Anlage1 Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 1.1

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

1. Religion ................ 2 2 2 2 2 10

2. Humanwissenschaften und

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 2 2 2 2 2 10

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - 2 - - - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 2 6

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3. Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 3 2 2 - - 7

3.3 Angewandte Biologie *5) . 6 4 - - - 10

3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.5 Chemisches und

biotechnologisches

Laboratorium ............ 1 2 2 - - 5

3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

4. Land- und

Forstwirtschaft:

4.1 Pflanzenbau *5) ......... - 4 4 4 4 16

4.2 Nutztierhaltung *5) ..... - 3 4 3 4 14

4.3 Forstwirtschaft ......... - - 3 - - 3

4.4 Landwirtschaftliches

Praktikum ............... 4 4 3 2 - 13

4.5 Landtechnik und Bauen *5) - - 4 4 5 13

4.6 Ländliche Entwicklung ... - - - - 2 2

5. Unternehmensführung und

Recht:

5.1 Volkswirtschaft ......... - - - - 2 2

5.2 Betriebswirtschaft und

Rechnungswesen *5) ...... - - 3 6 4 13

5.3 Marketing ............... - - - - 3 3

5.4 Qualitätsmanagement ..... - - - 2 - 2

5.5 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

5.6 Recht ................... - - - - 2 2

6. Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl . 33 34 37 37 37 178

7. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und

III. Jahrgang

Abschnitt II 14 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 4 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Qualitätsmanagement ..... - - - - 2 2

Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2

____________________________________________________________________

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

____________________________________________________________________

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10

____________________________________________________________________

Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 6 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

3. NATURWISSENSCHAFTEN

Anlage1

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumstechnik:

Verhalten im Labor, Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Laborgeräten und -werkstoffen, Gefahrensymbole, Rund S-Sätze gemäß Chemikaliengesetzgebung, Probennahme, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, analytisches Wägen, Dichtebestimmung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweis, Teststreifen, -stäbchen und andere Schnelltestmethoden, Gravimetrie, Maßanalysen.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

pH-Wert-Messung, Chromatographie, Spektralanalyse, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Kalorimetrie, Redoxpotenzialmessung und andere chemisch-physikalische Messmethoden.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren, MPN-Tests/Titerbestimmungen, Hemmstofftests, Fertigtest-Sätze.

Biotechnologische und molekularbiologische Verfahren:

Fermentationstechnik, Prozesstechnik (Gärungsverlauf), enzymatische Tests, PCR, Gelelektrophorese und andere berufsfeldrelevante biotechnologische Untersuchungsmethoden.

Methodenbewertung:

Fehlerfortpflanzung und Fehlerabschätzung, Auswertemethoden.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

  1. 4. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Boden:

Geologische Grundlagen der Bodenbildung, bodenbildende Prozesse und Bodentypen, Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz, Bodenbewertung.

Agrarmeteorologische Grundlagen:

Klimafaktoren, Lenkung des Bestandesklimas.

Kulturmaßnahmen:

Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz.

Saat- und Pflanzgut:

Züchtung, Sortenzulassung, Saatgutproduktion, Saatguthygiene und –vorbehandlung, rechtliche Grundlagen der Pflanzenproduktion.

Produktion am Ackerland:

Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe, Gemüse und Sonderkulturen.

Produktion am Dauergrünland:

Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und -neuanlage.

Obstbau:

Anatomie, Morphologie und Physiologie der Obstgewächse.

Produktionsverfahren im Obstbau:

Vermehrung, baumschulmäßige Erziehung, Anbauformen und Pflanzsysteme, Pflegemaßnahmen, Ernte, Lagerung, Planung und Errichtung von Obstanlagen, Grundverfahren des Weinbaues.

Spezieller Obstbau:

Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstbau, betriebs- und marktwirtschaftliche Fragen.

Obstverarbeitung:

Saft-, Marmeladen-, Obstwein- und Obstbranntweinherstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie:

Vertiefung der Besonderheiten des Baues und der Funktion der für die Leistungsfähigkeit wichtigen Organkomplexe.

Futtermittel:

Futtermitteluntersuchung und –bewertung, Futterinhaltsstoffe, -zusammensetzung und –wert, Futterwertmaßstäbe, Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Futterkonservierung.

Fütterung:

Bedarfsnormen, Futterbedarfsberechnung, Rationsgestaltung für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen, Pferde und andere landwirtschaftliche Nutztiere, Body condition scoring.

Haltung, Aufstallung und Technik:

Verhaltensweisen, Haltungsansprüche, Haltungsformen, Tierbetreuung, Umweltverträglichkeit, Fütterungs-, Entmistungs- und Melktechnik.

Genetik und Züchtung:

Grundlagen der Vererbung, Merkmalsbildung, Vererbungsregeln, Populationsgenetik, Tierbeurteilung, Zuchtwahl, Zuchtziele, Leistungsprüfungsmethoden und Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung, Selektionskriterien und -methoden bei Nutz- und sonstigen Haustieren, Fortpflanzungs- und Biotechnologien in der Nutztierhaltung, gentechnische Methoden und Verfahren, Zuchtprogramme, Haustierrassen mit ökonomischer und ökologischer Bedeutung, vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen und Generhaltungsprogramme.

Zucht- und Absatzorganisation:

Zuchtvereinigungen, Erzeugergemeinschaften, Gütesiegel und Markenprogramme.

Tierhygiene und -gesundheit:

Schmarotzer- und Parasitenbekämpfung, Stoffwechselstörungen, Tierkrankheiten sowie anzeige- und meldepflichtige Seuchen, Reinigung und Desinfektion, Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Vitalität und Gesundheit, Anwendung und Wirkungsweise von Tierarzneimitteln.

Tierische Produkte:

Gewinnung und Verarbeitungsmöglichkeiten für Milch, Fleisch, Eier, Wolle und Nebenprodukte, Qualitätsparameter, Qualitätsprüfung und –sicherung.

Angewandte Biometrie:

Versuchsplanung, Statistik.

Gesetzliche Grundlagen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.3 FORSTWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Bedeutung des Waldes:

Waldstruktur, Rohstofffunktion, Schutzfunktion, ökologische Funktion, Erholungsfunktion, Einkommens- und Arbeitsfunktion.

Standort:

Standortsfaktoren, Nährstoffkreislauf, Standortszeigerpflanzen, Waldgesellschaften.

Waldbau:

Baumarten, Waldverjüngung, Bestandespflege, naturnahe Waldbewirtschaftung.

Forstschutz:

Abiotische und biotische Schadensquellen, Schutzmaßnahmen, Waldhygiene.

Holzernte und Vermarktung:

Maschinen und Geräte, Einsatzplanung, Schlägerung, Holzmessung, Bringung, Holzausformung, Unfallverhütung und Ergonomie, Forstaufschließung.

Forstliche Betriebswirtschaftslehre:

Schlussbrief, Erstellung eines Waldwirtschaftsplanes, Arbeiten mit forstlichen Karten, Massenermittlung am stehenden Bestand, Bonitierung, Ertragstafeln, Waldbewertung.

Forstrecht:

Relevante, fachrichtungsbezogene Rechtsbereiche.

4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Pflanzenbau:

Vermehrung, Pflanzung und Anbau, Vegetationsbeobachtung- und -bewertung, Bodenbearbeitung, Pflegemaßnahmen, Düngeraufbereitung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung im Ackerbau, im Gemüse- und Obstbau, in der Grünlandbewirtschaftung, in den verschiedenen Formen des Landbaus.

Nutztierhaltung:

Futterbereitung, Fütterung und Haltung, Züchtung, Pflege- und Hygienemaßnahmen, Nutzung, Tierbeobachtung und -beurteilung, Herdenmanagement bei verschiedenen Nutztierarten.

Forstwirtschaft:

Bestandesbegründung, naturnahe Methoden der Waldpflege, Forstschutz, Holzernte, Ausformung, Endnutzung, Organisation und Planung für unterschiedliche Leistungen und Funktionen des Waldes.

Veredelung und Vermarktung:

Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten, Qualitätssicherung, Hygienebestimmungen und gesetzliche Vorschriften, Vermarktung.

Landtechnik:

Werkstoffbestimmung, Be- und Verarbeitung von Metall, Holz, Kunst- und Baustoffen, Bedienung, Einstellung, Reparatur und Wartung von Maschinen und Geräten, Planung und Durchführung von baulichen Tätigkeiten, Traktorfahrtheorie und -praxis im Sinne der Lenkerberechtigung Gruppe F.

Dienstleistungen im ländlichen Raum:

Grünraumpflege und -gestaltung, Energiemanagement und Abfallbewirtschaftung.

Betriebsmanagement:

Erhebung und Führung der relevanten Betriebsdaten, Arbeitsplanung, Arbeitswirtschaft und Controlling, Unfallschutz.

4.5 LANDTECHNIK UND BAUEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Technische und bautechnische Darstellungsmethoden und Normen, Statik, Dynamik, Festigkeitslehre, Elektrotechnik, Messung elektrischer Größen, Maschinenelemente, Bauphysik und Baubiologie.

Werkstoffkunde:

Holz, Naturstein, Mörtel, Beton, zementgebundene und gebrannte Baustoffe, Glas, dämmende und isolierende Baustoffe, Dichtungsmittel und Anstriche, Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.

Elektrische Maschinen, Anlagen und Energietechnik:

Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs- und Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen, Precision farming, Solaranlagen, Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Bioenergieanlagen.

Fördertechnik:

Mechanische, pneumatische und hydraulische Fördereinrichtungen.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge:

Traktoren, Motorkarren, Anhänger.

Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Hilfseinrichtungen:

Bodenbearbeitung, Anbau, Pflege und Pflanzenschutz, Düngung und Beregnung, Futterernte und -konservierung, Getreide- und Körnermaisernte, Körnertrocknung und –konservierung, Saatgutreinigung, Hackfruchternte, Ernte von Öl- und Eiweißpflanzen und Sonderkulturen, Nutztierhaltung und –produktion, Milchgewinnung.

Organisation der Mechanisierung:

Eigenmechanisierung, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Lohnmechanisierung, Kosten der Mechanisierung, Wirtschaftlichkeit.

Hoch- und Tiefbau:

Aufgabe des landwirtschaftlichen Bauwesens, Bauteile und Baukonstruktionen, Bauplanung, Baustellenvermessung, Baustelleneinrichtung, bäuerliches Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, -räume und –anlagen, Wegebau, Entwässerung, Wasserversorgung und –entsorgung, Baurecht.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.6 LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Siehe Anlage 1.

5. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

5.3 MARKETING

Siehe Anlage 1.

5.4 QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.6 RECHT

Siehe Anlage 1.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

7. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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