Anlage1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1.6

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR FORSTWIRTSCHAFT

Anlage1

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - 2 - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 3 2 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 2 2 - - - 4

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie *5) . 4 4 - - - 8

3.4 Angewandte Mathematik ... 4 3 2 2 - 11

3.5 Darstellende Geometrie

und CAD ................. - 3 - - - 3

3.6 Chemisches u. technolog.

Laboratorium ............ - 2 - - - 2

3.7 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4. Forstliche Produktion und

Naturraummanagement:

4.1 Waldökologie und

Waldbau *5) ............. 2 2 2 2 2 10

4.2 Forst- und

Umweltschutz *5) ........ - - - 3 2 5

4.3 Jagdwesen und

Fischerei *5) ........... 2 2 2 - - 6

4.4 Land- und Almwirtschaft . - - 2 - - 2

4.5 Holzprodukte und

Bioenergie *5) .......... - - 2 2 2 6

4.6 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2

4.7 Forstliches Praktikum ... 3 2 3 2 - 10

5. Forstliches

Ingenieurwesen:

5.1 Forst- und

Arbeitstechnik *5) ...... 2 2 2 2 2 10

5.2 Vermessung und

Forsteinrichtung *5) .... - - 3 3 4 10

5.3 Bauwesen und alpine

Naturgefahren *5) ....... - - 2 2 4 8

6. Unternehmensführung und

Recht:

6.1 Volkswirtschaft ......... - 2 - - - 2

6.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 3 4 4 11

6.3 Marketing ............... - - - - 2 2

6.4 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2

6.5 Projektmanagement ....... - - 2 - - 2

6.6 Recht ................... - - - - 3 3

7. Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 35 36 37 37 35 180

8. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

Darstellende Geometrie

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 DARSTELLENDE GEOMETRIE UND CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Räumliches Koordinatensystem und Abbildungsmethoden:

Parallelprojektion, Normalprojektion, Zentralprojektion, Zeichentechniken, technische Normen.

CAD – Programme:

Aufbau, Logik und Vergleich verschiedener CAD–Programme, Erstellen, Bearbeiten und Bewegen von 2D- und 3D-Objekten, Visualisierung, Datenimport und –export.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen und Axonometrie:

Polygone, Kurven, Polylinien, Polyeder, krumme Flächen, entsprechende Volumskörper.

Eigenschaften von Objekten:

Lage im Raum, wahre Längen von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten.

Netze und Abwicklungen:

Ebene Schnitte und Durchdringungen von Flächen und Körpern, Erzeugung durch Boolesche Operationen, Einteilung und Eigenschaften von Durchdringungskurven, Sonderfälle.

Kotierte Projektion:

kotierter Grundriss, Schichtenpläne, Profile, Dämme, Einschnitte, Böschungslinien und Böschungsflächen.

Anwendungen:

Dachausmittlungen, Straßen und Wegebau, Vermessungsaufgaben.

3.6 CHEMISCHES UND TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, vorbeugender Brandschutz und Entstehungsbrandbekämpfung, Umgang mit Chemikalien und Laborgeräten, Werkstoffe im Labor, Gefahrensymbole, R- und S- Sätze, Grundzüge des Chemikalienrechts, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Organisation und Durchführung der Laborabfall-Entsorgung, Probennahme und Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung, analytisches Wägen, Masse- und Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionen- und Kationennachweise, Teststreifen, Teststäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische und physikalische Methoden zur Wasser- und Bodenuntersuchung:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Fotometrie und Spektralanalyse, Redox-Potenzialmessung an Wasser- und Bodenproben.

Mikrobiologische Methoden zur Wasseruntersuchung:

Nährkartonscheiben und Fertigtest-Sätze.

Physikalische und chemisch-technologische Untersuchungen von Holz und Holzprodukten:

Chemischer Aufschluss, thermische Zersetzung, Erzeugung und Untersuchung modifizierter Naturstoffe, Trocknen, Untersuchung von chemischen und physikalischen Eigenschaften, Belastungsprüfung und Haltbarkeitstest, kalorimetrische Heizwert- und Brennwert-Bestimmung.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, rechnerunterstützte Auswertemethoden, Literaturrecherche unter Zuhilfenahme zeitgemäßer Informationsangebote.

Labororganisation:

Planung und Einrichtung eines einfachen Betriebslaborarbeitsplatzes, Organisation der Geräte- und Stoffbeschaffung sowie der Abfall-Entsorgung.

3.7 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

  1. 4. FORSTLICHE PRODUKTION UND NATURRAUMMANAGEMENT

4.1 WALDÖKOLOGIE UND WALDBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe:

Definitionen waldbaulicher und standortkundlicher Begriffe, Zahlen und Fakten zum Wald, Waldentwicklung, Waldfunktionen, Stabilität und Labilität, Biodiversität.

Klimakunde:

Elemente des Wetters, Wetterbeobachtung, meteorologische Messgeräte, Waldklimastation, Wettervorhersage, Waldklimakunde, klimatische Zonierung, Klimadiagramme, Klimacharakteristik Österreichs.

Bodenkunde und Bodenökologie:

Bodenentwicklung und Bodenbildung, Bodenbestandteile, Aufbau des Bodenkörpers, Bodengefüge, Bodendichte, Bodenarten, Bodentypen, Bildungsbedingungen, Eigenschaften, Vorkommen, bodenökologische Verhältnisse, Grundsätze der Bewirtschaftung, Bodenhaushaltsprozesse, Nährstoffverfügbarkeit, Werbung von Bodenproben, Standortsbeurteilung über Waldbodenpflanzen, Standortskartierung.

Baumarten und Waldgesellschaften:

Baumklassifikation, Struktur von Beständen, Bestandesparameter, Entwicklungsphasen, Mischungen, Bestandesbeurteilung, Bestandesentwicklung, Wald- und Wuchsgebiete Österreichs, Höhenstufen, potenzielle natürliche und aktuelle Vegetation, Forstgesellschaften, fremdländische Nadel- und Laubbäume.

Waldverjüngung:

Baumartenwahl.

Verjüngungsverfahren: Kahlschlag, Saumschlag, Schirmschlag,

Femelschlag, kombinierte Verfahren.

Künstliche Verjüngung:

Saatgut, Blüte, Reife, Erntemethoden, Pflanzgut, Klassifikation, vegetatives und generatives Pflanzgut, Qualitätskriterien, Forstgarten, Saaten, Verschulung, Wurzelschnitt, Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, Pflanzverbände und –verfahren für reine und gemischte Bestände, Vorwald, Unterbau, Voranbau, Nachanbau, Hochlagenaufforstung, Aufforstung von Sonderstandorten.

Waldpflege:

Jungwuchs- und Dickungspflege, Astung, Maßnahmen der Verjüngungseinleitung, Behandlungskonzepte für die Hauptbaumarten, Rein- und Mischbestände.

Wälder im erhöhten öffentlichen Interesse:

Schutz- und Bannwälder, Wasser- und Quellschutzwälder, Erholungswälder.

Betriebsarten und Waldbausysteme:

Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Plenterwald, naturnahe Waldbewirtschaftung, Bewirtschaftung von Bauernwäldern, Umwandlung und Überführung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden und im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Begriffe:

Forstschaden, Schädling, Waldkrankheit, Kalamität, pathogene Faktoren, Pathozön, Waldhygiene, Waldtherapie, Artenschutz.

Abhängigkeit, Verlauf und Auswirkungen von Waldkrankheiten:

Disposition des Einzelbaumes und des Bestandes, Krankheitssymptome am Einzelbaum und am Bestand, Krankheitsverlauf, wirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf das Ökosystem.

Insekten:

Anatomische Erkennungsmerkmale, Entwicklung, Lebensweise und Massenwechsel, forstnützliche und forstschädliche Arten.

Niedere Tiere, Mikroorganismen und Pflanzen im Forstschutz:

Schmarotzerpflanzen, Mikroorganismen, phytopathogene Würmer.

Pilze:

Aufbau, Lebensbedingungen, Ausbreitung, forstnützliche und forstschädliche Arten.

Wirbeltiere:

Forstnützliche und forstschädliche Wirbeltiere, Wildschadensabwehrmaßnahmen, waldbauliche und jagdliche Vorbeugungsmaßnahmen.

Schädlingsbekämpfung:

Schreckstoffe, Lockstoffe, gefährliche Stoffe, im Forst zugelassene Wirkstoffe, biologische und integrierte Bekämpfungsmaßnahmen.

Abiotisch bedingte Forstschäden:

Forstschäden durch Immissionen, Boden- und Umweltverschmutzungen, Waldbrände, Witterungsschäden, bewirtschaftungsbedingte Schäden.

Umweltschutz:

Ökologie und Systemdenken, Umweltbereiche, Einfluss des Menschen auf die Umwelt, Umweltschutzvorschriften, Umweltverträglichkeit, qualitative und quantitative Schadenserfassung, Schutzmaßnahmen und Alternativen.

Forstschutzdienst:

Aufgabenbereich, Pflichten und Rechte der Forstschutzorgane.

Waldhygiene und Waldtherapie:

Saubere Waldwirtschaft, forstschutzorientierter Waldbau, gesetzliche Vorbeugungsmaßnahmen, Forstschutzplanung, Wertung der mechanischen, chemischen, biologischen und integrierten Bekämpfung.

Forstlich-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken:

Anlegen von Sammlungen, Präparation, Schadensaufnahmen.

Gesetzliche Bestimmungen:

Forst- und Umweltschutzrecht, Hygienevorschriften.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.3 JAGDWESEN UND FISCHEREI

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wildökologie:

Lebensraumbeurteilung, Habitatqualität, Populationsdynamik, wildökologische Raumplanung.

Wildkunde:

Jagdliche Terminologie, Merkmale, Lebensweise, Lebensraumansprüche, wirtschaftliche Bedeutung und Schäden, Krankheiten, Parasiten, Feinde.

Wildhege:

Revier- und Äsungsverbesserung, Fütterung, Regulierung des Wildstandes und der Feinde des Wildes.

Jagdbetrieb:

Wildstandsbewirtschaftung, Jagdarten, Jagdorganisation, Vergabe und Verpachtung von Jagden und Abschüssen, Schuss- und Pirschzeichen, Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Vermarktung, Reviereinrichtungen, jagdliches Brauchtum, Trophäenbewertung.

Jagdhunde:

Rassen, Gebrauchsklassen, Haltung und Pflege, Krankheiten, Zucht, Abrichtung und Führung.

Schießwesen:

Waffenkunde und Munition, Optik, Ballistik, Sicherheit im Umgang mit Waffen, Waffenpflege.

Allgemeine und spezielle Fischkunde:

Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Lebensraum Wasser, Krankheiten, Parasiten, Feinde, wirtschaftliche Bedeutung der Fischarten.

Fischereiliche Praxis:

Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische und Krebse, Gewässerpflege, Fischzucht und Teichwirtschaft, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Verpachtung, Vergabe von Lizenzen.

Rechtskunde:

Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Tier- und Naturschutzgesetz, Wasserrecht, Hygienevorschriften, Bestimmungen der EU.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II. und III. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.

4.4 LAND- UND ALMWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Landwirtschaft:

Volkswirtschaftliche Bedeutung, Bedeutung für die Erhaltung des ländlichen Raumes.

Pflanzenbau:

Ackerbau, Pflanzenschutz, Maschinen zur Bodenbearbeitung, Pflege und Ernte.

Spezialkulturen:

Obst, Wein, alternative Produkte.

Grünlandwirtschaft:

Düngung, Pflege, Nutzung, Mechanisierungsmöglichkeiten.

Tierhaltung:

Nutztiere, intensive und extensive Tierhaltung, Fütterung, Haltungsformen, Gatterwirtschaft, Viehverkehr, Tierkrankheiten.

Landwirtschaftlicher Betrieb:

Betriebsformen, Betriebsführung, Einheitswert, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftliche Genossenschaften, Maschinen- und Betriebshilferinge, Förderanträge und Förderungsstellen, bäuerliche Nebentätigkeiten, bäuerliches Familienunternehmen, Vermietung und Verpachtung.

Bäuerliche Waldwirtschaft:

Besonderheiten, Bewirtschaftungsformen, Vermarktung.

Almwirtschaft:

Behörden und gesetzliche Grundlagen, Almnutzung durch Landwirtschaft, Tourismus und Jagd, standortgerechte Weide- und Almpflegemaßnahmen, Förderungen.

4.5 HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Rohstoff Holz:

Anatomie des Holzes, Physik des Holzes, mechanische Eigenschaften, Holzeigenschaften und Holzmerkmale und deren Beurteilung für die Verarbeitung.

Rundholzsortimente:

Ausformung von Nadel- und Laubholzsortimenten.

Vermarktung von Holz, Holzprodukten und Bioenergie:

Ausschreibungen, Verträge, Controlling, Ein- und Verkauf.

Holzschutz:

Holzschädlinge, Holzschutzmittel, Holzschutzverfahren, konstruktiver Holzschutz.

Holzbearbeitung:

Oberflächenbearbeitung, spanlose Formung.

Holzwerkstoffe:

Massivholzplatten, Spanplatten, Holzfaserplatten, Brettschichtholz, Konstruktionsvollholz, vergütetes Vollholz, Furniere, Lagenhölzer, Holzwolleplatten, Entwicklungen.

Verarbeitungsprodukte:

Papier, Chemiefasern, Kunststoffe.

Sägeindustrie:

Geschichtliche Entwicklung, Einrichtungen im Sägewerk, Sägebetrieb, Sägeinstandhaltung, Produktionsgrundlagen, Arbeitsablauf und Arbeitstechnik, Schnittholztrocknung.

Bioenergie:

Formen der Bioenergie, Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Anlagen zur Bioenergienutzung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 0,5 Wochenstunden.

4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

4.7 FORSTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Waldökologie und Waldbau:

Künstliche Bestandesbegründung, Pflege von Kulturen und Dickungen, Wertastung mit Handsägen und motormanuellen Hochentastern, Auszeige.

Forst- und Arbeitstechnik:

Spanende Metallbearbeitung, spanlose Metallbearbeitung, Verbindungstechniken, Wartung, Instandsetzung und Betrieb von Handwerkzeugen und Motorgeräten, manuelle und maschinelle Holzbearbeitung, Holzernte im Schwach- und Starkholz, Holzrückung mit Handwerkzeugen und maschinell im Bodenzug bzw. am Tragseil, Planung und Organisation von Holzernteeinsätzen, Arbeitsuntersuchungen im Bereich der Ergonomie und Arbeitsmedizin bzw. Vorgabezeitermittlung, Erarbeiten von Zielvereinbarungen sowie Erstellen und Erteilen von Arbeitsunterweisungen und Arbeitsaufträgen.

Jagdwesen und Fischerei:

Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Reviereinrichtungen:

Hochstände, Pirschsteige, Salzlecken, Wildfütterung, Prossholzvorlage und Schutzmaßnahmen, Wildbretbehandlung und Wildbrethygiene, Waffenführung und –handhabung, Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Jagdwaffen, Schießen mit Luftgewehr, Kleinkaliber, Großkaliber, Schrot sowie Faustfeuerwaffen, Wildbeobachtungen und Habitatsbeurteilung, Pflege und Bewirtschaftung von Gewässern, Fangmethoden.

Forst- und Umweltschutz:

Verbissschutz, Anbringen von Fegeschutz, Anlegen von Kulturschutzzäunen, Erkennen von Schäden, Erheben und Bewerten von Verbiss- und Schälschäden, Schädlingsbekämpfung.

Bauwesen und alpine Naturgefahren:

Instandhaltung von Straßen, Brücken und Steigen, Herstellung und Instandhaltung von Erholungseinrichtungen, Sicherung von Böschungen, Erhaltung und Errichtung von Gebäuden und Holzbauwerken.

  1. 5. FORSTLICHES INGENIEURWESEN

5.1 FORST- UND ARBEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Werkstoffkunde, Betriebsmittel:

Metallbearbeitung, Maschinenelemente, Schweißtechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Land- und Forstmaschinentechnik, Einführung in die Festigkeitslehre.

Werkzeuge und Kleingeräte der Forstwirtschaft:

Handwerkzeuge für den Waldbau, Forstschutz und Holzernte, Motorsäge, Instandsetzung und Pflege, Forstseile.

Fäll- und Schneidetechnik:

Arbeitsmethoden in der motormanuellen Holzernte, Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung.

Ausbildung des Forstarbeiters:

Berufsstand, Ausbildungsvorschriften, Arbeitspädagogik, Arbeitswissenschaft.

Grundlagen der Ergonomie:

Körperliche Voraussetzungen und Leistungsfähigkeit, Beanspruchung des Menschen bei der Arbeit, Ermüdung und Erholung, Ernährung, ergonomische Arbeitsgestaltung, Arbeitszeitgestaltung.

Arbeitshygiene und Arbeitssicherheit:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverantwortlichkeit, Unfallstatistik, Unfallmeldung.

Arbeitsverfahren und -methoden in der Holzernte:

Technischer, ökologischer und ökonomischer Vergleich, Entscheidungskriterien.

Rücke- und Bringungsmethoden:

Manuelle Lieferung, tierischer Zug, Log Line, Rückung mit Schleppern, Seilverfahren, Forwarder, Hubschrauber.

Hoch- und vollmechanisierte Holzernte:

Prozessor- und Harvestertechnik.

Spezialmaschinen der Forstwirtschaft:

Maschinen für die Fällung, Entastung, Entrindung, Ausformung, Rückung und Bringung, für den Forstgarten, Forstkulturen, Forstschutz und Bestandspflege, zum Hacken und Spalten, zum Laden, Instandsetzung, Pflege.

Holzernte:

Lagerung und Transport des Holzes, Holzflussmanagement und Logistik im Holzernteprozess, Holzernte durch Unternehmer und Bauernakkordanten.

Leistungsbewertung in der Forstwirtschaft:

Leistungsgrundlagen, Leistungsuntersuchung, Ermittlung der Vorgabezeiten für forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

Entlohnung:

Arbeitsbewertung, Lohnformen, Beispiele angewandter Entlohnungstabellen.

Arbeitssteuerung:

Arbeitsplanung, Arbeitsgestaltung, Arbeitsauftrag, Arbeitsüberwachung, Arbeitspsychologie, Führungstechnik.

Maschinenkostenrechnung:

Einsatzbezogene Kostenträgerrechnung.

Vergabe forstlicher Arbeiten an Dienstleister.

Supply Chain Management, Logistiksysteme.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

5.2 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Elemente der Vermessungskunde:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Koordinatensysteme.

Geräte:

Rollmaßbänder, messtechnisches Zubehör, Rechtwinkelgeräte, Bussolen, Theodolite und ihre Bauteile, Nivellierinstrumente, GPS-Geräte.

Messungen:

Abstecken von Geraden, rechten Winkeln und Kreisbögen, Messungen mit einfachen Hilfsmitteln, Längenmessung, Winkelmessung.

Vermessungsverfahren:

Koordinatenarbeit, Aufnahmeverfahren, Höhenmessung, Aerofotogrammetrie, Flächenermittlung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne und Forstkarten.

Besitzstandssicherungen:

Herstellung verlorener Grenzen, Grenzsicherung, Vermessungsdaten.

Rechtsgrundlagen der Vermessung:

Gesetze, Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme.

Messgeräte der forstlichen Biometrie:

Kluppen, Höhenmesser, Zuwachsmessgeräte, Relaskope.

Messungen und Berechnungen an einzelnen Stämmen und Bäumen:

Maßeinheiten, Begriffe, Abmaßlisten, Fehlerquellen, Formzahl und Baumform, Verfahren der Massenermittlung, Stammanalyse, Konkurrenzindizes.

Messungen und Berechnungen an Beständen:

Vollaufnahme, Stichprobenverfahren, Stammzahlverteilung, Massenmittelstämme, Mittel- und Oberhöhen, Bestandsformzahl, -masse, -grundfläche, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Massentafeln, Ertragstafeln, Sortentafeln, Waldwachstumssimulatoren.

Zuwachsermittlung:

Laufender und durchschnittlicher Zuwachs, prozentueller Zuwachs, Wertzuwachs, Bestimmung am Einzelbaum und am Bestand.

Theorie der Forsteinrichtung:

Begriffe, räumliche Waldeinteilung, betriebstechnische Gliederung, Zustandserfassung, Planung, Vollzugskontrolle.

Vorbereitung der Forsteinrichtung:

Materialsammlung und -sichtung, Waldbegehung, Arbeitsplan, Vergabe an Dienstleister.

Außenarbeiten der Forsteinrichtung:

Bestandsausscheidung, Standortbeschreibung, Bestandsbeschreibung, Einzelplanung, Vermessung, digitale Datenerfassung.

Innenarbeiten der Forsteinrichtung:

Kontrolle und Digitalisierung von Daten, Planung der räumlichen Ordnung, Flächenermittlung, vorläufiger Nutzungsplan, Hauptergebnisse, Produktions- und Ertragsregelung, Operatserstellung mit Hilfe von Programmen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.

5.3 BAUWESEN UND ALPINE NATURGEFAHREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Statik:

Kraft und Kraftsysteme, Schwerpunkt und statisches Moment, statisch bestimmte Träger, Auflagerdrücke, maximales Moment, Querkraftverlauf, Erd- und Wasserdruck auf ebene Flächen.

Festigkeitslehre:

Spannung und Verformung, Beanspruchungsarten, Trägheitsmoment, Widerstandsmoment, einfache Träger und Druckstäbe aus Holz und Stahl, Mauerspannungen bei ausmittiger Belastung.

Stahlbetonbau:

Grundlagen, Berechnung und Dimensionierung einfacher Bauteile.

Bauzeichen:

Normen und Symbole.

Baustoffe:

Bausteine, Beton, Bauplatten und Rohre, Isolierstoffe, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe, Bindestoffe, bauphysikalische Eigenschaften.

Hochbau:

Fundamente, Wände und Mauern, Decken, Fußböden, Stiegen, Holzkonstruktionen, Dachdeckung, Fenster und Türen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen.

Forstlicher Straßenbau:

Planungsgrundsätze, generelle Planung und Detailplanung, Bauausführung, Unterbau, Oberbau.

Forstlicher Brückenbau:

Planungsgrundsätze, Ermittlung des Durchflussprofiles, Belastungsannahmen, Dimensionierung, Unterbau, Widerlager, Joche und Pfeiler, Oberbau, Holz-, Stahlbeton- und Stahltragwerke, Brückeninstandhaltung.

Wildbachverbauung:

Rechtliche Grundlagen, Organisation der Wildbach- und Lawinenverbauung, Charakteristik der Wildbäche, Ursachen des Wildbachgeschehens, Rutschungen, Erosionsformen.

Hydraulik und Gewässerkunde:

Niederschlag und Abfluss, Hoch- und Betriebswassermengen, Geschiebeentstehung, Geschiebebetrieb, Energielinie, Wassergeschwindigkeit, Schleppkraft, Gerinnequerschnitt.

Technische Maßnahmen:

Grundbau, Verminderung der Geschiebebildung, Geschiebeablagerung, Künetten.

Lawinenverbauung:

Schneearten, Schneeumwandlung, Schneedecke, Lawinenklassifikation, Dynamik und Kräfte, Beurteilung der Lawinengefahr, Anrissgebiet, Stützverbauung, Verwehungsverbauung, Sturzbahn und Ablagerungsgebiet.

Temporärer Lawinenschutz:

Organisation, Maßnahmen.

Baustelleneinrichtung und Baubetrieb:

Einrichten von Baustellen, Transport und Lagerung von Baumaterial und Gerät, Unterkünfte, Versorgung und Entsorgung, Arbeitsplanung, Sicherheitsvorschriften, Baumaschinen, Bauplanung und Baurecht, Baufinanzierung, Vergabe von Leistungen.

Forstlich-biologische Maßnahmen:

Schutz- und Bannwaldbewirtschaftung, Hochlagenaufforstungen, Begrünung von Blaiken, Anrissen und Rutschungen, Regulierung von Servituten, flächenwirtschaftliche Projekte, Integralmelioration.

Gefahrenzonenplanung:

Einteilung der Zonen, Gefahrenzonenplan.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.

  1. 6. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

6.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

6.4 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.6 RECHT

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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