Anlage 1.10
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT –
DREIJÄHRIGER AUFBAULEHRGANG
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
____________________________________________________________________
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III
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1. Religion ................ 2 2 2 6
2. Humanwissenschaften und
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 7
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - 2 - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) . 3 3 2 8
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ........ 2 2 2 6
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3 *4) ......
2.4b Englisch-Fachseminar .....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung .................. - 2 3 5
2.6 Geographie ............... 2 - - 2
3. Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik ........ 2 - - 2
3.2 Angewandte Chemie ........ 2 2 - 4
3.3 Angewandte Biologie *5) .. 4 - - 4
3.4 Angewandte Mathematik .... 3 2 2 7
3.5 Chemisches und
biotechnologisches
Laboratorium ............. 2 2 - 4
3.6 Angewandte Informatik .... 3 - - 3
4. Land- und Forstwirtschaft:
4.1 Pflanzenbau *5) .......... - 4 4 8
4.2 Nutztierhaltung *5) ...... - 4 4 8
4.3 Forstwirtschaft .......... 2 - - 2
4.4 Landtechnik und Bauen .... 3 2 3 8
4.5 Ländliche Entwicklung .... - - 2 2
5. Unternehmensführung und
Recht:
5.1 Volkswirtschaft .......... - - 2 2
5.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ....... 2 3 4 9
5.3 Marketing ................ - 2 - 2
5.4 Qualitätsmanagement ...... - - 2 2
5.5 Projektmanagement ........ - 2 - 2
5.6 Recht .................... - - 2 2
6. Bewegung und Sport ....... 2 2 - 4
____________________________________________________________________
Gesamtwochenstundenzahl .. 37 38 36 111
7. Pflichtpraktikum Abschnitt I 4 Wochen zwischen dem II. und
III. Jahrgang
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Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III
____________________________________________________________________
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 6
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 2
Qualitätsmanagement ..... - - 2 2
Bewegung und Sport ...... - - 2 2
____________________________________________________________________
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III
____________________________________________________________________
Musikerziehung .......... 1 1 1 3
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 6
____________________________________________________________________
Förderunterricht *6)
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Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte
Mathematik
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*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen geteilt im Ausmaß von einer Wochenstunde.
*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 6 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. bis II. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Anlage1
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
- 2. HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION
Siehe Anlage 1.
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND
Siehe Anlage 1.
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 1.
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
Siehe Anlage 1.
2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1.
2.6 GEOGRAPHIE
Siehe Anlage 1.
3. NATURWISSENSCHAFTEN
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1.
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1.
3.3 ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 1.
3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.5 CHEMISCHES UND BIOTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 1.1.
3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
4. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
4.1 PFLANZENBAU
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.
4.2 NUTZTIERHALTUNG
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.
4.3 FORSTWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.1.
4.4 LANDTECHNIK UND BAUEN
Siehe Anlage 1.1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.5. LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Siehe Anlage 1.
5. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
5.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.
5.3 MARKETING
Siehe Anlage 1.
5.4 QUALITÄTSMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
5.5 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
5.6 RECHT
Siehe Anlage 1.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
7. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
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