Anlage 1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 1

Anlage 1.7

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LAND- UND

ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 2 10

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Zweite lebende

Fremdsprache *3) ........ - - 2 2 2 6

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 3 2 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

2.7 Psychologie und

Philosophie ............. - - - - 2 2

3. Kunst und Kultur:

3.1 Bildnerische Erziehung

und Gestaltung .......... 2 2 - - - 4

3.2 Musikerziehung .......... 2 - - - - 2

4. Naturwissenschaften:

4.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

4.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

4.3 Angewandte Biologie *4) . 3 4 - - - 7

4.4 Angewandte Mathematik ... 2 2 2 2 2 10

4.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............ - 2 2 - - 4

4.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

5. Landwirtschaft:

5.1 Pflanzen- und

Gartenbau *4) ........... - - 3 3 3 9

5.2 Nutztierhaltung *4) ..... - - 3 2 3 8

5.3 Landwirtschafts- und

Gartenbaupraktikum ...... 3 3 3 3 - 12

5.4 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2

6. Ernährung:

6.1 Ernährung und

Lebensmitteltechnologie . - 3 3 3 3 12

6.2 Küchenführung und

Lebensmittelverarbeitung 3 3 3 3 - 12

7. Unternehmensführung und

Recht:

7.1 Volkswirtschaft ......... - - - - 2 2

7.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *4) ...... - 2 4 4 3 13

7.3 Marketing ............... - - - - 3 3

7.4 Haushaltsmanagement *4) . 2 3 - - - 5

7.5 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2

7.6 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

7.7 Recht ................... - - - - 2 2

8. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 35 37 35 178

9. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *5)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Mit Übungen.

*5) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

2.7 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pädagogik:

Erziehungsbegriff, Erziehungsziele und -methoden.

Psychische Funktionen und Kräfte:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken, Theorien und Techniken des Lernens, tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Entwicklungspsychologie:

Anlage und Umwelt, Kindes- und Jugendalter, individuelle und soziale Probleme des erwachsenen und des alternden Menschen, Aggressionsforschung.

Sozialpsychologie:

Sozialisation, menschliche Beziehungsformen, Konflikte, massenpsychologische Phänomene, Werbepsychologie.

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Logik.

Mensch und Werte:

Werteproblematik, Ethik, Ästhetik.

Mensch und Natur:

ökologische Denkmuster, Natur - Technik - Gesellschaft.

Mensch, Transzendenz und Metaphysik:

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

3. KUNST UND KULTUR

3.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Zeichnen, Malen, Modellieren:

Geometrische Körper, Naturformen, Licht und Schatten, Abstraktion von Naturstudien.

Schrift:

Gebrauchsschriften, Zierschriften, Verbinden von Schrift und Ornament.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang, graphische, dekorative und künstlerische Gestaltung, Formgebung von unterschiedlichen Werkstoffen, Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Kunstbetrachtung:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel, formale und inhaltliche Analyse von Werken der bildenden Kunst und des Kunsthandwerkes.

Textiles- und kunsthandwerkliches Gestalten:

Textile und kunsthandwerkliche Techniken, Handarbeitstechniken, Materialberechnung anhand von Werkstücken.

Materialien:

Textile und ergänzende Rohstoffe, Zubehör, Behandlung und Verwendung.

3.2 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Notenlehre und Tonsysteme:

Noten, Pausen, Versetzungszeichen, Tempo-, Dynamik- und Vortragszeichen, Chorpartitur, Dur- und Molltonleiter.

Musikgeschichte:

Anfänge, Barock, Wiener Klassik, Romantik, Musik des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart.

4. NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

4.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

4.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

4.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

4.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.1.

4.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

5. LANDWIRTSCHAFT

5.1 PFLANZEN- UND GARTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Boden:

Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.

Agrarmeteorologische Grundlagen:

Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.

Produktion am Ackerland:

Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.

Gemüsebau:

Blattgemüse, Kohlgemüse, Fruchtgemüse, Gewürz- und Heilkräuter, Zwiebel- und Lauchgemüse, Hülsenfrüchte, Wurzel- und Knollengemüse, Feldgemüsebau, Dauerkulturen.

Obstbau:

Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse, Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen, Obstverarbeitung.

Zierpflanzenbau:

Laub- und Nadelgehölze, Hecken, Stauden, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Sommerblumen.

Gestaltung:

Bauerngarten und Wohngarten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

5.3 LANDWIRTSCHAFTS- UND GARTENBAUPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.

Nutztierhaltung:

Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.

Gartenbau:

Kleinklima, Vermehrung, Saat und Pflanzung, Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung, Pflanzenschutz, Ernte und Lagerung, Topfen und Bindereiarbeiten.

Forstwirtschaft:

Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege.

Veredelung und Vermarktung:

Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.

Landtechnik:

Bedienung, Einstellung und Wartung von Maschinen und Geräten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

Dienstleistungen im ländlichen Raum:

Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.

5.4 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

6. ERNÄHRUNG

6.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung, Kreislauf der Stoffe in der Natur, Aufgaben der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Folgen der Über- und Unterversorgung, Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Getränke und Zusatzstoffe:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie, alternative Produktionsformen, Ernährung verschiedener Zielgruppen, außer Hausverpflegung, Lebensmittelrecht.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung, Alternative Ernährungsformen, Essstörungen, Welternährung.

Verarbeitung und Konservierung:

Lebensmittelhygiene, -richtlinien, Qualitätssicherung, Lagerungsbedingungen, Lagerfähigkeit, Konservierungsstoffe, Konservierungsmethoden, Lebensmittelvergiftung.

Sensorik von Lebensmitteln:

Begriffsbestimmungen, Prüfpersonen, Sinnesphysiologie, Normen und Prüfverfahren.

6.2 KÜCHENFÜHRUNG UND LEBENSMITTELVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Organisation:

Einzelplatzküche und Betriebsküche, Einsatz und Wartung von Maschinen und Geräten, Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel, Hygienevorschriften, Nährwert-, Mengen- und Preiskalkulationen, Qualitäts- und Preisvergleiche, Vergleiche von Arbeitsmethoden, Lagerung und Kontrolle von Vorräten, Großküchenführung, Herstellung, Lagerung und Einsatz von Halbfertig- und Fertigprodukten für Haushalt, Großküche und Agrartourismus, Gesamtorganisation, Kostpläne, Sonderkostformen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Garmachungsarten von einfachen Speisen der österreichischen Küche, Abwandlung und Erweiterung der Grundrezepte, Garmachungsarten, Menüplanung, regionale Gerichte, Anrichten und Garnieren von Speisen, Menüs nach ernährungswissenschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen optimieren, Menüs für besondere Anlässe, Getränke, Spezialitäten der regionalen, nationalen und internationalen Küche, Patisserie.

Lebensmittelverarbeitung:

Obst- und Gemüseverarbeitung, Kräuter, Getreideerzeugnisse, Fleischverarbeitung, Herstellung von Fleisch- und Fleischdauerwaren, Konservierungstechniken.

  1. 7. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

7.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

7.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

7.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

7.4 HAUSHALTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Haushaltsökonomie und –soziologie:

Haushaltsformen, Funktionen der Privat- und Großhaushalte.

Haushaltshygiene:

Hygienestandards, Hygienepläne, Maßnahmen und Kontrolle.

Haushaltsökologie:

Umweltschutz und Kreislaufdenken, Recycling, Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung.

Ergonomie:

Menschliche Arbeitsleistung, Arbeitsbelastung, Einfluss von Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzgestaltung.

Tischkultur und Service:

Esskultur, Tischzubehör, Gedeckarten, Tischgestaltung und Dekoration, Servierarten und –systeme, Getränkeservice, Speisen-, Menü- und Getränkearten, Buffet, Bankett, Arbeiten am Tisch des Gastes.

Arbeitsorganisation:

Datenermittlung und -analyse im Haushalt und Dienstleistungsbereich, Großhaushalt und institutioneller Haushalt, Personalorganisation.

Management im Dienstleistungsbereich:

Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, innovative Dienstleistungen, persönliche, familiäre und betriebliche Voraussetzungen, Zielgruppen, Vermarktungsformen, betriebliche Infrastruktur.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. Jahrgang 1 Wochenstunde und im II. Jahrgang 2 Wochenstunden.

7.5 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.6 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

7.7 RECHT

Siehe Anlage 1.

8. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

9. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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