Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage C.9

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LEHRWARTEAUSBILDUNG FÜR SPORTSCHIESSEN/GEWEHR I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten für Sportschießen/Gewehr hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Lehrwartes für Sportschießen/Gewehr vertraut zu machen. Lehrwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb im Breitensport zu leiten und im Leistungssport vorzubereiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenzahl der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des

Fernunterrichts angegeben.)

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(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

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A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

1. Religion ................. 1,0 (5,0)

2. Deutsch .................. 0,5 (2,5)

3. Politische Bildung und

Organisationslehre ....... 0,5 (2,5)

4. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

5. Geschichte von Bewegung

und Sport ................ 0,5 (2,5)

6. Waffen- und Gerätekunde .. 1,0 (5,0)

7. Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

8. Sportbiologie (Funktionelle

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 3,0 (15,0)

9. Erste Hilfe .............. 1,5 (7,5)

10. Sportpsychologie und

Lebenskunde .............. 1,5 (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik und

Methodik ................. 1,5 (7,5)

12. Bewegungslehre und

Biomechanik .............. 1,5 (7,5)

13. Trainingslehre ........... 4,0 (20,0)

14. Wettkampfbestimmungen und

Regelkunde ............... 2,0 (10,0)

15. Audiovisuelle Hilfsmittel

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

16. Seminar für Fachfragen ... 1,0 (5,0)

II. Praxis

17. Praktische Übungen ....... 5,0 (25,0)

18. Praktisch-methodische

Übungen .................. 6,0 (30,0)

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32,0 (160,0)

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B. Pflichtpraktikum

Außerhalb des Unterrichtes

ist in jeder Disziplin des

Sportschießens/Gewehr der

Nachweis des Eigenkönnens

durch entsprechende

Mindestleistungen zu

erbringen ................... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Anlage3

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Analge A.1) (Anm.: richtig: Anlage)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄDNE

(Anm: richtig: UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE),

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten; Schriftverkehr mit Behörden.

  1. 3. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Veständnis (Anm.: richtig: Verständnis) für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines Schützenverbandes und Schützenvereines.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführung in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele; abrechnung (Anm.: richtig: Abrechnung) von Lehrgängen, Kursen, Wettkämpfen usw. mit den zuständigen Institutionen (Fachverband, Dachverband, Sporttoto, Behörden usw.).

  1. 5. Geschichte von Bewegung und Sport

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die historischen Grundlagen des Sports mit Schwerpunkt auf Geschichte und Aufbau des Österreichischen Schützenbundes.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports im allgemeinen; Geschichte und Entwicklung des Schießsports sowie Aufbau und historische Entwicklung des Österreichischen Schützenbundes.

  1. 6. Waffen- und Gerätekunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Funktion, Handhabung und Pflege der für Sportschießen verwendeten Gewehre, Munition und diversen Ausrüstungen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Funktion und Handhabung verschiedener Sportgewehre und Munition mit besonderer Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften.

Richtige Pflege von Gewehren, Munition und der für Gewehrschießen erforderlichen Ausrüstung (Fernrohre, Schießkleidung, diverses Zubehör).

  1. 7. Sportstättenbau

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung von Schießständen für

Sportschießen/Gewehr.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundlegende Forderungen für Planung und Einrichtung von Schießständen für das Sportschießen/Gewehr; Unterschiede in der Planung von Anlagen für verschiedene Disziplinen (Luftgewehr 10 m, Kleinkaliber-Gewehr 50 m und laufende Scheibe 50 m); Platz und Raumbedarf bei Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften und der durch das Reglement gegebenen Maße; zweckmäßige Anordnung der erforderlichen Nebenräume und -anlagen.

  1. 8. Sportbiologie

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Besondere Beanspruchung des menschlichen Skelettes und Stützapparates sowie einzelner Sinnesorgane (Auge, Gleichgewichtssinn) in den verschiedenen Disziplinen des Gewehrschießens.

Spezielle Erfordernisse des Schießsports/Gewehr wie Ausbildung von Muskelgefühl in den einzelnen Disziplinen; Bedeutung des Kreislaufes und der damit zusammenhängenden allgemeinen Kondition; richtiges Atmen in Verbindung mit dem Zielvorgang; Koordinierung geistiger und körperlicher Aufgaben bis zur Automatisierung des Abzugsvorganges als „angelernte Reflexbewegung". Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 9. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwenig (Anm.: richtig: notwendig) sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.

  1. 10. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtig Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jungendlichen (Anm.: richtig: Jugendlichen).

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Ziele der Erziehung, Faktoren und Methoden des Unterrichtes; erzieherische Ziele des Schießsports mit besonderer Betonung der in diesem Sport erforderlichen Selbstbeherrschung.

Unterrichtsgestaltung mit Berücksichtigung verschiedener Leistungsgruppen in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr. Für den Unterricht in den einzelnen Disziplinen optimale Gruppenstärke und deren Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren; methodische Hilfsmittel.

  1. 12. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung der in verschiedenen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr wichtigen Bewegungsabläufe.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Allgemeine sportmotorische Prinzipien und Grundeigenschaften; Anwendung der Kenntnisse aus der allgemeinen Bewegungslehre und Biomechanik für die Erfordernisse des Sportschießens/Gewehr; im Sportschießen/Gewehr notwendige Feinkoordination von Bewegungsabläufen mit dem Ziel der Automatisierung derselben.

  1. 13. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verstehen der einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr und

ihrer Trainingsarten.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Begriffsbestimmungen; Mittel zur Entwicklung des Trainingszustandes; Trainingsprinzipien; Trainingsplanung und -gestaltung für die einzelnen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr mit besonderer Berücksichtigung von:

  1. a) Lang-, mittel- und kurzfristiger Trainingsplanung
  2. b) Phasen des Trainingsaufbaues innerhalb einer Saison unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen und speziellen Konditionstrainings
  3. c) Varianten des Trockentrainings zum Erlernen verschiedener schießtechnischer Abläufe
  4. d) Mentales Training und Übungen zur Verbesserung der Konzentrationfähigkeit (Anm.: richtig: Konzentrationsfähigkeit)
  5. e) Trainings- und Leistungskontrolle am Schießstand mit Festlegung eines dem Leistungsstandard angepaßten Trainingszieles.
  1. 14. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Sicherheit in der Auslegung und Anwendung der Regel- und Wettkampfbestimmungen des Sportschießens/Gewehr.

    Lehrstoff:

    (2 Wochenstunden)

    Allgemein gültige Bestimmungen sowie nationales und internationales Reglement für Sportschießen/Gewehr; richtige Interpretation und Anwendung aller für die Durchführung von Wettkämpfen sowie für die Betreuung von Sportschützen wichtigen Regelbestimmungen.

  1. 15. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

    einschlägigen Fachliteratur.

    Lehrstoff:

    (0,5 Wochenstunden)

    Die Verwendungsmöglichkeiten audiovisueller Hilfsmittel und der vorhandenen Fachliteratur für die Ausbildung von Gewehrschützen.

  1. 16. Seminar für Fachfragen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Bearbeitung von speziellen Themen des Sportschießens/Gewehr.

    Lehrstoff:

    (1 Wochenstunde)

    Neueste Erkenntnisse aus dem Bereich des Sportschießens/Gewehr.

  1. 17. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Verbesserung des Eingenkönnens (Anm.: richtig: Eigenkönnens) sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis für eine spartengerechte Unterrichtsgestaltung.

    Lehrstoff:

    (5 Wochenstunden)

    Übungen zur Verbesserung der sportmotorischen Eigenschaften (Konditions- und Ausgleichsübungen, Entspannungsübungen); Möglichkeiten richtiger Anwendung der Ausrüstung; Verhalten am Schießstand; richtige Schießtechnik in den einzelnen Disziplinen des Sportschießens; Anwendungsbereiche für Trockentraining; mentales Training und Konzentrationsübungen; verschiedene Varianten der Leistungskontrolle.

  1. 18. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes in allen Disziplinen des Sportschießens/Gewehr.

    Lehrstoff:

    (6 Wochenstunden)

    Gestaltung von Unterrichts- und Trainingseinheiten. Verwendung von Lehr- und Lernhilfen. Übungsmethoden zur Erarbeitung der richtigen Schießtechnik in den einzelnen Disziplinen. Anleitung zur selbständigen Aufgabenstellung und Leistungskontrolle des einzelnen Sportlers; Organisation von Trainings- und Leistungswettkämpfen.

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung und Nachweis des Eigenkönnens in den einzelnen

Disziplinen des Sportschießens/Gewehr.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens im Sportschießen/Gewehr.

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