortung durch die Schülerinnen und Schüler zu.
Der korrekte Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern. Zur Förderung der Fremdsprachenkompetenz hat der Unterricht in geeigneten Themenbereichen aller Unterrichtsgegenstände außerhalb des Fremdsprachenunterrichts auch unter Verwendung von Texten, Literatur und anderen Medien in der/den Fremdsprache(n) zu erfolgen. Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbs zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten soll die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln führen. Dem Einüben von Problemlösungs- und Entscheidungstechniken kommt ebenso wie der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel sowie Kommunikations- und Präsentationstechniken große Bedeutung zu. Die genannten Techniken gelangen in der Übungsfirma in besonderem Maße zur Anwendung.
Der Unterricht in den Übungen des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ist in Form einer Übungsfirma zu gestalten. In der Übungsfirma soll durch Simulation der Realsituation den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache auszuführen. Für die Übungsfirma ist ein Organisationsmodell nach Möglichkeit auch fächerübergreifend auszuarbeiten.
Die pädagogischen Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung sind so einzusetzen, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Da in der Praxis anspruchsvolle Aufgaben fast durchwegs Teamarbeit fordern, kommt dieser Arbeitsform im Unterricht hohe Bedeutung zu. Alle Maßnahmen, welche die berufliche Praxis und schulische Arbeit verbinden – Nutzung von Erfahrungen, die beim Ferialpraktikum und an den Lehreinrichtungen der Schule erworben werden, Lehrausgänge und Exkursionen, Vorträge auch von externen Fachleuten, Elemente des elektronischen Lernens – fördern das Interesse der Schülerinnen und Schüler am Wissenserwerb und die Anwendbarkeit des erworbenen Wissens.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch verschiedene Lehrende unterrichtet werden, ohne dass mehrere Lehrende gleichzeitig unterrichten, wobei eine enge Kooperation der Lehrenden im Hinblick auf die gemeinsame Beurteilung der Schüler/innenleistungen zu erfolgen hat.
Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht, nach Möglichkeit mit fächer- und jahrgangsübergreifendem Bezug, zu empfehlen. Unterrichtsgegenstände mit Übungen bieten Gelegenheit zur Bearbeitung größerer Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Im fachpraktischen Unterricht ist es für die Entwicklung einer positiven und eigenständigen Arbeitshaltung der Schülerinnen und Schüler zweckmäßig, über längere Zeit einen abgrenzbaren und überprüfbaren Lern- und Arbeitsbereich zuzuteilen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann im Sinne des § 10 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2003, teilweise in Blockunterricht angeboten werden.
Schularbeiten
In den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“, „Lebende Fremdsprache“, „Englisch-Fachseminar“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Angewandte Mathematik“, „Darstellende Geometrie“ und „Mechanik“ sind im I. und II. Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird, je zwei einstündige Schularbeiten, in folgenden Jahrgängen, in denen der Unterrichtsgegenstand geführt wird, je zwei zweistündige und im Abschlussjahrgang zwei dreistündige Schularbeiten durchzuführen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 5 Abs. 1 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume in den Bereichen der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen, allgemein-kulturellen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel dieses Lehrplanes, die damit verbundenen gewerblichen und land- und forstwirtschaftlichen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens und auf facheinschlägige Studienangebote Bedacht zu nehmen.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
- 1.Der Pflichtgegenstand “Religion" ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen.2.Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildungsbereiches kann um bis zu einem Drittel, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.3.Die Gesamtstundenzahl der einzelnen Pflichtgegenstände des allgemein bildenden Ausbildungsbereiches kann um bis zu 5% der Gesamtstundenzahl aller allgemein bildenden Pflichtgegenstände, nicht jedoch auf weniger als zwei Wochenstunden reduziert werden.4.In jedem Jahrgang können bis zu zwei weitere Pflichtgegenstände – auch alternative Pflichtgegenstände – eingeführt werden und/oder das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht werden.5.Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände pro Jahrgang darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten und 32 Wochenstunden nicht unterschreiten.6.Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in allen Jahrgängen der Ausbildung darf nicht über- oder unterschritten werden.7.In jedem Jahrgang kann ein Pflichtgegenstand, dessen Wochenstundenausmaß reduziert wurde, mit einem fachverwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden, wenn Lehrende mit den entsprechenden Verwendungserfordernissen zur Verfügung stehen; aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der zusammengefassten Pflichtgegenstände hervorgehen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und unverbindliche Übungen vorgesehen werden.
Bei jenen im Lehrplan enthaltenen Freigegenständen, für die keine Bildungs- und Lehraufgabe sowie kein Lehrstoff vorgesehen ist, sind Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff schulautonom ergänzend und vertiefend zum jeweiligen Pflichtgegenstand festzulegen (siehe Abschnitt V, Unterabschnitt B dieser Anlage).
Werden im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan weitere Unterrichtsgegenstände geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff zu enthalten.
Werden durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Unterrichtsgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß geschaffen, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffumschreibungen festzulegen.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der schulautonomen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das in besonderem Maße auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen, auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems, auf die Bildungsaufgabe der Schulart (§§ 2 und 9 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes) und das Bildungsziel des Lehrplanes Bedacht nimmt.
Die im Lehrstoff enthaltene Verteilung der Übungen auf die einzelnen Jahrgänge und/oder das vorgesehene Stundenausmaß der Übungen pro Jahrgang kann schulautonom abgeändert werden, wobei jedoch die Übungen nicht zur Gänze entfallen dürfen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
1. Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
2. Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
3. Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
4. Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
5. Israelitischer Religionsunterricht
a) für die fünfjährige höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt:
Bildungs- und Lehraufgabe:
In den Höheren Lehranstalten erhält der Religionsunterricht ein zum Teil wissenschaftliches Gepräge.
Eingehende Aufmerksamkeit ist auf dieser Stufe dem Nachweis von der weltgeschichtlichen Bedeutung der jüdischen Religion und ihrem segensvollen Einfluss auf die Kultur der Menschheit zu widmen.
Der jüdische Religionsunterricht hat die Aufgabe, das Religionsgefühl bei den Schülern zu wecken und zu pflegen und ihnen ein ihrem Bildungsgrad entsprechendes religiöses Wissen zu vermitteln. Dadurch sollen die Schüler für eine den Forderungen der Religion gemäße Lebensführung und für die Bildung einer religiössittlichen Weltanschauung gewonnen werden. Diese soll sie befähigen, an allen religiösen Fragen ihrer Religionsgemeinschaft verständnisvollen und lebendigen Anteil zu nehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Biblische Geschichte von der Weltschöpfung bis König Salomo.
Übersetzungen aus der Bibel:
Die Psalmen 1, 15, 23, 121, 128, 113, 114 und 115. Das Gebetbuch (Wochentage).
II. Jahrgang:
Geschichte von der Zweiteilung des Reiches bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Der Sabbat. Die drei Wallfahrtsfeste.
Übersetzungen aus der Bibel:
Die Psalmen 124, 130 und 117. Das Meereslied. Exodus 15. Gebetbuch für Sabbat.
III. Jahrgang:
Geschichte:
Die Zeit der Gaonim. Die Karaiten. Das Christentum. Der Islam. Juda Halevi und Maimonides. – Esra bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Übersetzung ausgewählter Kapitel aus den prophetischen Büchern: Amos, Micha und Hoschea. Die Hohen Feste Rosch Haschanah und Jom Kippur. Gebetbuch für die drei Wallfahrtsfeste.
IV. Jahrgang:
Geschichte:
Raschi, Joseph Karo, Sabbatai Zewi, Chassidismus, Baal Schem. Emanzipationsbewegung. M. Mendelson, Herzl. Übersicht über die Bücher der Bibel (Thora und die früheren Propheten). Erörterung der Zehn Gebote und Leviticus 19. Die nachbiblischen Feiertage Chanukkah, Purim und die Fasttage. Gebetbuch für Neujahrsfest und Versöhnungstag.
V. Jahrgang:
Geschichte:
Cremieux, Paul Ehrlich, Einstein und Freud. Jüdische Nobelpreisträger. Jüdische Weltinstitutionen. Jüdische Institutionen in Österreich bis 1938. Die Entstehung des Staates Israel (29. November 1947 und 14. Mai 1948). Chaim Weizmann, Ben Gurion. Gebetsordnung für die Festtage, Freuden- und Trauerfeste. – Besondere Aufgaben der jüdischen Frau im Haushalt (Ritualvorschriften).
In allen Jahrgängen wird nach Vorkenntnissen der Schüler die neuhebräische Sprache und die Geographie Israels unterrichtet.
Didaktische Grundsätze:
Das Lehrziel wird erreicht durch Vorträge des Religionslehrers, durch Anschauungsunterricht (Bilder, Diapositive und Schallplatten), durch zeitweisen Besuch der Gottesdienste insbesondere an den Feiertagen, Besuch des jüdischen Museums und anderer Museen.
Die Schüler werden durch Befragung und durch schriftliche Aufsätze geprüft.
b) für die vierjährige Sonderform:
Für den israelitischen Religionsunterricht an der vierjährigen Sonderform der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt gilt der Lehrplan für den Religionsunterricht für die fünfjährige höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt (Lit. a dieser Ziffer) sinngemäß mit der Maßgabe, dass die dort für den V. Jahrgang vorgesehenen Unterrichtsfächer zu entfallen haben.
c) für die dreijährige Sonderform:
Wird gesondert bekannt gemacht.
6. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
10. Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –sich schriftlich und in fließender freier Rede unmissverständlich ausdrücken können;–fähig sein, Gedanken und Gefühle auszudrücken, Sachverhalte darzustellen und Überzeugungen im privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Leben wirksam und verantwortungsbewusst zu vertreten;–Verständnis für Aufbau und Funktionen der Sprache haben;–Literatur zur eigenen Lebensgestaltung selbstständig erschließen und verwerten können;–auf Grund von Gesichtspunkten der Literaturwissenschaft und auf Grund persönlicher Lebenserfahrungen literarische Werke begründet beurteilen können;–Urteilsfähigkeit im Umgang mit den Massenmedien besitzen und zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein.
Lehrstoff:
Mündliche und schriftliche Sprachgestaltung:
Referate zu selbstgewählten Themen, verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Wortschatz, Wortverwendung, Wortbedeutung, Stilmittel, Stilfiguren, Stilübungen anhand inhaltlich und formal schwieriger Texte, Erzählung, Schilderung, Sachbericht, Kurzfassung, Inhaltsangabe, Sachbeschreibung, Vorgangsbeschreibung, argumentative Textformen, Schriftverkehr, Problemarbeit, Facharbeit, Textauszug, Interpretationsarbeit, Kommentar, Leserbrief.
Sprachbetrachtung und Textverstehen:
Rechtschreib- und Zeichensetzregeln, Fremdwörter, grammatische Strukturen, Dichtersprache, Berufssprache, Erlebnissprache, Sachsprache, Werbesprache, Hochsprache, Umgangssprache, Dialekt und Mundart, Bestimmungselemente der Wortarten, Wortentstehung, Analyse schwieriger Satzkonstruktionen, Sprachlogik, Entstehung der Sprache, Sprachstämme, Entwicklung der deutschen Sprache.
Literarische Bildung:
Poetische Literatur, Trivialliteratur, literarische Zweckformen, Fachliteratur, Interpretation poetischer und nichtpoetischer Texte, ausgewählte Werke deutschsprachiger und fremdsprachiger Dichtung von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert.
Medien:
Massenmedien, Nachrichten, Werbung, Bildung und Unterhaltung, Analyse und Interpretation von Medieninhalten.
Informationsbeschaffung und –auswertung:
Nachschlagewerke, elektronische Informationsquellen, Bibliotheken.
Arbeitstechniken:
Arbeitsplanung, Lerntechniken, Verhandlungstechniken.
KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;–Probleme der Kommunikation analysieren können;–das eigene Verhalten und das anderer beurteilen und dementsprechend adressatenadäquat sowie situationsgerecht kommunizieren können;–die Sprache als Werkzeug im Berufsleben einsetzen können;–gezielt Informationen beschaffen, aufbereiten und präsentieren können;–geeignete Präsentationsmedien auswählen und einsetzen können.
Lehrstoff:
Kommunikation:
Grundlagen, Verbale und nonverbale Kommunikation, Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat), Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation in Gruppen, Argumentation, Fragetechnik, Aktives Zuhören, Feed-back.
Rhetorik:
Sprech- und Redetechnik, Artikulation in der Standardsprache, Planung und Aufbau einer Rede, Rhetorische Stilmittel und Stilfiguren.
Präsentation:
Arten der Präsentation. Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, Kreative Arbeitstechniken.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen störungsfrei in der Fremdsprache auf der Basis des Hörverstehens, des Leseverstehens, des Sprechens und des Schreibens bewältigen können;–über sprachliche und grammatikalische Korrektheit im Informationstransfer verfügen und über den für das Zielniveau erforderlichen allgemeinen und berufsspezifischen Wortschatz aktiv und passiv verfügen;–politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten ausgewählter Länder kennen, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind und österreichische sowie europäische Verhältnisse in der Zielsprache darstellen können;–Situationen aus der Alltags- und Berufspraxis unter Berücksichtigung der üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich beherrschen und an Gruppenaktivitäten mit der Zielsprache als Arbeitssprache teilnehmen können;–die Zielsprache in der Alltags- und Berufssituation in Wort und Schrift situationsgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Themen aus dem sozialen und persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, politische, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich, auf die Länder des Sprachenbereiches und die EU-Staaten, internationale sowie aktuelle Themen.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Naturwissenschaftliche Sachverhalte, Betriebsformen, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen der Fachrichtung, betriebswirtschaftlich relevante Themen, Themen aus der beruflichen Praxis, Struktur der österreichischen und europäischen Land- und Forstwirtschaft, Agrarpolitik, Umweltpolitik.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Die Entwicklung der sprachlichen Strukturen anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
Zur Erreichung des Niveaus des Independent Users A2 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6) festgelegten Standards für Sprachenkompetenz, die auf eine elementare Sprachverwendung abzielen, sollen die Schülerinnen und Schüler weiters
- –Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung wie Informationen zur Person, zur Familie, zum Einkaufen, zur Arbeit, zur näheren Umgebung zusammenhängen, verstehen können;–sich in einfachen, routinemäßigen Situationen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht verständigen können;–mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Bereiche im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben können.
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache.
ENGLISCH – FACHSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –allgemeine und beruflich relevante Kommunikationssituationen störungsfrei in der Fremdsprache auf der Basis des Hörverstehens, des Leseverstehens, des Sprechens und des Schreibens bewältigen können;–Informationen aus der Muttersprache in die Zielsprache und umgekehrt inhaltlich richtig vermitteln und kommentieren können;–agrarpolitische, land- und forstwirtschaftliche sowie ökologische Gegebenheiten ausgewählter Länder kennen, soweit sie für die Kommunikation im Berufsleben relevant sind und österreichische sowie europäische Verhältnisse in der Zielsprache darstellen können;–Situationen aus der Berufspraxis unter Berücksichtigung der üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich beherrschen und an Gruppenaktivitäten mit der Zielsprache als Arbeitssprache teilnehmen können;–die Zielsprache im land- und forstwirtschaftlichen Berufsfeld aktiv in Wort und Schrift – auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden – situationsgerecht anwenden können.
Lehrstoff:
Fachlich relevante Kommunikationsthemen:
Nationale und internationale land- und forstwirtschaftliche Betriebsformen und -zweige, Themen zu Standortfragen, Produktionsfaktoren und -mittel des Fachbereiches, Entwicklungen und Einsatz von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Themen zur Betriebsführung, Umweltschutz, aktuelle fachliche Themen.
Wirtschaftlich relevante Kommunikationsthemen:
Betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Themen, besondere Strukturen sowie Entwicklungen der österreichischen und europäischen Land- und Forstwirtschaft.
Beruflich relevante Kommunikationsformen:
Statement, Referat/Fachvortrag, Diskussion, Moderation, Präsentation, Fachartikel, Abstracts, Geschäftsbrief, Verhandlung, Verkaufsgespräch.
Wortschatz und sprachliche Strukturen:
Festigung und Vertiefung der für die Ausdrucksfähigkeit zu den jeweiligen Kommunikationsthemen erforderlichen Grammatik, des entsprechenden Wortschatzes und der erforderlichen Sprachstrukturen.
GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –über im Alltag und im beruflichen Leben benötigtes Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;–Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;–aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;–die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;–zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung fähig sein;–die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktkultur fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen, Wirtschaft vom Feudalismus zum Frühkapitalismus, Kultur, Gesellschaft und Wissenschaft.
Zeitalter des Absolutismus:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft.
Zeitalter der Aufklärung und der Bürgerlichen Revolution:
Geistige Grundlagen, Staatslehren, Revolution und Restauration, Entstehung der USA, Nationalismus und Liberalismus (Menschenrechte, Gewaltentrennung, Entstehung des Parlamentarismus), industrielle Revolution und soziale Frage, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Landwirtschaft.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen, Europäisierung der Welt, Europa vor dem Ersten Weltkrieg, Erster Weltkrieg, Ideologien und politische Bewegungen, Massenparteien, Wahlrecht, Wirtschaft, Wissenschaft, Landwirtschaft, Kultur.
Tendenzen und Entwicklungen im 20. Jahrhundert:
Russische Revolution, Neuordnung Europas, Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand), Krise der Demokratien, Völkerbund, außereuropäische Entwicklungen, Entwicklung in Österreich in der Innen- und Außenpolitik in der 1. Republik, Nationalsozialismus, Holocaust, Zweiter Weltkrieg, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung, Wissenschaft, Landwirtschaft).
Vereinte Nationen und internationale Organisationen, Ost-West-Konflikt, Blockbildung, Krisenherde, Einigung Europas, Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien, Nord-Süd-Konflikt, soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Friedensinitiativen, Rassismus, Terrorismus, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft-Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Landwirtschaft, Entwicklungen in Österreich in der Innen- und Außenpolitik der 2. Republik, Neutralität, Sozialpartnerschaft.
Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:
Veränderungen und Konflikte in Ost- und Südeuropa, Nationalismus, Migration und multikulturelle Gesellschaft, Politische Dimension der europäischen Integration.
Grundlagen der Politik:
Direkte und indirekte Demokratie, Parlamentarismus, Politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, Parteien, Interessenvertretungen), Politikbereiche des politischen Systems in Österreich, internationale Politik, Grund- und Freiheitsrechte, Menschenrechte.
GEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –typische naturräumliche Strukturen und Prozesse mit ihren Einflüssen auf die Menschheit verstehen;–über globale und regionale wirtschaftsgeographische Kenntnisse verfügen und Regionalisierungen sowie Wirtschaftsräume typisieren können;–individuelle sowie gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum kennen und analysieren können;–die Begrenztheit der Ressourcen der Erde erkennen und globale sowie regionale Konflikte um ihre Verteilung und Nutzung analysieren können;–Interessenskonflikte im eigenen Lebensraum durchschauen und ökologische, raumplanerische und wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen können;–bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewusst mitzuwirken;–die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Geographie:
Orientierung auf der Erde, Interpretation von Karten, topographisches Grundgerüst, Kontinente und Ozeane, physische Geographie.
Raum und Gesellschaft:
Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.
Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftsregionen.
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen.
Großregionen:
Naturpotential, Grenzen des Wachstums, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete, politische und wirtschaftliche Integration.
Globale Disparitäten:
Entwicklungsländer (Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme, Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen, Industrialisierung, Ferntourismus, Urbanisierung, Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen), Industrieländer (Typen, Merkmale, Probleme, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, infrastrukturelle Einrichtungen zur Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Telekommunikation, Verkehrsstrukturen, Landwirtschaft und Industriegesellschaft, Veränderungen städtischer und ländlicher Regionen, Freizeitverhalten, Tourismus).
Österreich:
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft (Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Großlandschaften, Naturpotential, demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität, zentralörtliches Gefüge, Stadt-Umlandbeziehungen, regionale Disparitäten, Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung, politische und administrative Gliederung), Raumordnung (Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitende Raumplanung, räumliche Gliederung, raumwirksame Planungen und Maßnahmen), Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen und zu naturwissenschaftlich-physikalischen Themen kritisch und sachlich richtig Stellung beziehen können;–in Situationen beruflichen und privaten Alltags die zugrunde liegenden physikalischen Prinzipien und Gesetze kennen und formulieren können sowie die Grenzen ihrer Anwendbarkeit abschätzen können;–über Kenntnisse der physikalischen Grundlagen von Verfahren und Geräten insbesondere der Fachrichtung verfügen und physikalische sowie physikalisch-technische Kenntnisse verantwortungsbewusst anwenden können;–Bezüge zu Themen und Bereichen der Fachrichtung herstellen, einfache Berechnungen durchführen und die Richtigkeit der Ergebnisse abschätzen können.
Lehrstoff:
Messen und Maßsystem:
Internationales Maßsystem, Messen und Rechnen, Standardisierung und Normung.
Kinematik:
Translation und Rotation, zusammengesetzte Bewegung.
Dynamik:
Kräfte und Momente, Arbeit, Energie, Leistung, Wirkungsgrad, starre Körper und feste Körper, Flüssigkeiten und Gase.
Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Arten, Verhalten, Schall, Licht.
Wärmelehre:
Temperatur, Wärmeenergie, Energieumwandlungen, Wärmetransport und Wärmeübergang.
Elektrizität:
Elektrische Größen und Maßeinheiten, statische Elektrizität, Elektrodynamik – Strom und Magnetismus, Halbleiter-Elektronik, elektromagnetische Wellen.
Radioaktivität und Atomphysik:
Arten und Eigenschaften der Radioaktivität, Umgang mit Radioaktivität, Schutz und Vorsorge, Welle und Teilchen, Kernenergie.
Relativitätstheorie:
Spezielle und allgemeine Relativitätstheorie.
ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die für das Berufsfeld bedeutsamen Begriffe und Gesetzmäßigkeiten chemischer Vorgänge und Stoffe kennen und dieses Wissen besonders bei der Anwendung von Produktionstechniken und bei der Beurteilung von Produktionsmitteln nutzen können;–die Möglichkeiten und Grenzen stofflicher/energetischer Wechselwirkungen verstehen und bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Aspekte verantwortungsbewusst beachten;–die Strukturen und den Aufbau von Materie kennen und beschreiben können;–die Bedeutung der chemischen, biochemischen und biotechnologischen Prozesse des Fachbereiches kennen.
Lehrstoff:
Stellenwert der Chemie:
Aufgaben und Methoden, Stoffe, Fachsprache.
Struktur der Materie:
Atom, Atommodelle, Elektronenkonfiguration, Energiezustände, Elektronegativität, Periodensystem der Elemente, Massen-, Volums- und Energieverhältnisse bei chemischen Reaktionen.
Chemische Bindung:
Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (Komplexbindung, Wasserstoffbrückenbindung, van der Waals’sche Kräfte – Polarität von Stoffen).
Chemische Grundgesetze:
Massen- und Volumsverhältnisse bei chemischen Reaktionen (Stöchiometrische Gesetze), Massenwirkungsgesetz.
Energieumsatz chemischer Reaktionen:
Reaktionsenthalpie und Bindungsenthalpie, freie Enthalpie, Kinetik chemischer Reaktionen.
Reaktionstypen:
Elektronenreaktionen, Oxidationszahl, Protonenreaktionen, Fällungs- und Komplexbildungsreaktionen, Löslichkeitsprodukt.
Saure und basische Reaktion:
Säure-Basen-Definitionen, Wasserstoffionenkonzentration, Neutralisation und Protolyse, Salze, Reaktionen der Salze.
Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:
Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.
Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:
Edelgase, Halogene, Schwefel, Stickstoff, Phosphor.
Chemie der Metalle:
Eigenschaften, Gitterstrukturen, Methoden der Metallgewinnung.
Angewandte anorganische Chemie:
Kalium, Calzium, Magnesium, Natrium, Phosphor und Schwefel (Mineraldüngung, Wasserhärte und Wasseraufbereitung), Umweltbelastung durch Emissionen und Immissionen.
Chemie des Kohlenstoffes:
Orbitalmodell, Kohlenstoffverbindungen, organische Verbindungen, organische Reaktionstypen, Methoden der Visualisierung und Moleküldarstellung, Stoffsuche, Reaktions- und Stoffplanung, Inverkehrsetzen von Stoffen, Stoffdatenblatt.
Kohlenwasserstoffe:
Alkane, Strukturisomerie, Alkene, cis/trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-C-Doppelbindung, Diene (Butadien und Isopren), Alkine, cyclo-Alkane, aromatische Verbindungen, Erdgas, Erdöl, Ersatz durch nachwachsende Rohstoffe.
Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:
Halogenderivate, Hydroxylderivate, Carbonylverbindungen, Ether, Carbonsäuren und ihre Anhydride, Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindungen, Halogencarbonsäuren, Hydroxycarbonsäuren, Aminosäuren, Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe, heterocyclische Verbindungen, kondensierte Ringsysteme.
Angewandte organische Chemie:
Kunststoffe, Farbreaktionen, chemische Reaktionen und Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln, Funktionen organischer Lösungsmittel, Lebensmittelkonservierung.
Ester:
Fruchtester, Fette, Seifen und Waschmittel, Lipoide.
Saccharide:
Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide, Heteropolysaccharide, struktureller Aufbau von Naturstoffen, Lignin, chemischer Holzaufschluss.
Proteine und Proteide:
Biogene Aminosäuren, Amide, Peptide, Proteine und Proteide, biologische Funktionen der Proteine.
Molekularbiologie:
DNA, RNA, Werkzeuge (Restriktionsenzyme, Gele, PCR), DNA-Analyse, genetische Regulation des Intermediärstoffwechsels, genetische Veränderung von prokaryontischen/eukaryontischen Zellen, Risiken und Chancen der Gentechnologie.
Biotechnologische Verfahren:
Fermentationen (biochemische Prinzipien, technologische Anwendungen), Antibiotika, Enzyme, Hormone, Konservierungs- und Desinfektionsmittel/-verfahren, Biodiesel.
ANGEWANDTE BIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –grundlegende Prozesse des Stoff- und Energiewechsels sowie der biologischen Stoffproduktion von Pflanze und Tier kennen;–die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Ökosysteme und der gesamten Biosphäre erläutern können;–die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;–ausgewählte Pflanzen in das natürliche System einordnen können;–den Bau und die Funktion von Geweben, Organen und Organsystemen von Arten erläutern und vergleichen können, den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können und Standorte anhand von Leitpflanzen charakterisieren sowie den anthropogenen Einfluss auf Pflanzengesellschaften erkennen können;–die Möglichkeiten der Züchtung und Nutzung von Kulturpflanzen und Haustieren kennen;–den Krankheits- und Schädlingsbefall erheben und dokumentieren können und die Bedeutung der Ernährung von Pflanzen und Tieren für deren Gesundheit, Widerstandsfähigkeit und Produktionszuwachs kennen;–mikroskopische Präparate anfertigen und Organismen und Teile von Organismen konservieren und präparieren können, Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können;–die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen;–das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen;–fähig und bereit sein, Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation zu treffen.
Lehrstoff:
Allgemeine Biologie:
Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoff- und Energiewechsel, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.
Evolution:
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren, Evolutionstheorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.
Zoologie und Botanik:
Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie, Systematik, Zeigerarten, land- und forstwirtschaftlich sowie ökologisch bedeutende Vertreter.
Geobotanik:
Vegetationskunde.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Genetik:
Molekularbiologische und allgemeine Grundlagen, Gentechnik, Reproduktionstechnik, Erbkrankheiten.
Mikrobiologie und Biotechnologie:
Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.
Ökologie:
Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Humanökologie und Ökosystemlehre, Ökologie der Lebensräume, Natur- und Umweltschutz.
Ethologie:
Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.
Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen von Sammlungen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt je Jahrgang 2 Wochenstunden.
In der Fachrichtung „Land- und Ernährungswirtschaft“ beträgt das Ausmaß der Übungen im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –mathematisch-logische Methoden beherrschen und für die Lösung von Problemen des Fachgebietes anwenden können, das numerische und algebraische Rechnen unter Verwendung zeitgemäßer Hilfsmittel sowie die Differential- und Integralrechnung, die Wahrscheinlichkeitsrechnung und statistische Methoden, soweit sie für die Berufspraxis und den Besuch einer Universität erforderlich sind, beherrschen;–Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von Funktionen beschreiben können, Tabellen und grafische Darstellungen interpretieren und genau und übersichtlich entwerfen können, sich bei mathematischer Diskussion und Argumentation exakt ausdrücken können;–Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich oder aus den Naturwissenschaften lösen können;–bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
Terme:
Grund- und Definitionsmenge, Umformen, Grundrechnungsarten mit Termen und Potenzieren mit ganzzahligen Exponenten sowie mit rationalen Exponenten.
Gleichungen:
Grundmenge, Definitionsmenge, Lösungsmenge, lineare Ungleichungen, quadratische Gleichungen, Wurzelgleichungen, Gleichungen höheren Grades, Gleichungssysteme, Äquivalenzumformungen.
Matrizen und Vektoren:
Operationen, Anwendungen.
Planimetrie und Stereometrie:
Dreieck, Viereck und regelmäßiges Viereck, Kreis, Kongruenz, Ähnlichkeit, pythagoräische Lehrsatzgruppe, Stereometrie, Schrägriss, technisches Freihandzeichnen.
Funktionen:
Begriff, Eigenschaften, Darstellung, rationale Funktionen, Lineare Funktion (lineare Tarife, einfache Verzinsung, lineare Abschreibung, lineare Kostenfunktion, lineare Angebots- und Nachfragefunktion, lineare Interpolation, lineare Optimierung, Logistik), Prozentrechnung, Exponential- und Logarithmusfunktion, Winkelfunktionen.
Folgen, Reihen:
Arithmetische und geometrische Folgen und Reihen, Differenzengleichungen.
Finanzmathematik:
Dekursive Zinseszins- und Rentenrechnung, Schuldtilgung, Anwendungen aus der Wirtschaftsmathematik.
Differentialrechnung und Integralrechnung:
Differenzen- und Differenzialquotient, Ableitungsregeln, Stammfunktion und Integral, Integration elementarer Funktionen, Anwendungen, Kosten- und Preistheorie.
Numerische Mathematik:
Zahlensysteme, Zahlendarstellung, Überschlagsrechnung, Fehlerrechnung, numerische Methoden zur Lösung von Gleichungen, numerische Differentiation und Integration.
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik:
Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsbegriff, Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Wahrscheinlichkeitsverteilungen und deren Parameter, Schätzungen und statistische Tests für die Parameter von Wahrscheinlichkeitsverteilungen, Regression und Korrelation.
Zahlenmengen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Computersystemen kennen und diese Geräte bedienen können;–Problemstellungen analysieren, Software zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen, einsetzen und Ergebnisse präsentieren können;–Internetdienste beurteilen und nutzen können;–über Datensicherheit und Datenschutz sowie die rechtlichen Grundlagen Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Computersysteme:
Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten, Betriebssysteme, Installation und Wartung, Datencodes, Datenkompression und -transfer.
Textverarbeitung:
Erfassen, Be- und Verarbeiten sowie Gestaltung von Dokumenten, Serienbriefe.
Tabellenkalkulation:
Struktur, Einsatzbereiche, Bedienung, Funktionen, Datenanalyse und –präsentation, Erstellung funktioneller Spreadsheets.
Datenbanken:
Aufbau, Funktion, Einsatzbereiche, Datenbanktypen, Relationen, Verknüpfungen, Abfragen, Berichte, Formulare, Datenbankanwendungen.
Grafik:
Grafiktypen und Einsatzbereiche, Eigenschaften von Bildern und Grafiken, Erstellen, Bearbeiten, Konvertieren, Archivieren.
Netzwerke:
Netzwerktypen, Technik, Funktionsweise, Protokolle, Dienste, Planung und Aufbau von Netzwerken.
Internet:
Informationsaufbereitung und –beschaffung, Datenbeurteilung, Sicherheitsaspekte, Emaileinsatz, Erstellung von Web-Sites und Webanwendungen.
Informatik und Gesellschaft:
Gesetze und Normen, Urheberrecht, Datenschutz, Gesellschaftliche Auswirkungen.
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Bedeutung einer Region kennen und die Produktionsfunktionen der Land- und Forstwirtschaft mit ihren Zusatzfunktionen in regionale Kreisläufe einordnen und darstellen können;–die Bedeutung regionaler Kreisläufe für die Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Produkte und die Zusammenhänge von Land- und Forstwirtschaft und Umwelt beurteilen können;–regionale Verwaltungs- und Verfahrensabläufe kennen;–den Wert der grundlegenden Strukturen des ländlichen Raumes, der Gemeinden, Regionen und die Bedeutung überregionaler Kooperationen in einer sich dynamisch entwickelnden Weltwirtschaft beurteilen können und dieses Wissen für die Weiterentwicklung der Landwirtschaft und Forstwirtschaft nutzen können;–die Aufgaben und Vorschriften des Naturschutzes kennen und die natürlichen Ressourcen sowie die Schutzmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft beurteilen können.
Lehrstoff:
Grundfunktionen des ländlichen Raumes:
Lebens-, Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsraum, Beziehungsgefüge des ländlichen und städtischen Lebensraumes.
Kennzahlen des ländlichen Raumes:
Bevölkerung und Bevölkerungsentwicklung, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft auf regionaler Ebene und Gemeindeebene.
Soziologische Grundlagen:
Sozialgefüge und -strukturen im ländlichen Raum, Brauchtum und Volkskultur, Heimatbegriff und regionale Identität, Kulturentwicklung im ländlichen Raum, Volkskultur, Siedlungsformen und -entwicklung.
Ökologische Grundlagen:
Ökologie und Systemdenken, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Quantifizierung von Umwelteinflüssen, Kreislaufmodelle.
Entwicklungsmodelle für den ländlichen Raum:
Orts- und Landschaftsgestaltung, Dorf- und Ortserneuerung, ökologische Landentwicklung, Partnerschaften und Kooperationen in den Bereichen Kultur, Tourismus, Gastronomie und Direktvermarktung auf Gemeindeebene und regionaler Ebene, Betriebskooperationen.
Regionale Verwaltung:
Aufbau, Ablauf, Verordnungen und Richtlinien, Gemeindeordnung, Finanzausgleich, regionales Förderungswesen, Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Regionale Raumordnung:
Grundlagen der Bau- und Raumordnung, forstliche Raumplanung, regionale Entwicklungskonzepte, ländliche Infrastruktur der Ver- und Entsorgung.
Naturschutz (Rechtsvorschriften, Schutzmaßnahmen, Nationalparkmanagement, Berg- und Naturwacht, Naturschutzorganisationen, EU-Naturschutzrichtlinien, Renaturierung).
Dienstleistungen für den ländlichen Raum:
Moderne Erwerbsformen für den ländlichen Raum, Erwerbskombinationen, Tourismusentwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Urlaub am Bauernhof, Nahversorgung, Versorgung im Sozialwesen, Erhalt sowie Inwertsetzung von Kulturlandschaftsgütern, Natur-, Kultur- und Erlebnisraum, Erlebnispädagogik.
VOLKSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;–volkswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsvorschläge selbstständig erarbeiten können;–wirtschaftspolitische Entscheidungen beurteilen können;–sich der globalen Dimension des Wirtschaftens in einem begrenzten System bewusst sein und den dadurch notwendigen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen entwickeln;–mit wirtschaftspolitischen Maßnahmen verbundene Interessenkonflikte erkennen und beurteilen können;–wirtschaftliches Handeln als Gestaltung von Lebensbedingungen wahrnehmen lernen und entsprechende Interventionsmöglichkeiten erkennen;–zu aktuellen volkswirtschaftlichen Entwicklungen und Problemen Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
Begriffe:
Wirtschaft, Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftskreislauf, Dynamik der Wirtschaft, Geld und Geldfunktionen, Volkswirtschaftstheorie, Volkswirtschaftspolitik, Finanzwissenschaft.
Wirtschaftssysteme:
Markt und Marktformen, Preisbildung, alternative Wirtschaftsordnungen, Volkswirtschaftstheorien.
Volkswirtschaftspolitik:
Wachstums- und Konjunkturpolitik, Industrie- und Technologiepolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik, Umweltpolitik, Agrarpolitik, Regional- und Verkehrspolitik, Geld- und Währungspolitik, Außenhandelspolitik, Entwicklungspolitik.
Finanzwissenschaft:
Budget und Fiskalpolitik, Steuern und Steuerinzidenz, Finanzausgleich, öffentliche Güter und externe Effekte, Kosten-Nutzen-Analyse.
Globale Wirtschaft:
Währungsfonds, Weltbank und Zentralbanken, internationales Kreditwesen, Börsen und Finanzmärkte, Agrarmärkte und deren institutioneller Rahmen, Europäische Integration, Migration, Internationale Arbeitsteilung.
BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –zum ökonomischen und sozialen Denken und Handeln unter Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit befähigt werden;–ein Unternehmen gründen und führen können;–Rechtsformen der Unternehmen analysieren und charakterisieren können;–Zusammenhänge zu anderen Fachbereichen herstellen und Erkenntnisse ökonomisch verwerten können;–Aufzeichnungen für betriebswirtschaftliche und steuerliche Zwecke führen und auswerten können;–betriebswirtschaftliche Projekte teamorientiert initiieren, durchführen, dokumentieren und präsentieren können;–Kosten-, Investitions- und Finanzierungsrechnungen als Instrument zur Unternehmensführung einsetzen können;–Betriebsentwicklungen abschätzen und Risikomanagement betreiben können;–durch praktische Anwendung in Form einer einzurichtenden Übungsfirma betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend zielorientiert behandeln können.
Lehrstoff:
Allgemeine Betriebswirtschaft:
Gliederung, Unternehmen (Wirtschaften, Charakterisierung und Typisierung), Faktoren der betrieblichen Leistungserstellung, der Produktionsfaktor Boden und sein rechtlicher Rahmen, rechtliche Grundlagen der betrieblichen Leistungserstellung, Einheitsbewertung und der Einheitswert, Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch, Unternehmensgründung und –auflösung, Insolvenzen, Rechtsformen der Unternehmung, Kaufvertrag.
Buchführung:
Grundlagen des Rechnungswesens (Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme, Buchführungsvorschriften), System der doppelten Buchführung (Begriffe und Merkmale, Konto, Belegwesen, Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung, Bücher der doppelten Buchführung, Verbuchung von Geschäftsfällen entsprechend der betrieblichen Praxis und der aktuellen Situation. Inventur und Bewertung, Jahresabschluss, Reinschrift der Bilanz nach RLG (Steuerbilanz und Handelsbilanz für das Einzelunternehmen), Bilanzanalyse, Betriebsvergleich und Schlussfolgerungen, Personalverrechnung.
Kostenrechnung:
Kostenbegriff und Gliederung, kosten- und produktionstechnische Grundlagen, Voll- und Teilkostenrechnung, die Kostenrechnung als Instrument zur Unternehmensführung.
Planungsrechnung:
Datenerhebung und Strukturierung, Produktionsprogrammplanung, Gesamtbetriebsplanung und Teilbereichsplanung, Investitions- und Finanzierungsplan.
Investitions- und Finanzierungsrechnung:
Arten der Investition und Finanzierung mit besonderer Berücksichtigung der Kreditfinanzierung, Kreditkostenvergleiche, Finanzplanung, Kapitaldienstgrenze und Kapitalflussrechnung, Investitionsrechenverfahren, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risken von Investitionen, Investitions- und Finanzierungspläne.
Steuern, Abgaben und Versicherungen:
Berechnung, Abfassung von Steuererklärungen, Umsatzsteuer (gesetzliche Bestimmungen, Umsatzsteuervoranmeldung, Binnenmarktregelung zur Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung), Einkommensteuer (Steuererklärungen und -berechnung), Sozialversicherung, Risikomanagement.
Agrarpolitik und Förderungswesen:
Europäische und nationale Agrarpolitik, land- und forstwirtschaftliches Förderungswesen.
Der Übungsanteil des Pflichtgegenstandes Betriebswirtschaft und Rechnungswesen ist in Form einer Übungsfirma zu führen. Das Ausmaß der Übungen für den Betrieb der Übungsfirma beträgt im IV. Jahrgang 2 Wochenstunden, im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –rationale Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung treffen können;–an Hand von Planungsmethoden zukünftige Entwicklungen abschätzen können und die Risken unternehmerischer Handlungsvarianten beurteilen können;–Grundsätze der personenbezogenen Unternehmensführung und des personalen Managements kennen;–den Markt als Aktionsfeld der Unternehmensführung verstehen;–strategische Managementinstrumente nutzen können, Projektabläufe planen, organisieren und entscheidungsorientiert handeln können sowie für das Marketing typische betriebswirtschaftliche Problemstellungen lösen können;–ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen, abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Unternehmensführung:
Leitbild und Zielformulierung, Umfeldanalyse, Tendenzen und Trends, Instrumente der strategischen Planung, Unternehmensstrategie, Controlling, Personalmanagement (Leitung, Kommunikation, Konfliktmanagement, Führungsstile und -instrumente).
Marketing:
Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.
QUALITÄTSMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die volks- die betriebswirtschaftliche Bedeutung eines Qualitätsmanagementsystems kennen;–die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;–die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können;–ein Qualitätsmanagementsystem in einem Unternehmen aufbauen, dokumentieren, verwirklichen, aufrechterhalten und verbessern können.
Lehrstoff:
Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und -kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentation, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblätter und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.
PROJEKTMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können;–innovative, einmalige und außerhalb der Routine liegende Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.
Lehrstoff:
Projektabläufe:
Projektstart (Zieldefinition, Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off), Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine, Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung, Risikoanalyse), Projektsteuerung und -durchführung (Ist-Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse, Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung), Projektabschluss (Projektabschlusssitzung, Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).
Projekte:
Übungen und Studien vornehmlich aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände der Fachrichtung entsprechend dem jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die Grundlagen der Rechtsordnung kennen und Gesetzesmaterien verstehen, anwenden und kritisch beurteilen können;–die allgemein gültigen Rechtsquellen und die speziellen Rechtsgrundlagen für einen Betrieb der Fachrichtung kennen und verstehen;–im persönlichen und beruflichen Bereich die Rechte gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelnen wahrnehmen und über die Pflichten des Staats- und EU-Bürgers Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Grundlagen des Rechtswesens:
Entwicklung und Aufbau der Rechtsordnung, Internationales Recht, Recht der Europäischen Union, Völkerrecht, Menschenrechte.
Privatrecht:
Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Liegenschaftsrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz.
Öffentliches Recht:
Grundzüge der Verwaltung, Verwaltungsverfahrensrecht, Gerichtswesen, gerichtliche Verfahren, Arbeitsrecht, Gewerberecht, Grundzüge des Strafrechts.
Berufsfachliches Recht:
Relevante, fachrichtungsbezogene Rechtsbereiche inklusive steuerrechtlicher Aspekte für das Berufsfeld.
Quellen der Rechtsinformation.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
PFLICHTPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenstände erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis ihres Fachgebietes anwenden können;–erste Einblicke in Aufbau- und Ablauforganisation von Betrieben erhalten und aus der Zusammenschau von Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Erfahrung zur Arbeitswelt und zum beruflichen Umfeld gewinnen können.
Organisationsform:
Das Pflichtpraktikum ist gemäß der in den Anlagen angeführten Stundentafeln durchzuführen. Es ist in einem der Zielsetzung der Fachrichtung oder des Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten, daher ist eine nicht facheinschlägige Tätigkeit für das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar. Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten, ist jedoch nicht für das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl von Praxisstellen verantwortlich. Auslandspraktika sind im Hinblick auf die Erweiterung der Sprachkompetenzen zu empfehlen.
Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf sorgfältiger Vor- und Nachbereitung durch die Schule. Die Schülerinnen und Schüler haben nach jedem Praktikumsabschnitt der Schule einen selbstverfassten Praktikumsbericht mit Angaben über die ausgeübten Tätigkeiten und die gemachten Erfahrungen vorzulegen, welcher im Rahmen der Nachbereitung besonders auszuwerten ist.
B. FREIGEGENSTÄNDE
KONVERSATION IN LEBENDEN FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –in der betreffenden lebenden Fremdsprache mündlich kommunizieren können;–fachbezogene Texte unter fallweiser Benützung von Wörterbüchern verstehen können.
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache bzw. Zweite lebende Fremdsprache.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Zweite lebende Fremdsprache“ festzulegen.
COMPUTERUNTERSTÜTZTE TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –unter Verwendung eines gängigen Textverarbeitungsprogramms Dokumente erstellen, redigieren, normengerecht, zweckmäßig und gefällig gestalten sowie ein- und ausgeben können.
Lehrstoff:
Grundlagen der Hardware und des Betriebssystems.
Textverarbeitungssoftware.
Textgestaltung:
Richtlinien (Normen) der Texterstellung, Rechtschreibung und Silbentrennung, Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke, Typographie und Lay-out. Verknüpfung von Programmen (z. B. Serienbrief), Büroorganisation, Groupware (Termin- und Adressatenverwaltung).
QUALITÄTSMANAGEMENT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Qualitätsmanagement“ festzulegen.
INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Integrierte Managementsysteme“ (siehe Anlage 1.5) festzulegen.
MARKETING UND MANAGEMENT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Marketing und Management“ (siehe Anlage 1.2) festzulegen.
BEWEGUNG UND SPORT
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind schulautonom ergänzend und vertiefend zum Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ festzulegen.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- –für richtiges Singen bedeutsame musiktheoretische Kenntnisse aufweisen;–Singstimmen vom Blatt lesen können;–einfachere ein- und mehrstimmige Lieder und Chorwerke singen können.
Lehrstoff:
Notenlehre und Tonsysteme:
Noten, Pausen, Versetzungszeichen. Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen. Chorpartitur. Molltonleiter. Transposition.
Gesang:
Stimmbildung. Mehrstimmige Lieder. Österreichische und internationale Volkslieder. Mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Musiktheorie:
Musikinstrumente. Orchesterpartitur. Dirigieren.
Musikgeschichte:
Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontakte mit den Lehrkräften des betreffenden Pflichtgegenstandes sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung oder Ergänzung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen sind, jedoch grundsätzlich geeignet und leistungswillig sind, sollen Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm/ihr die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
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