Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage C.17

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LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/ERWACHSENE I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Erwachsene hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Erwachsene vertraut zu machen.

Lehrwart Fit/Erwachsene im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Erwachsene geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte

Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes

angegeben.)

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(Gesamtausmaß

Wochenstunden bei Einbeziehung des

Fernunterrichtes)

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A. Pflichtgegenstände

1. Theorie

1. Religion ................. 1,0 (5,0)

2. Deutsch, Politische

Bildung und

Organisationslehre,

Geschichte von

Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)

3. Betriebskunde und

Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)

4. Sportbiologie (Funktionelle

Anatomie, Physiologie und

Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)

5. Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)

6. Sportpsychologie und

Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)

7. Gerätekunde und

Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)

8. Pädagogik, Didaktik und

Methodik ................. 1,0 (5,0)

9. Bewegungslehre und

Biomechanik .............. 0,5 (2,5)

10. Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)

11. Wettkampfbestimmungen und

Regelkunde ............... 0,5 (2,5)

12. Audiovisuelle Hilfsmittel

und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)

13. Spezielle Trainingslehre,

Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)

II. Praxis

14. Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)

15. Praktisch-methodische

Übungen .................. 8,0 (40,0)

16. Spezielle

praktisch-methodische

Übungen .................. 5,0 (25,0)

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28,0 (140,0)

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B. Pflichtpraktikum

17. Außerhalb des Unterrichtes

im Ausmaß von

20 Übungseinheiten ...... 4,0 (20,0)

C. Freigegenstand

Aktuelle Fachgebiete ........ 4,0 (20,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Erwachsene Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Anlage3

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Lehrstoff:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)

Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu

raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunkt Fit-Sport.

  1. 3. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.).

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.

  1. 4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

(2 Wochenstunden)

Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 5. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.

  1. 6. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 7. Gerätekunde und Sportstättenbau

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden

Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten", Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung;

besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb;

Fit-Heimgeräte.

  1. 8. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen

Hinweisen auf die Arbeit mit Erwachsenen.

Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.

  1. 9. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. 10. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung

eines sachgemäßen Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(1 Wochenstunde)

Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;

Belastungskomponenten

Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.

  1. 11. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln

der verwendeten Sportarten.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.

  1. 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der

einschlägigen Fachliteratur.

Lehrstoff:

(0,5 Wochenstunden)

Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).

Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.

  1. 13. Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Erwachsenen.

Lehrstoff:

(1,5 Wochenstunden)

Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.

  1. 14. Praktische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.

Lehrstoff:

(3 Wochenstunden)

Sportliche Grundtätigkeiten und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.

  1. 15. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(8 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

  1. 16. Spezielle praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen

Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

(5 Wochenstunden)

Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.

  1. 17. Pflichtpraktikum

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigen des Eigenkönnens.

Lehrstoff:

(4 Wochenstunden)

Verbessern des Eigenkönnens.

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