Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 1

Anlage 1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTEN- UND

LANDSCHAFTSGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie und

Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10

3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.5 Chemisches und

bodenkundliches

Laboratorium ............ - 3 - - - 3

3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4. Garten- und

Landschaftsgestaltung:

4.1 Gärtnerischer

Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - 2 4

4.2 Bodenkunde und

Pflanzenernährung ....... - - 3 - - 3

4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 - 3

4.4 Gehölzkunde und

Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 3 10

4.5 Stauden und

Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 2 8

4.6 Gartenbau u.

Blumenbinderei –

Praktikum ............... 6 6 4 - - 16

4.7 Garten- und

Landschaftsgestaltung *5) - 2 3 4 4 13

4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 2 2 - 4

4.9 Bau- und Gartentechnik .. - - 2 1 2 5

4.10 Konstruktionsübungen *4) - - 2 - - 2

4.11 Raumordnung und

Landschaftspflege ....... - - - - 2 2

4.12 Technik in der

Gartengestaltung ........ - - 1 1 1 3

5. Unternehmensführung und

Recht:

5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

5.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9

5.3 Marketing und Management - - - - 3 3

5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

5.5 Recht ................... - - - - 2 2

6. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 37 36 34 178

7. Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Marketing und Management - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache

bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

*4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit

Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für

dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil

des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

_____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE UND BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.

Geobotanik:

Floren-, Vegetations- und Arealkunde mit botanischem Schwerpunkt.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.

Praktische Fertigkeiten:

Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalysen.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.

Bodenuntersuchung:

Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.

Wasseruntersuchung:

pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.

Herstellen von Nährlösungen:

Nährstoffmangellösungen.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. GARTEN - UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

4.1 GÄRTNERISCHER PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, Absatzwege, Informationsquellen.

Betriebsmittelausstattung:

Kulturflächen, Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.

Klimasteuerung:

Licht, Temperatur, Bewässerung.

Kulturmaßnahmen:

Vegetative und generative Vermehrung, Aktivitätswechsel, Ernte, Boden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.

Zierpflanzen:

Bedeutung und Vermarktungsstruktur, Topf- und Kübelpflanzen, Innenraumbegrünung, Zimmerpflanzen, Hydrokultur, Gestaltung von Pflanzgefäßen.

Gemüse:

Inhaltsstoffe, konventioneller, integrierter und biologischer Gemüsebau, Hausgemüsebau, Kulturverfahren, spezieller Gemüsebau, Klima und Bodenansprüche, ernährungsphysiologische Bedeutung von Pflanzenfamilien.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mineralische Bodenbestandteile:

Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.

Organische Bodenbestandteile:

Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.

Bodenwasser:

Wasserspannung und Wasserkapazität.

Bodenluft:

Zusammensetzung und Gasaustausch.

Bodenkörper:

Bodengefügeformen, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalisch-chemische Eigenschaften des Bodenkörpers.

Pedogenese:

Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.

Humuswirtschaft:

Kompostierung, Rotteverlauf.

Gärtnerische Erden und Substrate:

Substratkomponenten, Bodenhilfsstoffe.

Bodenuntersuchung:

Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Nährstoffe:

Einteilung der Nährstoffe, Aufgaben der Nährstoffe und Nährversorgung der Pflanze.

Düngung:

Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis.

4.3 PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ursachen der Pflanzenschädigung:

Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge und indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.

Pflanzenschutzmittelkunde:

Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei der Zubereitung und Applikation, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, biotechnische Maßnahmen, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, Gefahren durch Neobiota, Antiresistenzmanagement.

Schutz einzelner Kulturen:

Jungpflanzenanzucht, Obst- und Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen, Zwiebel- und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware sowie Hydrokulturen und Grünflächen wie Park- oder Golfrasen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Gehölzkunde:

Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.

Laub- und Nadelgehölze:

Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge.

Grundlagen der Gehölzverwendung:

Geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen- und Sortenwahl, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.

Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.

Vertiefung in aktuelle und praxisrelevante Gehölzthemen.

Bedeutung der Baumschulwirtschaft:

In Österreich, Europa und International.

Arbeitsabläufe in der Baumschule:

Vermehrung der Gehölze, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung, Entstehung von Sortimenten, Qualitätsbezeichnungen in der Baumschule und im Handel.

Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.

Spezielle Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.

Zwiebel- und Knollenpflanzen:

Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.

Freilandziergräser, Farne und Bambusse:

Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.

Wasser- und Sumpfpflanzen:

Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.

Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:

Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.

Sommerblumen:

Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.6 GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:

Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:

Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.

Gehölzkunde und Baumschulwesen:

Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.

Staudenkunde und Sommerblumen:

Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Baukunde und Gartentechnik:

Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.

Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:

Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.

Blumenbinderei:

Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.

4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fachzeichnen:

Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.

Entwurf und Entwurfsdarstellung:

Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.

Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:

Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.

Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:

Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.

Landschaftsbau:

Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.

Geschichte der Gartenkunst:

Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

4.8 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vermessungswesen in Österreich:

Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.

Grundlagen der Vermessungskunde:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.

Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:

Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Winkelmessgerät, Nivellier, Tachymeter, Gefällsmesser, Schlauchwaage, GPS.

Messmethoden:

Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.

Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, trigonometrische Höhenbestimmung, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Absteckarbeiten, Instrumentenprüfung.

Berechnungen:

Koordinatenrechnung.

Planerstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.9 BAU- UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erdbau:

Bodenerkundungsverfahren, Bodeneigenschaften, Klassifizierung, erdbautechnische Begriffe.

Bodenarbeiten für bautechnische Zwecke:

Bodenabtrag, Bodentransport, Bodenauftrag, Bodenverdichtung, Planum, Aufmaß und Abrechnung, Verbaumaßnahmen, Schäden an Erdbauwerken.

Wegebau:

Grundsätze des Wegebaus, Unterbauplanum, Oberbau, seitliche Begrenzungen, Wegedecken, Wegaufbauten nach Belastungsarten.

Treppen und Rampen:

Stufen- und Fundamentarten, Handläufe und Geländer, Sicherheitsvorschriften, barrierefreies Bauen.

Oberflächenentwässerung:

lineare und punktuelle Entwässerung, Einlaufarten und Schächte.

Holzbau:

Hölzer für die Verwendung im Freien, chemischer und konstruktiver Holzschutz, handwerkliche Holzverbindungen, Konstruktionsprinzipien, Befestigungstechnik.

Mauerbau:

Mauersteine, Mauerwerksarten und -verbände, Fertigteile, Beton auf der Kleinbaustelle, Fundierung, Isolierung.

Wasseranlagen:

Wasseranlagen für Badezwecke, Vegetationsbecken, Wasseranlagen aus Beton, Kunststoff und Metall, Dichtung größerer Wasseranlagen in Grünanlagen und in der freien Landschaft.

Vegetationstechnische Bodenarbeiten:

Baugrund, Vegetations-, Filter-, Drän- und wasserspeichernde Schichten, Aufbau von Rasen- und Pflanzflächen, auf Dächern und im Sportplatzbau, Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung.

Pflanzen und Pflanzarbeiten:

normgerechte Beschaffenheit von Pflanzen, Pflanzverfahren, Baumschutz, genormte Kennzeichnung und Schreibweisen, Anwuchs- und Fertigstellungspflege.

Rasenbau und Saatarbeiten:

Rasengräser für Saatrasenmischungen nach Verwendungszeck, Fertigrasen, Bodenvorbereitung, Herstellungsverfahren, Pflegemaßnahmen.

Sportplatzbau:

Rasenspielflächen, Tennenflächen, kunststoff- und bitumengebundene Beläge, Baugrund, Anwuchs-, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Vergabewesen:

Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, Erstellen von Vergabeunterlagen, Kalkulationsgrundlagen, Aufmaß und Abrechnung.

Baustellenorganisation:

Ausführungsunterlagen, Materialbeschaffung, Leistungserfassung, Dokumentation.

4.10 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

- die für ihren Beruf wichtigen Entwurfs- und Konstruktionstechniken

in der rechnerunterstützten Konstruktion beherrschen.

Lehrstoff:

Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik, Lagepläne und Detailzeichnungen gängiger Elemente aus Gartengestaltung und Landschaftsbau, grafische Elemente.

Grafik:

Präsentation von Planungen unter Verwendung von Konstruktions- und Grafikprogrammen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.11 RAUMORDNUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Raumordnung:

Begriffe der Raumordnung, geschichtliche Entwicklung, Organisation, nominelle Raumordnung in Österreich, Raumplanung.

Landschaftspflege und Landschaftsplanung:

Grundlagenermittlung, Planungskonzepte, Planungsinstrumente.

4.12 TECHNIK IN DER GARTENGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Technische Darstellungsmethoden und Normen, Statik, Dynamik, Festigkeitslehre.

Werkstoffkunde:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Elemente der drehenden Bewegung.

Traktoren:

Arbeitsweise, Kraftübertragung, Hilfseinrichtungen und Bauarten des Verbrennungsmotors, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe, Anhänger.

Elektrische Maschinen, Anlagen und Energietechnik:

Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs- und Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Bioenergieanlagen.

Maschinen des Gartenbaus/des Garten- und des Landschaftsbaues:

Erdbau/Wegebau: Laderaupe, Radlader, Baggerlader, Drehkranzbagger mit Tieflöffel und anderen Werkzeugen, Minibagger, Grader, Fertiger, Transportmaschinen, Verdichtungsgeräte, Verlegemaschinen,

Mischmaschinen, Pressluftgeräte, Bodenbearbeitung: Pflug, Tieflockerer, Grubber, Fräse, Rüttelegge, Kreiselegge, Maschinen für

Saat und Pflanzung: Geräte für Pflanzenschutz und Kulturpflege, Düngungs- und Beregnungstechnik, Mähen, Schlägelmäher, Sichelmäher, Mulchmäher, Balkenmäher, Scheibenmähwerk, Trommelmähwerk, Spindelmäher, Großflächenmähwerk, Freischneider, Vertikutierer, Aerifizierer, Besander, Kompostgewinnung und Kompostbehandlung.

Organisation der Mechanisierung:

Kosten der Mechanisierung, Eigenmechanisierung, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Fremdmechanisierung, Wirtschaftlichkeit des Maschineneinsatzes.

  1. 5. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

5.3 MARKETING UND MANAGEMENT

Siehe Anlage 1.2.

5.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

6. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

7. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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