Anlage C.12
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG VON MENSCHEN MIT KÖRPER- UND SINNESBEHINDERUNGEN ODER MENTALBEHINDERUNGEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für die Sportausübung von Amputierten, Blinden, Rollstuhlfahrern, Spastikern oder geistig Behinderten vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
Wochenstunden | (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) | ||
A. Pflichtgegenstände | |||
1. Theorie | |||
1. | Religion | 1,0 | (5,0) |
2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) |
3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 0,5 | (2,5) |
4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 0,5 | (2,5) |
5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 0,5 | (2,5) |
6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung | 3,0 | (15,0) |
7. | Erste Hilfe | 1,5 | (7,5) |
8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 1,5 | (7,5) |
9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,0 | (5,0) |
10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 1,0 | (5,0) |
11. | Trainingslehre | 1,5 | (7,5) |
12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 0,5 | (2,5) |
13. | Seminar für Fachfragen | 1,0 | (5,0) |
14. | Wettkampfbestimmungen und Regelkunde | 0,5 | (2,5) |
15. | Gerätekunde und Sportstättenbau | 1,0 | (5,0) |
II. Praxis | |||
16. | Praktische Übungen | 3,0 | (15,0) |
17. | Praktisch-methodische Übungen | 9,0 | (45,0) |
18. | Massage (Kursform) | 1,0 | (5,0) |
28,5 | (142,5) | ||
B. Pflichtpraktikum | |||
Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungseinheiten im Bereich der entsprechenden Behindertensportart | 4,0 | (20,0) |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verhältnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.
3. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen; Organisation des Behindertensportverbandes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports.
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
5. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports und des Behindertensports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports, mit besonderer Berücksichtigung des Behindertensports; die Olympischen Spiele in Antike und Neuzeit.
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport; Hinweise auf den Leistungssport; Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat; Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit; Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene; Verstehen der Problematik des Dopings. Medizinische Grundlage des Behindertensports mit Betonung der spezifischen Behinderung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
Arten und Ursachen der Behinderung und Kompensationsmöglichkeiten; zusätzliche Störungen; allgemeine biologische Grundlagen des Behindertensports (Trainingswirkung, ärztliche und methodische Probleme, sportärztliche Überwachung, Kontraindikation); Leistungsgrenzen, Gesunderhaltung und Körperpflege der Behinderten; Adaption und Neuanpassung.
7. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre; besondere Berücksichtigung der Probleme der Behinderten.
8. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung; besonderes Eingehen auf die Probleme von Behinderten im allgemeinen und auf die spezifische Behinderung.
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen. Betonung der Probleme und Grundforderungen beim Umgang mit Behinderten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit besonderer Berücksichtigung der spezifischen Behinderung, Erziehungsziele, der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
10. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung des Bewegungsablaufes in bezug auf die Behinderung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch den geänderten Bewegungsablauf bedingt durch die Behinderung.
11. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Fähigkeit entwickeln, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training für Behinderte vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Setzen von Trainingsreizen - Belastungsmerkmale; Überforderung; Trainingsgrundsätze; allgemeine und spezielle Trainingsmittel.
Der Lehrstoff wird ergänzt vor allem durch die geänderten Anforderungen aufgrund der speziellen Behinderung.
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.
13. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von behindertenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spezifische Themen aus dem Behindertensport.
14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf gewisse taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Bestimmungen und Vorschriften für den Sportbereich der spezifischen Behinderung und ihre Anwendungen im Wettkampf; Behandeln der verschiedenen Organisationsfragen und Schadensklasseneinteilung für die Durchführung der verschiedenen Wettkämpfe.
15. Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten besonders im Hinblick auf die besonderen Anforderungen für den Sport mit Körperbehinderten. Verwendung und Pflege der Geräte der Grundsportarten.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Die entsprechenden Sportstätten, ihr Aufbau und ihre Errichtung; Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien; besondere Anforderungen für den Sport mit Behinderten.
16. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vorbereitung auf die sportliche Tätigkeit.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Behinderungsspezifische Übungen in der allgemeinen Konditionsschulung, in der Gymnastik, an Geräten, im Schwimmen, in der Leichtathletik und in den Spielen.
17. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
(9 Wochenstunden)
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; behindertenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
18. Massage
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Möglichkeit schaffen, Massage im besonderen im Behindertensport durchzuführen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Theoretische und praktische Einführung in die Grundbegriffe, die das Durchführen der Massage sowie zusätzliche manuelle Methoden (Stumpf-Atemgymnastik usw.) sicherstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)