Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 1

Anlage 1.10

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT –

DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 6

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 7

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) . 3 3 2 8

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ........ 2 2 2 6

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3 *4) ......

2.4b Englisch-Fachseminar .....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung .................. - 2 3 5

2.6 Geographie ............... 2 - - 2

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ........ 2 - - 2

3.2 Angewandte Chemie ........ 2 2 - 4

3.3 Angewandte Biologie *5) .. 4 - - 4

3.4 Angewandte Mathematik .... 3 2 2 7

3.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............. 2 2 - 4

3.6 Angewandte Informatik .... 3 - - 3

4. Land- und Forstwirtschaft:

4.1 Pflanzenbau *5) .......... - 4 4 8

4.2 Nutztierhaltung *5) ...... - 4 4 8

4.3 Forstwirtschaft .......... 2 - - 2

4.4 Landtechnik und Bauen .... 3 2 3 8

4.5 Ländliche Entwicklung .... - - 2 2

5. Unternehmensführung und

Recht:

5.1 Volkswirtschaft .......... - - 2 2

5.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ....... 2 3 4 9

5.3 Marketing ................ - 2 - 2

5.4 Qualitätsmanagement ...... - - 2 2

5.5 Projektmanagement ........ - 2 - 2

5.6 Recht .................... - - 2 2

6. Leibesübungen ............ 2 2 - 4

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl .. 37 38 36 111

7. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 6

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 2

Qualitätsmanagement ..... - - 2 2

Leibesübungen ........... - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 3

Leibesübungen ........... 2 2 2 6

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte

Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen geteilt im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 6 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis II. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

Siehe Anlage 1.

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZENBAU

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.3 FORSTWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.1.

4.4 LANDTECHNIK UND BAUEN

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.5. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

5. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

5.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

5.4 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.6 RECHT

Siehe Anlage 1.

6. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

7. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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