Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 1

Anlage 1.8

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR

LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 3 3 2 - - 8

3.3 Angewandte Biologie *5) . 6 4 - - - 10

3.4 Mikrobiologie und Hygiene - - - 2 3 5

3.5 Lebensmittel- und

Biochemie ............... - - - 2 3 5

3.6 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4. Landwirtschaft:

4.1 Pflanzen- und Obstbau *5) - 3 3 - - 6

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 4 4 - - 8

4.3 Landwirtschaftliches und

technologisches Praktikum 4 2 6 - - 12

5. Technologie und

Laboratorium:

5.1 Chemisches- und

lebensmittelchemisches

Laboratorium ............ 2 2 2 2 2 10

5.2 Lebensmittel- und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - - - 4 4 8

5.3 Mikrobiologisches

Laboratorium ............ - - - 2 3 5

5.4 Lebensmittel- und

Biotechnologie .......... - - - 3 3 6

5.5 Maschinen und

Verfahrenstechnik ....... - 3 3 2 - 8

6. Unternehmensführung und

Recht:

6.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

6.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 4 4 10

6.3 Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 3 3

6.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

6.5 Recht ................... - - - - 2 2

7. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 36 37 36 180

8. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 8 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 8 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Integrierte

Managementsysteme ....... - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 MIKROBIOLOGIE UND HYGIENE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert der Mikroorganismen:

Verderbniserreger, Krankheitsverursacher, Produktionshilfsmittel bei der Lebensmittelherstellung, industrieller Einsatz von Mikroorganismen.

Beschreibung der Morphologie, der Vermehrung und der allgemeinen

Wachstumsbedingungen der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Wachstum und Vermehrung der Mikroorganismen:

Entwicklungsbedingungen.

Fermentationsverfahren und Wachstumskinetik.

Methoden zur Haltbarmachung von Lebensmitteln und deren Einfluss auf die Mikroorganismen:

Hitze, Kälte, Bestrahlen, Wasserentzug, Schutzgase, Druckverfahren, biologische und chemische Verfahren.

Stoffwechsel der Mikroorganismen:

Atmung, Gärung, anaerobe Atmung.

Lebensmittelvergiftungen:

Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelintoxikationen, Toxinfektionen, bakterielle und mykologische Lebensmittelvergiftungen.

Systematik der Mikroorganismen:

Bakterien, Pilze, Viren, subbiologische Systeme.

Einteilung der Mikroorganismen in Risikogruppen.

Mikrobiologie einzelner Lebensmittelgruppen:

Kohlenhydratische Lebensmittel, eiweiß- und fettreiche Lebensmittel, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Lebensmittelhygiene, Personal- und Betriebshygiene.

Molekularbiologie:

Gewinnung und Funktion von DNA und RNA, Grundlagen der Rekombination, Werkzeuge, DNA-Analyse, genetische Regulation des Intermediärstoffwechsels, genetische Veränderung von prokaryotischen und eukaryotischen Zellen, Einsatz und Kultivierung von rekombinanten Mikroorganismen und deren Bedeutung, Risken und Chancen der Gentechnologie.

3.5 LEBENSMITTEL- UND BIOCHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Chemische Analyse:

Probennahme, Inhaltstoffe von Lebensmitteln, Nachweis von Manipulationen, Analysenstatistik, Analysenstandardisierung, Methodenvalidierung.

Instrumentalanalytik:

Fotometrie, Spektroskopie, Chromatographie, Elektrophorese, Polarimetrie, Refraktometrie, enzymatische Analyse.

Biotechnologische Verfahren:

Fermentationen, Herstellung von Antibiotika, Enzymen, Hormonen, Konservierung- und Desinfektionsmittel/-verfahren, Biodiesel.

Lebensmittelanalytik:

Bedeutung, Nachweis und Wirkung von Zusatzstoffen/Rückständen in Lebensmitteln und deren gesundheitliche Auswirkung auf den Menschen.

Ernährung des Menschen:

Verdauung und Resorption, Bau – und Betriebsstoffwechsel, Stoffwechselkreisläufe, Stoffwechselstörungen, Bilanzierung von Nähr-, Wirk- und Mineralstoffen in der menschlichen Ernährung, Diätetik, Ernährungsgewohnheiten, Ernährungstheorien, Über- und Mangelversorgung, Einfluss der Zubereitung auf die Qualität der Nahrungsmittel, Genussmittel.

3.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZEN- UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Produktionsgrundlagen:

Boden, Wachstumsfaktoren, Fruchtfolge, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenbearbeitung, Saatgut, Grundzüge der Produktion und Qualitätssicherung im Obst-, Wein- und Gemüsebau.

Spezielle Pflanzenproduktion:

Getreide, Öl-, Eiweißpflanzen, Hackfrüchte und sonstigen Kulturen, Erkennen von landwirtschaftlich relevanten Pflanzen und deren Produkte, Methoden der Qualitätsbeurteilung pflanzlicher Produkte.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.3 LANDWIRTSCHAFTLICHES UND TECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Bodenbearbeitung, Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Pflanzenschutz, Bestandesführung im Acker-, Gemüse- und Obstbau.

Nutztierhaltung:

Fütterung und Haltung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Qualitätsmilchgewinnung sowie Qualitätsfleischgewinnung bei verschiedenen Nutztierarten.

Rohstofferfassung, Herstellen von Produkten und Vermarktung:

Übernahme und Bewertung von Rohstoffen, Be- und Verarbeitung von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren, Getreide, Obst, Gemüse und nachwachsenden Rohstoffen, Qualitätssicherung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Hygienebestimmungen unter gesetzlichen Vorschriften, Absatz und Vertrieb von Erzeugnissen.

Verfahrens- und Energietechniken:

Werkstoffbestimmung, Be- und Verarbeitung von Metall, Holz und Kunststoffen, Bedienung, Einstellung, Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten, Energie-, Wärme-, Kältetechnik und Pneumatik.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft, Grundlagen der Forstwirtschaft, Unfallschutz, Umweltmaßnahmen und Abfallbewirtschaftung.

Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

  1. 5. TECHNOLOGIE UND LABORATORIUM

5.1 CHEMISCHES- UND LEBENSMITTELCHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Laborgeräten und -werkstoffen, Gefahrensymbole, Rund S-Sätze gemäß Chemikaliengesetzgebung, Probennahme, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, analytisches Wägen, Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweise, Teststreifen, -stäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Spektralanalyse, Fotometrie, Spektroskopie, Refraktometrie, Polarimetrie, Kalorimetrie, Redoxpotentialmessung und andere chemisch-physikalische Messmethoden.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR, Elektrophorese und andere berufsfeldrelevante biotechnologische Untersuchungsmethoden.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

Analyse von Lebensmitteln:

Durchführung von produktionsbegleitenden Analysen, Endproduktkontrolle, Analyse von Fremdprodukten, Erkennung von Verfälschungen bei kohlehydratreichen, eiweiß- und fettreichen sowie vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln, Getränken.

Analyse von Hilfsstoffen der Lebensmittelerzeugung:

Analyse von Hilfs-, Bei- und Zusatzstoffen, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden sowie Analyse von Abfallprodukten, die für die gesetzeskonforme Entsorgung der Abfallprodukte notwendig ist, z.B. Kesselwässer, Kesselspeisewässer, Kondensatwässer, Abwasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Salzbad, Lab, Gewürze, Tafelsüßen.

Spuren- und Ultraspurenanalytik im Lebensmittelbereich:

Methoden und Probleme.

Qualitätsmanagement im Labor:

Überprüfung der Reagenzien und Geräte auf Einhaltung der vorgegebenen Grenzen, geeignete Protokollführung in einem qualitätsgesicherten Laboratorium, statistische Überprüfung und Bewertung der Messergebnisse.

Validierung in der Analytik:

Durchführen einer vollständigen Validierung einer analytischen Methode, Erstellung der statistischen Kenndaten einer Methode, Berechnung der Nachweisgrenze, Bestimmungsgrenze und der Erfassungsgrenze nach Normmethoden, Berechnung bzw. Bestimmung der Messwertunsicherheit, Bestimmung der kritischen Differenz, statistische Bewertung einer Methode.

5.2 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Technologische Grundlagen:

Gewinnung von Milchinhaltsstoffen, allgemeine verfahrenstechnische Abläufe.

Spezialverfahren:

Herstellung und Anwendung von Kulturen, Ultrafiltration, Fermentations- und Gärungsprozesse.

Verfahrensvergleiche:

Technologische Einfluss- und Steuerfaktoren der angewandten Eiweiß- und Fetttechnologie.

Rohstoffmanagement:

Anwendung von Zusatzstoffen, Rezeptur- und Auffettungsberechnungen.

Qualitätsmanagement:

Produktionsbegleitende Kontrollen und Endproduktkontrolle, Anwendung von HACCP und QM-Maßnahmen.

Sensorik:

Beurteilung nach verschiedenen Prüfverfahren, bewertende Prüfung mit Skale verschiedener Produkte.

Herstellung von Produkten:

Flüssige und fermentierte Milch- und Milchmischerzeugnisse, Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, reifende Käsesorten inklusive Salzen, Käsebehandlung, Drinks auf Milchbasis, Desserts, Convenience-Produkte, Soft- und Freezereis auf Milch- u. Wasserbasis, Konserven, Dauermilchprodukte, Milchanaloge.

Anlagenkomponenten:

Praktische Anforderung an Materialien, Produktleitungen, Verbindungen, Pumpen, Ventile, Behälter.

Wartung und Instandhaltung:

Erstellung von Wartungsplänen, Wartung von Dampfkessel-, Eiswasser- und pneumatischen Anlagen, Vorbereitungen für gesetzliche Überprüfungen, Inspektion und Wartung von Hebezeugen und mechanischen Antrieben, Vorbereitung auf die Dampfkesselwärterprüfung.

Elektro-, Mess- und Regeltechnik:

Aufbau von Installationsschaltungen, Messung elektrischer Arbeit und Leistung, Funktion von Spannungserzeugern und Drehstromsystem, Service und Funktionsprobe von Motoren, Antrieben und Gleichstrommaschinen, Messgerätekalibrierung, Justierung von Steuerungs- und Regelsystemen, elektrochemische Grundlagen, Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

5.3 MIKROBIOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laborgeräte und -einrichtungen:

Autoklav, Sicherheitswerkbank, Dampftopf, Kolbenhubpipetten, Nährmedienbereitung mit qualitätssichernden Maßnahmen, mikroskopische Präparate, diagnostische Differenzierungsmethoden.

Methoden zur Kultivierung von Mikroorganismen:

Bouillon-, Agarstich- und Agarschrägkultur, fraktionierter Ausstrich.

Kulturelle Keimzählverfahren:

Koch`sches Gussplatten-Verfahren, Spatel-Verfahren, Membranfilterverfahren, Petrifilm und andere Schnellverfahren, Bestimmung von Mikroorganismen in flüssigen Medien (MPN, Titer, Presence/Absence), Stammhaltung, Konservierung von Reinkulturen, Kultivierung, Isolierung, und Identifizierung von Mikroorganismen, Fertigtests-Schnelltests.

Produktuntersuchungen:

Kohlenhydratreiche, eiweiß- und fettreiche sowie vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke, Fertiggerichte, Kontrolle von Zusatzstoffen, Beurteilung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Verpackungsmaterialien.

Methoden zur Kontrolle der Personal- und Betriebshygiene:

Immunologische Tests, ATP-Messungen, Hygienekontrolle an Ort und Stelle.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik, enzymatische Tests, PCR.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

5.4 LEBENSMITTEL- UND BIOTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Lebensmitteltechnik:

Begriffsbestimmungen, mechanische Grundprozesse.

Thermische und andere physikalische Grundprozesse:

Erhitzen, Verdampfen, Trocknen, Kühlverfahren, Druckverfahren.

Emulgieren, Homogenisieren:

Emulsionstypen, Herstellung von Emulsionen, Emulgiermaschinen, Homogenisieren, Ziele und Wirkungsweise.

Membrantrennverfahren:

Grundlagen, Verfahren, Membranarten, Anwendungsgebiete.

Extrudieren:

Theorie und technische Grundlagen, Aufbau von Lebensmittelextrudern, Extruderarten, Extrusionsarten, Anwendungsbeispiele, Destillieren, Extrahieren, Rektifizieren.

Fermentieren:

Prinzipieller Aufbau eines biotechnischen Verfahrens, diskontinuierlicher Wachstumsprozess, kontinuierliche Fermentation, Bioreaktoren, Reaktorarten.

Verpacken:

Abfüllen, Erwartungen an die Verpackung, Schutzfunktionen der Packstoffe, Eigenschaften der Verpackungswerkstoffe, Dosieren und Abfüllen von Flüssigkeiten und pastösen Gütern, Dosieren und Abfüllen von rieselfähigen Trockengütern, Verpackungsverfahren, Einsatz und Wirkung von Lebensmittelzusatzstoffen.

Herstellungstechnologien von Lebensmitteln:

Kohlenhydratreiche-, fett- und eiweißreiche, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel, Getränke und Spirituosen, Zusatzstoffe.

Lebensmittelsensorik:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

5.5 MASCHINEN UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Maschinentechnische Einheiten und Normen:

Größen, Einheiten und Berechnungen.

Festigkeitslehre:

Größen, Einheiten und Berechnung.

Wärmelehre:

Größen, Einheiten und Berechnungen, Zustandsänderungen und Prozesse, Anwenden von Diagrammen und Tabellen.

Elektrotechnik:

Wirkungen des Stromes, Größen, Einheiten und Berechnungen, Schutzmaßnahmen, Stromerzeugung, Spannungsarten, Motorarten.

Technische Kommunikation:

Elektrische, hydraulische und pneumatische Symbole, elektrische Stromlaufpläne, hydraulische und pneumatische Schaltpläne, Verfahrensfließbilder, Rohrleitungs- und Instrumenten-Fließbilder.

Traktoren und Arbeitsmaschinen:

Arten, Hauptteile, Funktionen.

Dampfkesseltechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kesselarten, Berechnungen.

Kältetechnik:

Anlagenteile, Funktionen, Sicherheitseinrichtungen, Kälteanlagenarten, Berechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Fördertechnik:

Anlageteile, Funktionen, Schutzeinrichtungen, Berechnungen.

Steuer-, Mess- und Regelungstechnik:

Steuer- und Regelkreis, elektrische, elektronische, pneumatische und hydraulische Schaltelemente und Steuerungen, Messgeräte.

Norm- und Sicherheitsvorschriften.

  1. 6. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

6.3 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Siehe Anlage 1.5.

6.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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