Anlage C.14 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2011

Anlage C.14

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON VOLTIGIERINSTRUKTORINNEN UND VOLTIGIERINSTRUKTOREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Voltigierinstruktors vertraut zu machen. Voltigierinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und auf den Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes angegeben.)

 

1. Semester

2. Semester

Summe

 

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes)

Wochen-stunden

(Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes)

A. Pflichtgegenstände

      
 

I. Theorie

      
 

1.

Religion

1,0

(5,0)

-

-

1,0

(5,0)

 

2.

Deutsch

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

 

3.

Lebende Fremdsprache

-

-

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

 

4.

Politische Bildung und Organisationslehre

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

 

5.

Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

 

6.

Geschichte von Bewegung und Sport

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

 

7.

Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

2,0

(10,0)

1,0

(5,0)

3,0

(15,0)

 

8.

Erste Hilfe

-

-

1,0

(5,0)

1,0

(5,0)

 

9.

Sportpsychologie und Lebenskunde

1,0

(5,0)

-

-

1,0

(5,0)

 

10.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

0,5

(2,5)

1,0

(5,0)

1,5

(7,5)

 

11.

Trainings- und Bewegungslehre

1,0

(5,0)

1,0

(5,0)

2,0

(10,0)

 

12.

Voltigiertheorie

2,0

(10,0)

4,0

(20,0)

6,0

(30,0)

 

13.

Sattel- und Zaumzeug-kunde

0,5

(2,5)

-

-

0,5

(2,5)

 

14.

Pferdehaltung

1,0

(5,0)

0,5

(2,5)

1,5

(7,5)

 

15.

Exterieurlehre und Veterinärkunde

1,5

(7,5)

2,0

(10,0)

3,5

(17,5)

 

16.

Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau

1,0

(5,0)

0,5

(2,5)

1,5

(7,5)

 

17.

Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

-

-

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

 

18.

Seminar für Fachfragen

-

-

1,0

(5,0)

1,0

(5,0)

 
 

II. Praxis

      
 

19.

Praktische Übungen

2,0

(10,0)

2,0

(10,0)

4,0

(20,0)

 

20.

Praktisch-methodische Übungen

6,5

(32,5)

7,0

(35,0)

13,5

(67,5)

 

21.

Konditionsschulung

-

-

0,5

(2,5)

0,5

(2,5)

   

22,0

(110,0)

22,5

(112,5)

44,5

(222,5)

B. Unterrichtspraxis

      

.

Zwischen dem 1. und 2. Semester ist eine Praxis von 30 Übungseinheiten an einer beim Bundesfachverband für Reiten und Fahren gemeldeten Voltigiergruppe zu erbringen

C. Freigegenstand

 

22.

Exkursionen (in Kursform) während der Semester nach Vereinbarung.

          

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Voltigierinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

1. Religion

Siehe Abschnitt IV.

2. Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Abfassen von Berichten und Eingaben an Behörden, Aufbau von Referaten, Schreiben von wichtigen Fremdwörtern und Ausdrücken im Reitsport. Hinweise auf die einschlägige Fachliteratur.

3. Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung der Sprachfertigkeit, Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache grammatikalische Regeln, Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes.

4. Politische Bildung und Organisationslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

6. Geschichte von Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Reit- und Voltigiersports; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

7. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Wiederholung wichtiger Teile; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

8. Erste Hilfe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

2. Semester (1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

9. Sportpsychologie und Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

10. Pädagogik, Didaktik und Methodik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit Hinweisen auf den Reitsport.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Erziehungsziele; der Voltigierinstruktor als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.

11. Trainings- und Bewegungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung eines sachgemäßen Übungsbetriebes und um trainingstheoretische Grundlagen für die Trainingsplanung und -gestaltung sowie um die Grundlagen der Bewegungslehre und der spartenspezifischen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung; Belastungskomponenten.

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften.

Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Besonderheiten um Übungsbetrieb mit Jugendlichen.

Trainingsplanung; Regeneration; Testverfahren.

2. Semester (1 Wochenstunde)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung.

12. Voltigiertheorie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen über die Bewegungslehre und Mechanik des Pferdes, Grundzüge der Voltigierlehre, Erstellen von Ausbildungsplänen für Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Gangarten des Pferdes, Longieren, Aufbau einer Voltigierstunde, gymnastische Vorbereitungen, Verhalten der Voltigierer in der Gruppe und gegenüber dem Pferd, Grundübungen am Holzpferd, Pflichtübungen am Pferd, Korrektursprache, leichte Kürübungen für D- und C-Gruppen, Zusammenstellen einer Kür für D- und C-Gruppen.

2. Semester (4 Wochenstunden)

Vertiefung des Lehrstoffes des ersten Semesters, Voltigiergymnastik, Erstellen eines Ausbildungsplanes, Anprobieren von Pferden für die Eignung als Voltigierpferd, Korrektur von Voltigierpferden, mittlere Kürfiguren für B-Gruppen, Zusammenstellung einer Kür für B-Gruppen, Zusammenstellung von Einzelküren.

13. Sattel- und Zaumzeugkunde, Voltigiergeräte

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die wichtigsten Arten der Zaumzeuge und Sättel sowie der Voltigierausrüstung, deren Anpassung und Pflege.

Lehrstoff:

1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Kenntnis und Anpassung von Trensenzaumzeugen, Arten der Sättel und Voltigiergurte und deren Anpassung, Sattelpflege, Zaumzeugpflege.

14. Pferdehaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Ernährung, Unterbringung und Pflege des Pferdes, der Organisation des Stalldienstes, der Tierschutzbestimmungen und des Pferdetransportes.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Futtermittel, deren Lagerung und Anwendung, Füttern und Tränken, Pferdepflege, Stallarbeit, Organisation des Stalldienstes.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Bandagieren, Pflege des Langhaares, Hufpflege, Hufbeschlag, Tierschutzbestimmungen, Pferdetransport, Wartung von Stallanlagen und Reitflächen.

15. Exterieurlehre und Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Exterieurlehre; Grundkenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Pferdes, die wichtigsten Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung.

Lehrstoff:

1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Exterieur des Pferdes, Farben, Abzeichen, Pferderassen; Anatomie und Physiologie des Pferdes, Bewegungsapparat und Hufbeschlag, Pferdekrankheiten und ihre vorsorgliche Behandlung, Erste Hilfe bei Pferden, Verbände.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Beurteilung eines Pferdes, Beurteilung des Ganges; Gewährsmängel, Bestimmung des Alters, Kenntnisse der Anatomie und Physiologie des Pferdes.

16. Organisation des Reit- und Voltigiersports, Turnierwesen und Sportstättenbau

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die internationalen und nationalen Organisationen des Reitsports, der Österreichischen Turnierordnung sowie die Errichtung von Reitanlagen und Reithallen, mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

Lehrstoff:

1. Semester (1 Wochenstunde)

Organisation und Aufgaben der Federation Equestre Internationale, des Bundesfachverbandes, der Landesfachverbände und Vereine im Reitsport; Bestimmungen der Österreichischen Turnierordnung.

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Organisation und Durchführung eines Voltigierturnieres, Errichtung von Reitanlagen mit besonderem Augenmerk auf das Voltigieren.

17. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis. Spezielle Fachliteratur.

18. Seminar für Fachfragen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufbereitung von spartenspezifischen Themen mit Schwerpunkt heilpädagogisches Voltigieren.

Lehrstoff:

2. Semester (1 Wochenstunde)

Information über den Behindertenreit- und Voltigiersport; Ausbildungsmöglichkeiten im heilpädagogischen Voltigieren, Auswahl- und Ausbildungskriterien eines Therapiepferdes; Kontraindikationen.

19. Praktische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Arbeit an der Longe, Gymnastik und Turnen am Boden und am Holzpferd.

Lehrstoff:

1. Semester (2 Wochenstunden)

Arbeit an der Longe mit einem ausgebildeten Pferd; Lockerungsübungen, Konditionsübungen, Pflichtfiguren auf dem Holzpferd.

2. Semester (2 Wochenstunden)

Anprobieren von Pferden für das Voltigieren, Korrektur von Voltigierpferden; Kürfiguren auf dem Holzpferd; Turnen am Boden.

20. Praktisch-methodische Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis eines Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

1. Semester (6,5 Wochenstunden)

Gymnastische Vorbereitung, Entspannungsübungen, methodische Übungsreihen, Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für D- und C-Gruppen, Beurteilung und Korrektur der einzelnen Leistungen.

2. Semester (7 Wochenstunden)

Unterrichtserteilung am Holzpferd und am Pferd nach den Anforderungen für B-Gruppen und dem Einzelvoltigieren.

21. Konditionsschulung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführen in die diversen Formen der Zweckgymnastik des Konditionstrainings.

Lehrstoff:

2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Schaffen der konditionellen Voraussetzungen zum Ausüben des Voltigiersports. Verbessern der Kondition durch Betriebs- und Organisationsformen, Anlegen eines Übungsschatzes.

22. Exkursionen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erweitern des Fachwissens.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester (nach Vereinbarung)

Lehrausgänge in einschlägige Industriebetriebe, Zuchtinstitutionen, Reitschulen mit Voltigiergruppen usw.

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